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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in SalzSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Salz, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht WesterburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 115 Tagen

Di., 02.03.2027 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

40.000 €

Grundstück

27.875 m²

Hinter der Staring, Jungstruth, Unterste Steinwiese, 56414 SalzKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Gegenstand des Verfahrens sind sechs landwirtschaftlich genutzte Flurstücke in der Gemarkung Salz mit einer Gesamtfläche von 27.875 m². Die Verkehrswerte der einzelnen Flurstücke liegen zwischen 2.600 € und 11.600 €, was einen Gesamtwert von 40.000 € ergibt. Der Versteigerungstermin ist auf den 02.03.2027 vor dem Amtsgericht Westerburg angesetzt.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Versteigert werden sechs Flurstücke landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Gemarkung Salz (Flur 5, Flurstücke 55, 103, 105, 106, 116 und 119) mit einer addierten Gesamtfläche von 27.875 m². Die Flächen verteilen sich auf die Lagen Hinter der Staring, Jungstruth sowie Unterste Steinwiese. Für die einzelnen Grundstücke wurden gesonderte Verkehrswerte festgesetzt: Lfd. Nr. 1 beträgt 11.600 €, Lfd. Nr. 2 beträgt 2.600 €, Lfd. Nr. 3 beläuft sich auf 7.900 €, Lfd. Nr. 4 auf 6.200 €, Lfd. Nr. 5 auf 3.900 € und Lfd. Nr. 6 auf 7.800 €. Ein Gutachten ist nicht beigefügt; konkrete Nutzungs- oder Pachtverhältnisse sind den Bekanntmachungstexten nicht zu entnehmen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von Salz lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Salz Flur 5 Nr. 105 Landwirtschaftsfläche Hinter der Staring 8.281 Blatt 1417, BV 1 2 Salz Flur 5 Nr. 106 Landwirtschaftsfläche Hinter der Staring 1.729 Blatt 1417, BV 2 3 Salz Flur 5 Nr. 103 Landwirtschaftsfläche Hinter der Staring 5.476 Blatt 1417, BV 13 4 Salz Flur 5 Nr. 116 Landwirtschaftsfläche Jungstruth 4.285 Blatt 1417, BV 16 5 Salz Flur 5 Nr. 55 Landwirtschaftsfläche Unterste Steinwiese 2.684 Blatt 1417, BV 20 6 Salz Flur 5 Nr. 119 Landwirtschaftsfläche Jungstruth 5.420 Blatt 1417, BV 21 - Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : landwirtschaftliche Fläche; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : landwirtschaftliche Fläche; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : landwirtschaftliche Fläche; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : landwirtschaftliche Fläche; Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : landwirtschaftliche Fläche; Lfd. Nr. 6 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : ;

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben12 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0011 K 0045/2024
Amtsgericht
Westerburg
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
02.03.2027 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Vermietungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
40.000 €
Grundstücksfläche
27.875 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Hinter der Staring, Jungstruth, Unterste Steinwiese
PLZ
56414
Ort
Salz

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Westerwaldkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 22.09.2026, 00:21