ZwangsversteigerungSonstiges in Bonn, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 65 TagenDi., 12.01.2027 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
470.000 €
Grundstück
682 m²
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Versteigert werden drei zusammenhängende, als wirtschaftliche Einheit betrachtete Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 682 m² im Bonner Ortsteil Lannesdorf. Das vormals mit Wohn- und Nebengebäuden bebaute Areal ist oberirdisch abgerissen, weist jedoch verbleibende unterirdische Bausubstanz (Kellergeschoss/Fundamente) auf. Der vom Amtsgericht Bonn festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 470.000 €, wovon nach Ermittlung des Bodenwerts von 495.814 € ein pauschaler Risikoabschlag von 25.000 € für die unterirdischen Restanlagen in Abzug gebracht wurde. Das Bauland liegt im Geltungsbereich des § 34 BauGB (Innenbereich) und eignet sich für eine wohnbauliche Neuentwicklung. Eine Vor-Ort-Besichtigung der Grundstücke war nicht möglich, die Begutachtung erfolgte ausschließlich von öffentlichen Verkehrsflächen.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Grundstücksensemble bietet Bauträgern sowie privaten Bauherren eine seltene Gelegenheit zum Erwerb von baureifem Wohnbauland in beliebter Bonner Wohnlage. Den Standort- und Nachfragevorteilen stehen vor allem die Unwägbarkeiten der unterirdischen Restbebauung sowie der verweigerte Zutritt bei Gutachtenerstellung gegenüber. Investoren sollten vor Abgabe eines Gebots ausreichende finanzielle Puffer für Abbruch-, Entsorgungs- und Erdarbeiten einkalkulieren und die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Zielkonzepts eigenständig mit der Stadt Bonn abstimmen.
Chancen
Bebaubarkeit nach § 34 BauGB im Innenbereich, orientiert an der Umgebungsbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern.
Hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Großraum Köln/Bonn bei gleichzeitig begrenztem Marktangebot.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Bewertungsobjekt umfasst drei nebeneinanderliegende Grundstücke (Flurstücke 410, 411 und 617 der Flur 4) in der Ließemer Straße im Bonner Ortsteil Lannesdorf mit einer Gesamtfläche von 682 m². Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Die Umgebung ist durch eine gewachsene Dorflage mit überwiegend ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden in offener und geschlossener Bauweise geprägt. Die Wohnlage wird im Bonner Mietspiegel als 'gut' eingestuft. Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs sind im Nahbereich vorhanden, zudem besteht eine gute Anbindung an den regionalen Nahverkehr sowie das überregionale Straßennetz. Historisch war das Areal mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut. Die oberirdische Bausubstanz wurde vollständig abgebrochen; erhalten geblieben sind jedoch unterirdische Gebäudeteile, insbesondere Kellerreste und Fundamente. Das Grundstück präsentiert sich aktuell ungenutzt mit starkem Wildwuchs. Eine vormalige Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses (AZ 457807 vom 11.01.2022) ist im Oktober 2023 erloschen. Planungsrechtlich richtet sich eine künftige Neubebauung nach § 34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) unter Beachtung des Fluchtlinienplans Nr. 9 L sowie einer örtlichen Gestaltungssatzung. Das Grundbuch weist in Abteilung II keine dauerhaften Belastungen oder Dienstbarkeiten auf; Baulasten sind derzeit nicht eingetragen, könnten jedoch für eine grenzübergreifende Bebauung erforderlich werden. Das Altlastenkataster verzeichnet keine Einträge. Das wesentliche Risikopotenzial liegt in der Ungewissheit über den genauen Umfang, den Zustand und die Beseitigungskosten der unterirdischen Restbebauung, da ein Betreten des Grundstücks bei den Ortsterminen am 13.01.2026 und 13.02.2026 nicht möglich war. Der Gutachter hat hierfür einen pauschalen Risikoabschlag in Höhe von 25.000 € vorgenommen. Aus Investorensicht handelt es sich um ein interessantes Nachverdichtungsgrundstück in einem stabil nachgefragten Teilmarkt. Kaufinteressenten müssen jedoch den erhöhten Aufwand für Baufeldfreimachung und Gründungsarbeiten in ihre Kalkulation einbeziehen und die Erlangung eines neuen Baurechts vorbereiten.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Die zusammenhängend betrachteten Grundstücke sind als Bauland eingestuft und weisen eine Gesamtfläche von 682 m² auf. Gemäß der vorliegenden Unterlagen war das Bewertungsobjekt ehemals mit einem Wohngebäude sowie Nebengebäuden bebaut. Die oberirdischen baulichen Anlagen wurden abgerissen. Hinweis: Nach Inaugenscheinnahme (kein Grundstückszutritt) ist davon auszugehen, dass auf dem Bewertungsobjekt bereichsweise eine unterirdische Bebauung vorhanden ist.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0223 K 0055/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 12.01.2027 · 09:00 Uhr
!
Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Flächen & Wert
- 470.000 €
- 682 m²
- 682 m²
- 790 €/m²
- 538.780 €682 m² × 790 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Ließemer Straße
- 53179
- Bonn
- Lannesdorf
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 790 €/m²
- 682 m²
- 538.780 €
- 470.000 €
- 0,87
- -68.780 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte