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ZwangsversteigerungSonstiges in Bonn, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht BonnAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 65 Tagen

Di., 12.01.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

470.000 €

Grundstück

682 m²

Ließemer Straße, 53179 BonnKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · leerstehend

Versteigert werden drei zusammenhängende, als wirtschaftliche Einheit betrachtete Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 682 m² im Bonner Ortsteil Lannesdorf. Das vormals mit Wohn- und Nebengebäuden bebaute Areal ist oberirdisch abgerissen, weist jedoch verbleibende unterirdische Bausubstanz (Kellergeschoss/Fundamente) auf. Der vom Amtsgericht Bonn festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 470.000 €, wovon nach Ermittlung des Bodenwerts von 495.814 € ein pauschaler Risikoabschlag von 25.000 € für die unterirdischen Restanlagen in Abzug gebracht wurde. Das Bauland liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB (Innenbereich) und eignet sich für eine wohnbauliche Neuentwicklung. Eine Vor-Ort-Besichtigung der Grundstücke war nicht möglich, die Begutachtung erfolgte ausschließlich von öffentlichen Verkehrsflächen.

49

Biet-Score

Vorsicht · 49 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Grundstücksensemble bietet Bauträgern sowie privaten Bauherren eine seltene Gelegenheit zum Erwerb von baureifem Wohnbauland in beliebter Bonner Wohnlage. Den Standort- und Nachfragevorteilen stehen vor allem die Unwägbarkeiten der unterirdischen Restbebauung sowie der verweigerte Zutritt bei Gutachtenerstellung gegenüber. Investoren sollten vor Abgabe eines Gebots ausreichende finanzielle Puffer für Abbruch-, Entsorgungs- und Erdarbeiten einkalkulieren und die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Zielkonzepts eigenständig mit der Stadt Bonn abstimmen.

Chancen

6
  • Bebaubarkeit nach § 34 BauGB im Innenbereich, orientiert an der Umgebungsbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.

  • Hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Großraum Köln/Bonn bei gleichzeitig begrenztem Marktangebot.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Bewertungsobjekt umfasst drei nebeneinanderliegende Grundstücke (Flurstücke 410, 411 und 617 der Flur 4) in der Ließemer Straße im Bonner Ortsteil Lannesdorf mit einer Gesamtfläche von 682 m². Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Die Umgebung ist durch eine gewachsene Dorflage mit überwiegend ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden in offener und geschlossener Bauweise geprägt. Die Wohnlage wird im Bonner Mietspiegel als 'gut' eingestuft. Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs sind im Nahbereich vorhanden, zudem besteht eine gute Anbindung an den regionalen Nahverkehr sowie das überregionale Straßennetz. Historisch war das Areal mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut. Die oberirdische Bausubstanz wurde vollständig abgebrochen; erhalten geblieben sind jedoch unterirdische Gebäudeteile, insbesondere Kellerreste und Fundamente. Das Grundstück präsentiert sich aktuell ungenutzt mit starkem Wildwuchs. Eine vormalige Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses (AZ 457807 vom 11.01.2022) ist im Oktober 2023 erloschen. Planungsrechtlich richtet sich eine künftige Neubebauung nach § 34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) unter Beachtung des Fluchtlinienplans Nr. 9 L sowie einer örtlichen Gestaltungssatzung. Das Grundbuch weist in Abteilung II keine dauerhaften Belastungen oder Dienstbarkeiten auf; Baulasten sind derzeit nicht eingetragen, könnten jedoch für eine grenzübergreifende Bebauung erforderlich werden. Das Altlastenkataster verzeichnet keine Einträge. Das wesentliche Risikopotenzial liegt in der Ungewissheit über den genauen Umfang, den Zustand und die Beseitigungskosten der unterirdischen Restbebauung, da ein Betreten des Grundstücks bei den Ortsterminen am 13.01.2026 und 13.02.2026 nicht möglich war. Der Gutachter hat hierfür einen pauschalen Risikoabschlag in Höhe von 25.000 € vorgenommen. Aus Investorensicht handelt es sich um ein interessantes Nachverdichtungsgrundstück in einem stabil nachgefragten Teilmarkt. Kaufinteressenten müssen jedoch den erhöhten Aufwand für Baufeldfreimachung und Gründungsarbeiten in ihre Kalkulation einbeziehen und die Erlangung eines neuen Baurechts vorbereiten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Die zusammenhängend betrachteten Grundstücke sind als Bauland eingestuft und weisen eine Gesamtfläche von 682 m² auf. Gemäß der vorliegenden Unterlagen war das Bewertungsobjekt ehemals mit einem Wohngebäude sowie Nebengebäuden bebaut. Die oberirdischen baulichen Anlagen wurden abgerissen. Hinweis: Nach Inaugenscheinnahme (kein Grundstückszutritt) ist davon auszugehen, dass auf dem Bewertungsobjekt bereichsweise eine unterirdische Bebauung vorhanden ist.

Hinweise zur Datenlage
  • Die Dokumentenlage ist vollständig und umfasst Deckseite, amtliche Bekanntmachung sowie ein ausführliches Verkehrswertgutachten vom Februar 2026. Das Bauland wurde methodisch fundiert über den abgeleiteten Bodenrichtwert bewertet.
  • Eingeschränkt, da kein Zutritt zum Grundstück gewährt wurde und die Begutachtung ausschließlich von der Straße aus erfolgte; Umfang der unterirdischen Restanlagen ist nicht abschließend verifiziert.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0223 K 0055/2025
Amtsgericht
Bonn

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
12.01.2027 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
470.000 €
Grundstücksfläche
682 m²
Anteilige Grundstücksfläche
682 m²
Bodenrichtwert
790 €/m²
Anteiliger Bodenwert
538.780 €682 m² × 790 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Ließemer Straße
PLZ
53179
Ort
Bonn
Stadtteil
Lannesdorf

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 23
Bodenrichtwert
790 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
682 m²
Anteiliger Bodenwert
538.780 €
Verkehrswert
470.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,87
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-68.780 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 23 · Stichtag 01.01.2025

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert538.780 €
Verkehrswert470.000 €
Zone
66100
Rechenweg
Flächenanteil
682 m² Gesamtgrundstück = 682 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
682 m² × 790 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
689 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
689 €/m² / 790 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
470.000 € − 538.780 € = -68.780 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Bonn, kreisfreie Stadt.

Eher RückenwindHohe Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 23.09.2026, 09:49