Zum Inhalt springen

TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Schwabach, Bayern

Amtsgericht NürnbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 6 Tagen

Do., 29.10.2026 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

52.000 €

Grundstück

6.925 m²

Nähe Walpersdorfer Straße / In der Röte, SchwabachGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Gegenstand des Teilungsversteigerungsverfahrens sind zwei getrennte, unbebaute Grundstücke in Schwabach und Büchenbach (Gemarkung Ottersdorf) mit einer Gesamtfläche von 6.925 m². Das Flurstück in Schwabach (2.635 m²) ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche direkt an der Bundesautobahn A6 im Außenbereich. Das Flurstück in Ottersdorf (4.290 m²) stellt eine reine Waldfläche im Landschaftsschutzgebiet mit 80-jährigem Kiefernbestand dar. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 52.000 € (43.000 € für die Landwirtschaftsfläche und 9.000 € für die Waldfläche). Für keines der beiden Grundstücke besteht eine eigenständige wirtschaftliche Bebaubarkeit.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaften eignen sich primär für forst- und landwirtschaftliche Selbstnutzer sowie Arrondierungsinteressenten (insbesondere Eigentümer der nördlich angrenzenden Gewerbegrundstücke in Schwabach). Reine Bauträger oder Renditeinvestoren finden mangels baulicher Nutzbarkeit keine Perspektive. Vor Gebotsabgabe sollte die genaue grundbuchliche Flurstücksbezeichnung mit dem Versteigerungsgericht abgeglichen werden.

Chancen

6
  • Attraktive arrondierende Zukaufsmöglichkeit für örtliche Forst- und Landwirte oder benachbarte Gewerbetreibende.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Im Verfahren 3 K 128/24 des Amtsgerichts Nürnberg gelangen zwei unbebaute Liegenschaften zur Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Lfd. Nr. 1 (Gemarkung Schwabach, 2.635 m²) befindet sich im Stadtgebiet Schwabach nahe der Walpersdorfer Straße im Bereich Forsthof unweit der A6-Anschlussstelle Schwabach-Süd. Lfd. Nr. 2 (Gemarkung Ottersdorf, 4.290 m², Flurstück 603) liegt in der Flur 'In der Röte' der Gemeinde Büchenbach, rund 0,9 km südwestlich von Tennenlohe. Das Schwabacher Grundstück ist eine Landwirtschaftsfläche im Außenbereich nach § 35 BauGB und liegt überwiegend in der Bauverbotszone der Autobahn A6; es ist straßenseitig erschlossen, jedoch für eine eigenständige bauliche Nutzung ungeeignet. Laut Ortstermin wurde das Bodenniveau vor über zehn Jahren durch Autobahnbaumaßnahmen mit Aushub-/Humusmaterial aufgeschüttet. Das Ottersdorfer Grundstück ist ein unerschlossenes, ebenes bis leicht geneigtes Waldgrundstück mit 100 % Bestockung aus ca. 80-jährigen Kiefern (BHD ca. 30–32 cm), ohne Unterholz und ohne Pachtvertrag. Rechtlich unterliegt das Waldflurstück den Vorgaben des Landschaftsschutzgebiets LSG-00427.01. Beide Grundstücke weisen keinen Denkmalschutz auf. Altlasten sind laut Gutachter nicht anzunehmen (Z0-Material unterstellt). Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung betrieben. Mit einem festgesetzten Verkehrswert von 43.000 € (Schwabach) und 9.000 € (Ottersdorf) stellen die Objekte eine günstige Gelegenheit für Holzwirtschaft, Naturliebhaber oder als Tausch-/Arrondierungsfläche für angrenzende Nachbarn dar.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

s. amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Die Dokumentation umfasst die amtliche Bekanntmachung, Deckseite sowie ein 7-seitiges Sachverständigen-Exposé ohne vollständigen Gutachtentext. Die wesentlichen Grundstücksdaten sind gut dokumentiert.
  • Ortsbesichtigung des Sachverständigen für beide Grundstücke fand statt; als unbebaute Grundstücke vollständig erfassbar.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0128/2024
Amtsgericht
Nürnberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
29.10.2026 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
52.000 €
Grundstücksfläche
6.925 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Straße
Nähe Walpersdorfer Straße / In der Röte
Ort
Schwabach
Stadtteil
Ottersdorf / Forsthof

Ohne Angabe: Hausnummer, PLZ

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Schwabach, kreisfreie Stadt.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 03.09.2026, 00:44