Zum Inhalt springen

ZwangsversteigerungMehrfamilienhaus in Angermünde, Brandenburg

Amtsgericht NeuruppinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 26 Tagen

Do., 19.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

84.000 €

Grundstück

4.252 m²

Steinhöfler Straße 27, 16278 AngermündeKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Mehrfamilienhaus · Unklar

Zum Aufruf kommt ein mit einem freistehenden Mehrfamilienhaus (vier Wohneinheiten) bebautes Grundstück in 16278 Angermünde, Ortsteil Steinhöfel (Steinhöfler Straße 27). Das Grundstück umfasst eine Gesamtfläche von 4.252 m² Gebäude- und Freifläche (Flurstück 104). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 84.000,00 €. Das Objekt konnte durch den Gutachter nicht von innen besichtigt werden; ein vollständiges Gutachten lag in den Versteigerungsunterlagen nicht vor. Das Versteigerungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 7 K 106/23 am Amtsgericht Neuruppin geführt.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft eignet sich vorrangig für risikobewusste Kapitalanleger oder Sanierungsträger mit handwerklichem Netzwerk. Aufgrund der unterbliebenen Innenbesichtigung und des fehlenden Langgutachtens müssen erhebliche Sanierungskosten einkalkuliert werden. Vor einer Gebotsabgabe im Versteigerungstermin wird dringend empfohlen, Einsicht in das vollständige gerichtliche Gutachten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin zu nehmen.

Chancen

4

Risiken

5
  • Fehlendes Vollgutachten im Datenbestand: Mängel, Modernisierungsrückstau und Schadstoffbelastungen sind nicht überprüfbar.

  • Belegungs- und Mietstatus unbekannt: Etwaige bestehende Mietverhältnisse oder Leerstand sind nicht dokumentiert.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Versteigert wird ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück in der Steinhöfler Straße 27 im Ortsteil Steinhöfel der Stadt Angermünde (Landkreis Uckermark, Brandenburg). Das Grundstück (Gemarkung Steinhöfel, Flur 2, Flurstück 104) weist eine Fläche von 4.252 m² aus und liegt an einer Hauptstraße. Nach Angaben des Exposés ist kein Bebauungsplan vorhanden, Bauvorhaben richten sich nach § 34 BauGB. Das Gebäude umfasst laut amtlicher Bekanntmachung vier Wohneinheiten. Nähere Angaben zu Wohn- und Nutzflächen, Baujahr, Heizungsart oder Raumaufteilung sind in den vorliegenden Auszügen nicht enthalten. Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen fand nicht statt, sodass der Zustand im Inneren sowie der Instandhaltungsgrad gänzlich ungeklärt sind. Rechtlich liegen laut Auszug keine Altlastenverdachtsfälle, Denkmaleintragungen oder Baulasten vor. Zu den wertbeeinflussenden Rechten in Abteilung II des Grundbuchs verweist das Exposé auf gesonderte Berücksichtigung im Gutachten. Der Belegungs- und Vermietungsstand ist den Dokumenten nicht zu entnehmen. Angesichts des festgesetzten Verkehrswerts von 84.000,00 € stellt das Objekt eine spekulative Sanierungs- und Entwicklungsoption dar. Interessenten sollten vor dem Versteigerungstermin Einsicht in die vollständige Gerichtsakte nehmen, um die baulichen und wirtschaftlichen Risiken realistisch zu bewerten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

siehe amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen lediglich die Terminsbekanntmachung, die ZVG-Deckseite sowie ein einseitiges Exposé vor. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist nicht enthalten.
  • Keine Innenbesichtigung durchgeführt; der bauliche Innenzustand ist nicht dokumentiert.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0007 K 0106/2023
Amtsgericht
Neuruppin
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
19.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Mehrfamilienhaus
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
84.000 €
Grundstücksfläche
4.252 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Steinhöfler Straße
Hausnummer
27
PLZ
16278
Ort
Angermünde
Stadtteil
Steinhöfel
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 1 Angabe

Altlasten

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Markt-Einordnung

Mehrfamilienhäuser

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Marktspanne 1.280 bis 2.069 Euro, typisch 1.575 Euro.

Dieses Objekt

Ohne Wohnflächenangabe im Gutachten lässt sich kein Preis je m² berechnen. Das Objekt ist deshalb nicht in der Grafik eingezeichnet; die Spannen darunter gelten trotzdem.

Üblicher Marktpreis · Angermünde

1.575 €/m²typischer Wert

Spanne
1.280 – 2.069 €/m²
Quelle
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg (Gutachterausschuss)
Stand
2025
Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser — Ersatzmaßstab, nicht die Objektart dieses Objekts
Für Mehrfamilienhäuser liegt in dieser Stadt noch keine eigene Marktspanne vor. Gezeigt wird ersatzweise die Spanne für Ein-/Zweifamilienhäuser — als grobe Hausnummer, nicht als Maßstab für diese Objektart.
Grundlage der Zahlen

Üblicher Marktpreis · Angermünde

Grundlage
Freihändige Verkäufe im gesamten Stadtgebiet, ohne Unterscheidung nach Stadtteil oder Zustand
Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Mehrfamilienhäuser; die Marktspanne stammt ersatzweise aus Ein-/Zweifamilienhäuser), räumliche Ebene (Stadtgebiet), Zeitraum, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m² (bei Mehrfamilienhäusern über alle Einheiten summiert). Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Wer die amtlichen Marktpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

Bodenrichtwert: noch nicht ermittelt.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Uckermark, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 09.09.2026, 00:59