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ZwangsversteigerungSonstiges in Ahrensbök, Schleswig-Holstein

Amtsgericht EutinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 83 Tagen

Di., 26.01.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

389.272 €

Grundanteil

≈ 20.462,9 m²

Baujahr

1832

Schwienkuhlen 26, 23623 AhrensbökKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1832 · Unklar

Versteigert wird ein 51,22/100 Anteil an einem Resthof in Schwienkuhlen 26, Ahrensbök (AG Eutin, 81 K 29-25 (2)). Der Verkehrswert beträgt 389.272 €, Termin ist der 26.01.2027. Der Wohnbereich hat ca. 412 m², das Wohnhaus stammt von ca. 1832; dazu gehören Stallgebäude, Scheune, Garage, Führanlage und Reitplatz. Es fand keine Innenbesichtigung statt, Rechte und Lasten sind nicht belegt. Die Bewertung ist daher nur eingeschränkt belastbar.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt eher für erfahrene Bieter mit landwirtschaftlichem oder pferdebezogenem Nutzungskonzept in Frage, wenn vorab das vollständige Gutachten und der Grundbuchauszug geprüft werden. Chancen bieten die große Fläche und die vorhandene Reitinfrastruktur. Schwer wiegen die fehlende Innenbesichtigung, die Versteigerung nur eines Anteils von 51,22/100 mit unklaren Mitberechtigten sowie das Alter der Bausubstanz und der Heizung. Eine Gebotsentscheidung sollte erst nach Klärung dieser Punkte erfolgen.

Chancen

6

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Versteigert wird laut Bekanntmachung des Amtsgerichts Eutin (81 K 29-25 (2)) ein 51,22/100 Anteil an einer ehemaligen Hofstelle (Bauerngehöft, Resthof) in Schwienkuhlen 26, 23623 Ahrensbök. Eingetragen ist der Anteil im Grundbuch von Ahrensbök Blatt 2803; betroffen sind die Flurstücke 9 (1.390 m²), 11/3 (61 m²) und 12/5 (38.500 m²). Der Verkehrswert ist mit 389.272 € festgesetzt, der Versteigerungstermin ist am 26.01.2027, 09:00 Uhr. Der Wohnbereich umfasst laut Bekanntmachung ca. 412 m². Das Wohnhaus wurde nach Hinweis auf dem Fassadenschild ca. 1832 errichtet, ist eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, nicht unterkellert und mit Verblendung und Klinkermauerwerk ausgeführt (Exposé S. 1 f.). Angebaut sind Pferdestall und Stallgebäude; hinzu kommen Scheune, Garage (ca. 2005), Führanlage mit Longierzirkel (ca. 2004), zwei Paddocks und ein Reitplatz. Die Heizung ist vermutlich eine Ölzentralheizung von ca. 1981 mit Kunststofftanks (ca. 3.000 Liter). Laut Bauakte erfolgte 1992/1993 ein Umbau bzw. eine Sanierung des Hofgebäudes. Ein Energieausweis liegt nicht vor. Der bauliche Zustand wird dem äußeren Anschein nach als überwiegend normal, altersbedingt typisch beschrieben; vermutlich gibt es teilweise gefangene Räume. Eine Innenbesichtigung fand nicht statt, sodass zu Mängeln und Schäden keine Angaben möglich sind. Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen wurde nicht geprüft; die Abwasserentsorgung erfolgt vermutlich über eine private Kleinkläranlage. Ob Heizung, Leitungsdämmung und oberste Geschossdecke gesetzlichen Nachrüstpflichten unterliegen, konnte nicht geprüft werden. Zu Rechten, Lasten, Belegung und Antragsteller liegen keine Angaben vor. Zu beachten ist die Versteigerung eines Anteils von 51,22/100; mögliche Folgen, etwa Mitberechtigte, sind aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die Bietsicherheit beträgt ggf. 10 % des Verkehrswerts. Fazit: Das Objekt kann sich für Bieter mit landwirtschaftlichem oder pferdebezogenem Hintergrund eignen, sofern der Innenzustand und die Rechtslage vor dem Termin über das vollständige Gutachten und Grundbuchauszüge geklärt werden. Die fehlende Innenbesichtigung, das Alter der Bausubstanz und der unklare Anteilscharakter wiegen schwer; eine belastbare Wirtschaftlichkeitsaussage ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Hinweise zur Datenlage
  • Grundlage sind Bekanntmachung und ein Auszug mit Gebäudebeschreibung und Grundrissen (Exposé). Wertermittlung, Rechte, Mieten und Energie sind nicht belegt.
  • Keine Innenbesichtigung; Zustandsangaben beruhen auf dem äußeren Anschein und Vermutungen. Innenzustand nicht belegt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
81 K 29-25 (2)
Amtsgericht
Eutin

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Datum / Uhrzeit
26.01.2027 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Verfahrensart, Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1832

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
389.272 €
Wohn-/Nutzfläche
412 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
51,22 / 100 Anteil
Anteilige Grundstücksfläche
20.462,9 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Schwienkuhlen
Hausnummer
26
PLZ
23623
Ort
Ahrensbök
Stadtteil
Schwienkuhlen
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Versteigert wird

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ostholstein, Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahren

Verfahrensart nicht angegeben

Die Bekanntmachung nennt keine Verfahrensart.

Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.11.2026, 05:37