ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Weißenberg, Sachsen
Versteigerungstermin
in 47 TagenFr., 11.12.2026 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
5.100 €
Grundstück
429 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein 429 m² großes, unbebautes Grundstück im Neubelgerner Weg 26 im Ortsteil Belgern der Stadt Weißenberg. Das Grundstück ist im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen, liegt jedoch gemäß Kurzexposé im Innenbereich nach § 34 BauGB mit der Ausweisung als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan. Auf dem Grundstück befindet sich ein einfacher Unterstand sowie ein Stromkasten. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 5.100,00 € bei einem Wertermittlungsstichtag zum 12.01.2026. Das Altlastenkataster sowie das Baulastenverzeichnis weisen laut Kurzexposé keine Eintragungen auf.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Grundstück bietet eine kostengünstige Arrondierungs- oder Spekulationsgelegenheit für Anwohner, Kleininvestoren oder private Bauinteressenten im ländlichen Raum von Weißenberg. Chancen liegen in der Einordnung nach § 34 BauGB bei gleichzeitig sehr geringem Kapitalaufwand. Risikoseitig sollte vor Gebotsabgabe das vollständige Verkehrswertgutachten am Amtsgericht Bautzen eingesehen und die planungsrechtliche Nutzbarkeit sowie der Einfluss der benachbarten Gebäuderuine geprüft werden.
Chancen
Risiken
Einfache dörfliche Wohnlage mit eingeschränkter infrastruktureller Nahversorgung.
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst das 429 m² große Flurstück 389 der Gemarkung Belgern, gelegen am Neubelgerner Weg 26 im sächsischen Weißenberg (Landkreis Bautzen). Die Makrolage ist ländlich geprägt und liegt etwa 16 km östlich von Bautzen, 17 km von Löbau und rund 32 km von Görlitz entfernt. Die Mikrolage im Ortskern von Belgern wird als einfache, dörfliche Wohnlage mit durchschnittlicher Infrastrukturanbindung beschrieben, wobei eine Bushaltestelle in circa 150 m Entfernung erreichbar ist. Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, auf dem sich laut Bilddokumentation ein einfacher hölzerner Unterstand und ein Stromverteilerkasten befinden. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als gemischte Baufläche dargestellt, die bauplanungsrechtliche Einordnung erfolgt in den Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Auf dem unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstück (Flurstück 12a) befindet sich eine grenzständige Gebäuderuine. Laut Kurzexposé sind weder im Altlastenkataster noch im Baulastenverzeichnis belastende Eintragungen verzeichnet. Das Kurzexposé verweist jedoch ausdrücklich darauf, dass weitere Besonderheiten bestehen, die im vollen Verkehrswertgutachten dargelegt sind. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht Bautzen gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a Abs. 2 S. 1 ZVG auf 5.100,00 € festgesetzt (Stichtag: 12.01.2026). Für Kaufinteressenten stellt das Flurstück eine sehr günstige Erwerbsmöglichkeit dar. Vor einer Versteigerungsteilnahme empfiehlt sich jedoch zwingend die Einsichtnahme in das vollständige Gutachten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bautzen, um den genauen Erschließungs- und Rechtsstatus des Grundstücks abzusichern.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Unklar
unbebautes Grundstück
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte