KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche ('Kleines Flürlein', Flurstück 800) in Gemünden am Main, Ortsteil Steinfeld, mit einer Gesamtfläche von 4.430 m². Das weitgehend ebene, nahezu rechteckige Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und verfügt über eine hervorragende wegemäßige Erschließung. Die Bodenqualität ist dank wertvoller Löss-Lehm-Ablagerungen und hoher Ackerzahlen (bis zu 76) als sehr gut einzustufen. Aktuell ist das Grundstück auf Basis einer mündlichen Vereinbarung für eine jährliche Pacht von 160,00 € verpachtet und mit Kleegras bebaut. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 16.125,00 €, was einem Quadratmeterpreis von rund 3,64 € entspricht.
Biet-Score
Chancenreich
Fazit der KI
Das Ackergrundstück eignet sich ideal für lokale Landwirte zur Arrondierung oder zur landwirtschaftlichen Eigenbewirtschaftung, da es über hervorragende Löss-Lehm-Böden und eine exzellente Erschließung verfügt. Für reine Finanzinvestoren ist die jährliche Bruttorendite von knapp 1,0 % (160,00 € Pacht p.a.) zu gering, um ein attraktives Cashflow-Szenario abzubilden. Ein interessanter Zusatzaspekt liegt in der geplanten Umgehungsstraße im Umfeld, welche langfristig zu Wertveränderungen oder Entschädigungsansprüchen führen könnte. Es wird empfohlen, bei einem Gebotslimit nahe des Bodenrichtwerts einzusteigen, um ein optimales Nutzen-Risiko-Verhältnis zu wahren.
Chancen
Hervorragende Bodenqualität mit wertvollem Löss- und Lehmboden
Risiken
Nur mündliches Pachtverhältnis ohne detaillierte schriftliche Rahmenbedingungen
Ausführliches Dossier
Das bewertete landwirtschaftliche Ackerland-Grundstück mit der Flurnummer 800 und der anschaulichen Lagebezeichnung 'Kleines Flürlein' befindet sich in der landschaftlich geprägten Gemarkung Steinfeld, die zur Gemeinde Gemünden am Main im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart gehört. Mit einer amtlich vermessenen Gesamtgröße von 4.430 m² erstreckt sich das nahezu perfekt rechteckig zugeschnittene Flurstück in einer weitgehend ebenen, von West nach Ost lediglich um etwa einen Meter leicht abfallenden Topografie. Da das Grundstück planungsrechtlich zweifelsfrei im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und als Fläche der Land- oder Forstwirtschaft deklariert ist, scheidet eine wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Bebauung dauerhaft aus. Die wegemäßige Erschließung und Anfahrbarkeit über öffentliche Straßen und befestigte Wirtschaftswege wird im Gutachten als hervorragend klassifiziert. Ein wichtiger zukünftiger Aspekt ist die vom Landratsamt Main-Spessart geplante Umgehungsstraße zur Entlastung des Ortskerns von Steinfeld, deren geplante Trassenführung in der Nähe verläuft und von der örtlichen Gemeinde aktiv befürwortet wird.\n\nDie landwirtschaftliche Qualität des Bodens stellt einen wesentlichen Wertfaktor dar. Die mineralische Bodenart ist als Lehm klassifiziert, wobei das Substrat auf wertvollen Löss-Ablagerungen basiert, die zu den ertragreichsten Böden in ganz Deutschland zählen. Die Bodenschätzung weist für die größere Teilfläche 1 (3.491 m²) eine Bodenzahl von 75 und eine Ackerzahl von 76 auf, während die kleinere Teilfläche 2 (939 m²) mit einer Ackerzahl von 68 bewertet wird. Der aktuelle Zustand ist gepflegt; die Fläche wird derzeit im Rahmen eines mündlichen Pachtverhältnisses für den Futterbau genutzt und ist mit Kleegras bewachsen. Die jährliche Pachteinnahme beträgt vertraglich vereinbarte 160,00 €. Das Gutachten bestätigt ausdrücklich, dass keinerlei Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen, sodass von ungestörten Bodenverhältnissen ausgegangen werden kann.\n\nDie Ermittlung des Verkehrswertes basiert auf dem offiziellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Main-Spessart, welcher zum Stichtag 01.01.2024 für Ackerland in dieser Zone mit 2,80 €/m² beziffert wurde. Unter Berücksichtigung individueller wertbeeinflussender Umstände des Flurstücks 800 – namentlich die ortsnahe Lage (+10 %), die sehr gute wegemäßige Erschließung (+10 %) sowie die überdurchschnittliche Bodenqualität (+10 %) – wurde im Gutachten ein angemessener Gesamtzuschlag von 30 % auf den Bodenwert addiert. Dies führt zu einem Quadratmeterwert von circa 3,64 € und begründet den final festgesetzten Gesamtverkehrswert von exakt 16.125,00 €.\n\nFür private oder institutionelle Investoren bietet dieses Ackerland eine risikoarme, solide Sachwertanlage. Die jährliche Bruttorendite ist mit rund 0,99 % bezogen auf den Verkehrswert äußerst gering, weshalb das Objekt für reine Cashflow-Investoren unattaktiv ist. Die primäre Zielgruppe besteht daher aus lokalen Landwirten zur Arrondierung der eigenen Flächen oder aus spekulativ orientierten Käufern, die auf eine langfristige Wertsteigerung oder im Zuge des geplanten Straßenbauprojekts auf potenzielle Ausgleichszahlungen setzen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermietet
- Nur außen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Landwirtschaftliche Fläche, ca. 4.430 m² zwischen Steinfeld und Hausen (Main-Spessart), nahezu rechteckige Form. Weitgehend ebene Fläche, Ackerland / Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (gemäß § 5 Abs. 1 ImmoWertV), Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB), Die Fläche ist aktuell für eine jährliche Pacht von 160,00 € verpachtet. Es besteht lediglich eine mündliche Vereinbarung, aktuell mit Kleegras bebaut (= Futterbau). Laut Landratsamtes Main-Spessart ist der Bau einer Umgehungsstraße zur Entlastung des Ortskerns von Steinfeld vorgesehen. Die Trassenführung soll aus Richtung Waldzell kommend auf den bestehenden Kreisverkehr westlich von Steinfeld führen. Diese geplante Maßnahme wird von der Gemeinde ausdrücklich befürwortet.;
Belegung
vermietet
Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 3 €/m²
- 4.430 m²
- 12.404 €
- 16.125 €
- 1,30
- 3.721 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt