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ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Schwabach, Bayern

Amtsgericht NürnbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 27 Tagen

Do., 19.11.2026 · 08:30 Uhr

Verkehrswert

168.000 €

Grundstück

32.225 m²

Die Gern, Herrleacker, Espanäcker, SchwabachGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · Unklar

Zur Versteigerung am Amtsgericht Nürnberg stehen drei landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Ackerland) in der Gemarkung Ottersdorf (Stadtgebiet Schwabach). Es handelt sich um die Flurstücke 972 (Die Gern, 14.130 m², Verkehrswert 77.000 €), 964 (Herrleacker, 7.890 m², Verkehrswert 40.000 €) sowie 1000 (Espanäcker, 10.205 m², Verkehrswert 51.000 €). Der festgesetzte Gesamtverkehrswert der drei zur Versteigerung anstehenden Flurstücke beträgt 168.000 € bei einer Gesamtfläche von 32.225 m². Die Flächen weisen mittlere Bodenwerte auf, sind über Gemeindestraßen erschlossen und derzeit als Ackerland bzw. anteilig Grünland genutzt. Pachtverhältnisse sowie nicht im Grundbuch ersichtliche Rechte sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Angebot richtet sich vorrangig an regionale Landwirte, Agrarbetriebe oder langfristig orientierte Kapitalanleger, die landwirtschaftliche Nutzflächen im Nürnberger Umland zur Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung suchen. Mit einer Gesamtnutzfläche von über 3,2 ha bieten die drei Flurstücke eine wirtschaftlich nutzbare Größe bei gesicherter straßenseitiger Erschließung. Potenzielle Erwerber sollten im Vorfeld des Versteigerungstermins Grundbucheinsicht bezüglich der Belastungen in Abteilung II nehmen und die tatsächliche Bewirtschaftungs- und Pachtsituation klären.

Chancen

6
  • Solide Bodengüte mit Bodengrundzahlen zwischen 30 und 38 sowie Acker-/Grünlandzahlen zwischen 26 und 35 nach Bodenschätzungsgesetz.

Risiken

6
  • Reine Außenbereichsflächen gemäß § 35 BauGB ohne kurz- oder mittelfristige bauliche Entwicklungsperspektive.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Nürnberg sind drei unbebaute, landwirtschaftliche Grundstücke in der Gemarkung Ottersdorf im Stadtgebiet von Schwabach. Die amtliche Bekanntmachung umfasst das Flurstück 972 (Lage „Die Gern“) mit 14.130 m² und einem Verkehrswert von 77.000 €, das Flurstück 964 (Lage „Herrleacker“) mit 7.890 m² und einem Verkehrswert von 40.000 € sowie das Flurstück 1000 (Lage „Espanäcker“) mit 10.205 m² und einem Verkehrswert von 51.000 €. Insgesamt ergibt sich eine zu versteigernde Fläche von 32.225 m² bei einem kumulierten Verkehrswert von 168.000 €. Die Grundstücke stellen sich im Wesentlichen als gut arrondierte Ackerflächen dar. Die Flurstücke 972 und 964 weisen lehmige Sandböden mit Bodengrundzahlen von 33 bis 35 auf. Flurstück 1000 besteht im nördlichen Bereich aus Ackerland (anlehmiger Sand/Lehm) und im südlichen Bereich aus Grünland (Lehm, Bodengrundzahl 38). Die topografische Neigung ist mit 2 % bis 3 % gering. Alle drei Grundstücke besitzen eine direkte Zufahrt über bituminös ausgebaute Gemeindestraßen zwischen Obermannsbach und Untermannsbach. Flurstück 1000 wird durch die Straße zerschnitten, sodass südlich eine kleine Teilfläche von rund 230 m² liegt. Rechtlich liegen die Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt; Denkmalschutz besteht nicht. In Abteilung II des Grundbuchs sind Belastungen eingetragen, die im festgesetzten unbelasteten Verkehrswert nicht wertmindernd eingerechnet sind. Zu bestehenden Pachtverhältnissen lagen dem Gutachter keine Auskünfte vor, und eine Einsicht in das Altlastenkataster unterblieb mangels Verdachtsmomenten. Für Agrarinvestoren und ortsansässige Landwirte stellt der Erwerb eine solide Gelegenheit zur Flächenerweiterung in verkehrsgünstiger Lage südlich von Nürnberg dar. Vor Abgabe eines Gebots empfiehlt sich die genaue Prüfung der Grundbuchbelastungen in Abteilung II sowie die Klärung bestehender Bewirtschaftungsrechte vor Ort.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

s. amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Die Beleglage stützt sich auf die amtliche Bekanntmachung und ein 31-seitiges Exposé des Sachverständigen Thomas Pöllinger (Auszug aus dem Gutachten mit Stichtag 19.02.2025). Das vollständige Gutachten lag nicht vor.
  • Ortsbesichtigung der Flurstücke erfolgte durch den Sachverständigen im Rahmen der Verkehrswertermittlung.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0139/2024
Amtsgericht
Nürnberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
19.11.2026 · 08:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
168.000 €
Grundstücksfläche
32.225 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Straße
Die Gern, Herrleacker, Espanäcker
Ort
Schwabach
Stadtteil
Ottersdorf

Ohne Angabe: Hausnummer, PLZ

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Schwabach, kreisfreie Stadt.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 19. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 23.09.2026, 08:27