ZwangsversteigerungSonstiges in Essen, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 11 TagenMi., 04.11.2026 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
13.000 €
Nutzfläche
36 m²
Grundanteil
≈ 28,26 m²
Baujahr
1963
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein nicht ausgebauter, ungenutzter Spitzboden mit ca. 36 m² Nutzfläche im Haus Zollstraße 92 in Essen-Bochold. Die im Jahr 1963 errichtete WEG-Anlage befindet sich in einer mittleren bis einfachen Wohnlage. Da das Objekt am Wertermittlungsstichtag nicht zugänglich war und weder ein Bauantrag noch eine Genehmigung für einen Ausbau vorliegen, ist eine wohnwirtschaftliche Nutzung ohne erhebliche behördliche Hürden und Sanierungsinvestitionen nicht gegeben. Der Verkehrswert wurde konservativ auf 13.000,00 € festgesetzt.
Biet-Score
Risikoreich
Fazit der KI
Dieses Teileigentum stellt eine hochspekulative Kleininvestition dar. Ein wirtschaftlich tragfähiger Ausbau zu Wohnraum ist aufgrund fehlender Genehmigungen sowie der unzureichenden Erschließung über eine Einschubtreppe unwahrscheinlich. Ein Kauf empfiehlt sich primär für bestehende Eigentümer der WEG oder spekulative Anleger, die die Fläche als reinen Lagerraum nutzen möchten und das rechtliche Risiko eines Genehmigungsverfahrens nicht scheuen.
Chancen
Sehr geringes Einstiegsvolumen durch den niedrigen Verkehrswert von nur 13.000 €
Potenzial zur Nutzung als zusätzliche Lager- oder Abstellfläche für WEG-Mitglieder
Gute Anbindung an den Individualverkehr und Geschäfte des täglichen Bedarfs in Essen-Bochold
Risiken
Ausführliches Dossier
Das angebotene Sondereigentum (Nr. 6 des Aufteilungsplanes) betrifft einen nicht ausgebauten Spitzboden im Haus Zollstraße 92 im Essener Stadtteil Bochold. Die WEG-Anlage besteht aus insgesamt drei Mehrfamilienhäusern mit 14 Einheiten, die im Jahr 1963 errichtet wurden. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 600 m², woran ein Miteigentumsanteil von 471,27/10.000 gekoppelt ist. Die Mikrolage wird als mittlere bis einfache Wohnlage klassifiziert, mit einer guten Erschließung an den Personennah- und Individualverkehr sowie Geschäften des täglichen Bedarfs in der näheren Umgebung. Der Spitzboden weist eine Nutzfläche von rund 36 m² auf. Er ist derzeit komplett ungenutzt und nicht ausgebaut. Das Dach ist nicht gedämmt, die Fenster bestehen aus einfacher Metallverglasung (Dachausstiegsfenster) und es ist keine Strom- oder Heizungsversorgung vorhanden. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über eine Einschubtreppe im Dachgeschoss (Treppenhaus Zollstraße 92). Am Tag der Ortsbesichtigung war der Spitzboden für die Sachverständige nicht zugänglich. Zu dieser Einheit gehört laut Teilungserklärung kein separater Kellerraum. Am Gemeinschaftseigentum (insbesondere den Balkonen) bestehen sichtbare Instandhaltungsrückstände. In Abteilung II des Grundbuchs ist eine Grunddienstbarkeit (Wege- und Fahrrecht) für die benachbarten Flurstücke eingetragen, was zu einem wertmindernden Abschlag beim Bodenwertanteil führt. Das gravierendste Risiko stellt jedoch die baurechtliche Situation dar: Für einen Ausbau des Spitzbodens zu Wohnzwecken liegt weder ein Bauantrag noch eine Genehmigung vor. Ein potenzieller Erwerber trägt das volle wirtschaftliche und rechtliche Risiko für eine etwaige Nutzungsänderung. Da der Spitzboden nicht besichtigt werden konnte, besteht zudem ein erhebliches Sicherheitsrisiko hinsichtlich verdeckter Mängel an der Dachkonstruktion. Mit einem festgesetzten Verkehrswert von nur 13.000 € eignet sich dieses Teileigentum primär für spekulative Kleininvestoren oder angrenzende Eigentümer der WEG-Anlage, die zusätzlichen Lagerraum schaffen möchten. Ein wertsteigernder Ausbau zu Wohnraum ist ohne behördliche Genehmigungen, statische Prüfungen und hohe Investitionen in Dämmung, Heizung und Erschließung rechtlich und praktisch kaum realisierbar. Das Objekt sollte daher sehr konservativ kalkuliert und nur mit entsprechendem Risikoabschlag ersteigert werden.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
Lt. Gutachten handelt es sich um über eine Einschubtreppe erschlossenen nicht ausgebauten Spitzboden im Haus Zollstr. 92. NF 36 m². BJ: Die WEG-Anlage besteht aus 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 14 Wohn- bzw. Teileigentumen. BJ: 1963.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0180 K 0052/2024
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 04.11.2026 · 09:00 Uhr
!
Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Keine Besichtigung möglich
- 1963
Flächen & Wert
- 13.000 €
- 36 m²
- 471,27/10.000
- 28,26 m²
- 300 €/m²
- 8.478 €28,26 m² × 300 €/m² · MEA 4,713 %
Lage
Karte- Zollstraße
- 92
- 45356
- Essen
- Bochold
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 300 €/m²
- 28,26 m²
- 8.478 €
- 13.000 €
- 1,53
- 4.522 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte