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TeilungsversteigerungSonstiges in Dresden, Sachsen

Amtsgericht DresdenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 122 Tagen

Mo., 08.03.2027 · 08:30 Uhr

Verkehrswert

3.000 €

Grundanteil

≈ 12,8 m²

Baujahr

2010

Heideblick, 01099 DresdenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 2010 · leerstehend

Gegenstand des Verfahrens ist ein 1/10 Miteigentumsanteil an einem als Privatweg genutzten Grundstück (Flurstück 2256/214 mit insgesamt 128 m² Gesamtfläche) im Wohngebiet Heideblick in Dresden. Die Wegefläche ist mit Betonsteinpflaster befestigt und dient ausschließlich als Fußweg und Zuwegung für die Doppelhäuser Heideblick 7, 7a, 7b und 7c. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 3.000 €. Das Bewertungsobjekt besitzt keine selbstständige bauliche oder wirtschaftliche Verwertbarkeit außerhalb der Anliegergrundstücke. Ein wirtschaftlich sinnvoller Erwerb kommt praktisch nur im Zusammenhang mit dem Parallelverfahren für das Wohnhaus Heideblick 7b (Az. 525 K 58/24) oder für bestehende Anlieger in Betracht.

61

Biet-Score

Ausgeglichen · 61 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Der Erwerb dieses 1/10 Miteigentumsanteils ist für externe Dritte oder reine Kapitalanleger gänzlich ungeeignet, da die Wegefläche keinerlei Ertrag abwirft und keine freie Marktgängigkeit besitzt. Ein strategischer Zukauf ist ausschließlich für Bieter im Parallelverfahren der Doppelhaushälfte Heideblick 7b (Az. 525 K 58/24) oder für die bestehenden Nachbareigentümer sinnvoll, um die Erschließungsrechte dauerhaft dinglich abzusichern. Interessenten des Hauptobjekts sollten beide Verfahren zeitlich und gebotstechnisch zwingend miteinander koordinieren.

Chancen

5

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um einen ideellen 1/10 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück 2256/214 der Gemarkung Dresden-Neustadt, gelegen an der Erschließungsstraße Heideblick im Dresdner Stadtteil Radeberger Vorstadt. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 128 m², woraus sich ein rechnerischer ideeller Anteil von 12,8 m² ableitet. Das Grundstück stellt eine reine private Erschließungsfläche (gepflasterter Fußweg) dar, die als einzige Zuwegung zu den vier Doppelhaushälften Heideblick 7, 7a, 7b und 7c fungiert. Die Umgebung ist durch eine offene Wohnbebauung mit Reihen- und Doppelhäusern in mittlerer Wohnlage geprägt. Das Bewertungsobjekt ist mit Betonsteinpflaster befestigt und befindet sich laut Gutachten in einem normalen, schadensfreien Erhaltungszustand; Mängel oder Bauschäden wurden im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht festgestellt. Anschlüsse an Versorgungsleitungen bestehen auf dem Flurstück selbst nicht, jedoch queren Leitungen (Fernwärme) das Areal. Die Erschließungsanlage wurde im Rahmen eines Erschließungsvertrags erstmalig endgültig hergestellt, sodass keine offenen oder künftigen Erschließungsbeiträge nach BauGB anfallen. In Abteilung II des Grundbuchs sind zwei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen: ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Landeshauptstadt Dresden sowie ein Geh-, Fahrt- und Fernwärmeleitungsrecht zugunsten der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH. Beide Rechte beeinträchtigen die ohnehin bestehende Wegefunktion nicht und wirken nicht wertmindernd. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. In einem Parallelverfahren (Az. 525 K 58/24) wird die dazugehörige Doppelhaushälfte Heideblick 7b versteigert, mit welcher der Wegeanteil ursprünglich erworben wurde. Aus Investorensicht ist das Objekt isoliert nicht verwertbar. Es existiert kein freier Markt für Bruchteile an privaten Wegestücken; die Nachfrage beschränkt sich zwingend auf den jeweiligen Eigentümer der Doppelhaushälfte Heideblick 7b. Ein Gebot empfiehlt sich daher ausschließlich im Verbund mit dem Erwerb des angrenzenden Wohnhauses zur Komplettierung des Immobilieneigentums.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

1/10 Miteigentum an einem Privatweg

Hinweise zur Datenlage
  • Die Datenlage ist für die Objektart vollständig. Amtliche Bekanntmachung und vollständiges Sachverständigengutachten mit Ortsbesichtigung liegen vor.
  • Das Bewertungsobjekt wurde vor Ort vollständig von außen in Augenschein genommen; es handelt sich um eine offene Wegefläche.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben20 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0525 K 0195/2024
Amtsgericht
Dresden
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
08.03.2027 · 08:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen
Baujahr
2010

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
3.000 €
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
1/10 an Flurstück 2256/214
Anteilige Grundstücksfläche
12,8 m²
Bodenrichtwert
410 €/m²
Anteiliger Bodenwert
5.248 €12,8 m² × 410 €/m² · MEA 10 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Heideblick
PLZ
01099
Ort
Dresden
Stadtteil
Radeberger Vorstadt

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Versteigert wird

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 23-24
Bodenrichtwert
410 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
12,8 m²
Anteiliger Bodenwert
5.248 €
Verkehrswert
3.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,57
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-2.248 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 23-24 · Stichtag 01.01.2024

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert5.248 €
Verkehrswert3.000 €
Zone
1280
Rechenweg
Flächenanteil
128 m² Gesamtgrundstück × 1/10 an Flurstück 2256/214 MEA = 12,8 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
12,8 m² × 410 €/m² · MEA 10 %
Verkehrswert je m² Boden
234 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
234 €/m² / 410 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
3.000 € − 5.248 € = -2.248 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Dresden, kreisfreie Stadt.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 22.09.2026, 00:29