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TeilungsversteigerungSonstiges in Gemünden, Bayern

Amtsgericht WürzburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 39 Tagen

Mi., 02.12.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

16.125 €

Grundstück

4.430 m²

Kleines Flürlein, 97737 GemündenKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · vermietet

Zum Aufruf kommt eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche ('Kleines Flürlein', Flurstück 800) in Gemünden am Main, Ortsteil Steinfeld, mit einer Gesamtfläche von 4.430 m². Das weitgehend ebene, nahezu rechteckige Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und verfügt über eine hervorragende wegemäßige Erschließung. Die Bodenqualität ist dank wertvoller Löss-Lehm-Ablagerungen und hoher Ackerzahlen (bis zu 76) als sehr gut einzustufen. Aktuell ist das Grundstück auf Basis einer mündlichen Vereinbarung für eine jährliche Pacht von 160,00 € verpachtet und mit Kleegras bebaut. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 16.125,00 €, was einem Quadratmeterpreis von rund 3,64 € entspricht.

85

Biet-Score

Chancenreich · 85 von 100

Gut geeignet für private Bieter bis nahe an den Verkehrswert heran.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Ackergrundstück eignet sich ideal für lokale Landwirte zur Arrondierung oder zur landwirtschaftlichen Eigenbewirtschaftung, da es über hervorragende Löss-Lehm-Böden und eine exzellente Erschließung verfügt. Für reine Finanzinvestoren ist die jährliche Bruttorendite von knapp 1,0 % (160,00 € Pacht p.a.) zu gering, um ein attraktives Cashflow-Szenario abzubilden. Ein interessanter Zusatzaspekt liegt in der geplanten Umgehungsstraße im Umfeld, welche langfristig zu Wertveränderungen oder Entschädigungsansprüchen führen könnte. Es wird empfohlen, bei einem Gebotslimit nahe des Bodenrichtwerts einzusteigen, um ein optimales Nutzen-Risiko-Verhältnis zu wahren.

Chancen

5
  • Hervorragende Bodenqualität mit wertvollem Löss- und Lehmboden

Risiken

4
  • Nur mündliches Pachtverhältnis ohne detaillierte schriftliche Rahmenbedingungen

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 3 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das bewertete landwirtschaftliche Ackerland-Grundstück mit der Flurnummer 800 und der anschaulichen Lagebezeichnung 'Kleines Flürlein' befindet sich in der landschaftlich geprägten Gemarkung Steinfeld, die zur Gemeinde Gemünden am Main im unterfränkischen Landkreis Main-Spessart gehört. Mit einer amtlich vermessenen Gesamtgröße von 4.430 m² erstreckt sich das nahezu perfekt rechteckig zugeschnittene Flurstück in einer weitgehend ebenen, von West nach Ost lediglich um etwa einen Meter leicht abfallenden Topografie. Da das Grundstück planungsrechtlich zweifelsfrei im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und als Fläche der Land- oder Forstwirtschaft deklariert ist, scheidet eine wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Bebauung dauerhaft aus. Die wegemäßige Erschließung und Anfahrbarkeit über öffentliche Straßen und befestigte Wirtschaftswege wird im Gutachten als hervorragend klassifiziert. Ein wichtiger zukünftiger Aspekt ist die vom Landratsamt Main-Spessart geplante Umgehungsstraße zur Entlastung des Ortskerns von Steinfeld, deren geplante Trassenführung in der Nähe verläuft und von der örtlichen Gemeinde aktiv befürwortet wird.\n\nDie landwirtschaftliche Qualität des Bodens stellt einen wesentlichen Wertfaktor dar. Die mineralische Bodenart ist als Lehm klassifiziert, wobei das Substrat auf wertvollen Löss-Ablagerungen basiert, die zu den ertragreichsten Böden in ganz Deutschland zählen. Die Bodenschätzung weist für die größere Teilfläche 1 (3.491 m²) eine Bodenzahl von 75 und eine Ackerzahl von 76 auf, während die kleinere Teilfläche 2 (939 m²) mit einer Ackerzahl von 68 bewertet wird. Der aktuelle Zustand ist gepflegt; die Fläche wird derzeit im Rahmen eines mündlichen Pachtverhältnisses für den Futterbau genutzt und ist mit Kleegras bewachsen. Die jährliche Pachteinnahme beträgt vertraglich vereinbarte 160,00 €. Das Gutachten bestätigt ausdrücklich, dass keinerlei Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vorliegen, sodass von ungestörten Bodenverhältnissen ausgegangen werden kann.\n\nDie Ermittlung des Verkehrswertes basiert auf dem offiziellen Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises Main-Spessart, welcher zum Stichtag 01.01.2024 für Ackerland in dieser Zone mit 2,80 €/m² beziffert wurde. Unter Berücksichtigung individueller wertbeeinflussender Umstände des Flurstücks 800 – namentlich die ortsnahe Lage (+10 %), die sehr gute wegemäßige Erschließung (+10 %) sowie die überdurchschnittliche Bodenqualität (+10 %) – wurde im Gutachten ein angemessener Gesamtzuschlag von 30 % auf den Bodenwert addiert. Dies führt zu einem Quadratmeterwert von circa 3,64 € und begründet den final festgesetzten Gesamtverkehrswert von exakt 16.125,00 €.\n\nFür private oder institutionelle Investoren bietet dieses Ackerland eine risikoarme, solide Sachwertanlage. Die jährliche Bruttorendite ist mit rund 0,99 % bezogen auf den Verkehrswert äußerst gering, weshalb das Objekt für reine Cashflow-Investoren unattaktiv ist. Die primäre Zielgruppe besteht daher aus lokalen Landwirten zur Arrondierung der eigenen Flächen oder aus spekulativ orientierten Käufern, die auf eine langfristige Wertsteigerung oder im Zuge des geplanten Straßenbauprojekts auf potenzielle Ausgleichszahlungen setzen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Landwirtschaftliche Fläche, ca. 4.430 m² zwischen Steinfeld und Hausen (Main-Spessart), nahezu rechteckige Form. Weitgehend ebene Fläche, Ackerland / Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (gemäß § 5 Abs. 1 ImmoWertV), Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB), Die Fläche ist aktuell für eine jährliche Pacht von 160,00 € verpachtet. Es besteht lediglich eine mündliche Vereinbarung, aktuell mit Kleegras bebaut (= Futterbau). Laut Landratsamtes Main-Spessart ist der Bau einer Umgehungsstraße zur Entlastung des Ortskerns von Steinfeld vorgesehen. Die Trassenführung soll aus Richtung Waldzell kommend auf den bestehenden Kreisverkehr westlich von Steinfeld führen. Diese geplante Maßnahme wird von der Gemeinde ausdrücklich befürwortet.;

Hinweise zur Datenlage
  • Hervorragende Datenqualität. Das Verkehrswertgutachten liefert alle notwendigen Parameter zur landwirtschaftlichen Nutzbarkeit, Bodenqualität und Pachtsituation. Da es sich um unbebautes Ackerland handelt, sind typische Gebäuderisiken hinfällig.
  • Das Grundstück ist als offene landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich jederzeit von außen frei einsehbar. Eine Innenbesichtigung ist naturgemäß nicht erforderlich.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0002 K 0035/2025
Amtsgericht
Würzburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
02.12.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
16.125 €
Grundstücksfläche
4.430 m²
Anteilige Grundstücksfläche
4.430 m²
Bodenrichtwert
3 €/m²
Anteiliger Bodenwert
12.404 €4.430 m² × 3 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Kleines Flürlein
PLZ
97737
Ort
Gemünden
Stadtteil
Steinfeld

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren

Rechte 4 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Rechtliches Risiko

Ertrag 4 Angaben

Vermietungsstatus
Monatsmiete (Ist)
Jahresnettokaltmiete
Brutto-Rendite Ist

Zustand 2 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 7
Bodenrichtwert
3 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
4.430 m²
Anteiliger Bodenwert
12.404 €
Verkehrswert
16.125 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,30
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
3.721 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 7 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert12.404 €
Gebäude / Wohnung3.721 €
Verkehrswert16.125 €
Zone
Gemarkung Steinfeld, BRW Acker
Rechenweg
Flächenanteil
4.430 m² Gesamtgrundstück = 4.430 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
4.430 m² × 3 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
4 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
4 €/m² / 3 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
16.125 € − 12.404 € = 3.721 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 15.07.2026, 21:03