KI-Dossier
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Zusammenfassung
Gegenstand des Teilungsversteigerungsverfahrens sind zwei getrennte, unbebaute Grundstücke in Schwabach und Büchenbach (Gemarkung Ottersdorf) mit einer Gesamtfläche von 6.925 m². Das Flurstück in Schwabach (2.635 m²) ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche direkt an der Bundesautobahn A6 im Außenbereich. Das Flurstück in Ottersdorf (4.290 m²) stellt eine reine Waldfläche im Landschaftsschutzgebiet mit 80-jährigem Kiefernbestand dar. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 52.000 € (43.000 € für die Landwirtschaftsfläche und 9.000 € für die Waldfläche). Für keines der beiden Grundstücke besteht eine eigenständige wirtschaftliche Bebaubarkeit.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Die Liegenschaften eignen sich primär für forst- und landwirtschaftliche Selbstnutzer sowie Arrondierungsinteressenten (insbesondere Eigentümer der nördlich angrenzenden Gewerbegrundstücke in Schwabach). Reine Bauträger oder Renditeinvestoren finden mangels baulicher Nutzbarkeit keine Perspektive. Vor Gebotsabgabe sollte die genaue grundbuchliche Flurstücksbezeichnung mit dem Versteigerungsgericht abgeglichen werden.
Chancen
Attraktive arrondierende Zukaufsmöglichkeit für örtliche Forst- und Landwirte oder benachbarte Gewerbetreibende.
Risiken
Ausführliches Dossier
Im Verfahren 3 K 128/24 des Amtsgerichts Nürnberg gelangen zwei unbebaute Liegenschaften zur Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Lfd. Nr. 1 (Gemarkung Schwabach, 2.635 m²) befindet sich im Stadtgebiet Schwabach nahe der Walpersdorfer Straße im Bereich Forsthof unweit der A6-Anschlussstelle Schwabach-Süd. Lfd. Nr. 2 (Gemarkung Ottersdorf, 4.290 m², Flurstück 603) liegt in der Flur 'In der Röte' der Gemeinde Büchenbach, rund 0,9 km südwestlich von Tennenlohe. Das Schwabacher Grundstück ist eine Landwirtschaftsfläche im Außenbereich nach § 35 BauGB und liegt überwiegend in der Bauverbotszone der Autobahn A6; es ist straßenseitig erschlossen, jedoch für eine eigenständige bauliche Nutzung ungeeignet. Laut Ortstermin wurde das Bodenniveau vor über zehn Jahren durch Autobahnbaumaßnahmen mit Aushub-/Humusmaterial aufgeschüttet. Das Ottersdorfer Grundstück ist ein unerschlossenes, ebenes bis leicht geneigtes Waldgrundstück mit 100 % Bestockung aus ca. 80-jährigen Kiefern (BHD ca. 30–32 cm), ohne Unterholz und ohne Pachtvertrag. Rechtlich unterliegt das Waldflurstück den Vorgaben des Landschaftsschutzgebiets LSG-00427.01. Beide Grundstücke weisen keinen Denkmalschutz auf. Altlasten sind laut Gutachter nicht anzunehmen (Z0-Material unterstellt). Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung betrieben. Mit einem festgesetzten Verkehrswert von 43.000 € (Schwabach) und 9.000 € (Ottersdorf) stellen die Objekte eine günstige Gelegenheit für Holzwirtschaft, Naturliebhaber oder als Tausch-/Arrondierungsfläche für angrenzende Nachbarn dar.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
s. amtliche Bekanntmachung
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt