ZwangsversteigerungHainsfarth, Bayern
Versteigerungstermin
heuteFr., 23.10.2026 · 09:00 Uhr
Verkehrswert
102.000 €
Grundstück
759 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein 759 m² großes, voll erschlossenes und unbebautes Wohnbaugrundstück am Burschelweg 15 in 86744 Hainsfarth. Das Areal befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Burschel II“ (Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,4, GFZ 0,5, I bis II Vollgeschosse) und ist mit einem Einzelhaus mit bis zu zwei Wohneinheiten bebaubar. Das Grundstück weist eine leichte Südwesthanglage mit rund 2,3 m Höhenunterschied auf. Die Erschließungsbeiträge nach BauGB und KAG sind weitgehend bezahlt, Anschlüsse und Kontrollschächte sind bereits vorhanden. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 102.000 € (Stichtag 15.04.2026).
Biet-Score
Chancenreich
Fazit der KI
Das Objekt eignet sich vorrangig für private Bauherren oder Bauträger zur Errichtung eines individuellen Ein- oder Zweifamilienhauses in ruhiger Wohnumgebung. Das Grundstück ist rechtlich und technisch weitgehend baureif, womit das Planungsrisiko gering ausfällt. Zu kalkulieren sind bauliche Mehraufwendungen für die Hanglage sowie künftige Sanierungsbeiträge für die Kläranlage ab 2028. Interessenten sollten die grundbuchliche Rechtslage zur Rückauflassungsvormerkung vorab im Versteigerungstermin abstimmen.
Chancen
Gute Ausnutzbarkeit des Grundstücks durch Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst das 759 m² große, unbebaute Flurstück 970/15 am Burschelweg 15 in der Gemeinde Hainsfarth (Landkreis Donau-Ries). Die Mikrolage ist geprägt von einem ruhigen, gewachsenen Wohngebiet etwa 600 m südöstlich des Ortskerns. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, weiterführende Schulen und medizinische Zentren befinden sich im benachbarten Kleinzentrum Oettingen (ca. 4 km) sowie in der Kreisstadt Nördlingen (ca. 18 km). Das Areal liegt landschaftlich attraktiv am Rand des Ries-Kraters in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld mit hoher Kaufkraft. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Burschel II“ aus dem Jahr 1993, der ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,5 festsetzt. Zulässig ist eine offene Bauweise mit ein bis zwei Vollgeschossen für Einzelhäuser mit bis zu zwei Wohnungen. Die Topografie weist ein Gefälle von ca. 2,3 m von Osten nach Westen auf, was bei der Gebäudeplanung und Gründung zu berücksichtigen ist. Das Grundstück ist von zwei Straßen („Burschelweg“ und „Bergblick“) erschlossen; Kontrollschächte sowie Anschlüsse an das Schmutz- und Regenwassernetz sind bereits auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließungsbeiträge sind nach behördlicher Auskunft bezahlt. Aufgrund einer für 2028 bis 2029 geplanten Sanierung der Kläranlage Oettingen ist das Objekt jedoch als teilerschließungspflichtig eingestuft, sodass künftig Verbesserungsbeiträge anfallen können. Im Grundbuch (Abteilung II Nr. 3) ist eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Hainsfarth eingetragen, die im Sachverständigengutachten auftragsgemäß nicht wertmindernd angesetzt wurde. Altlastenverdachtsmomente oder Denkmalschutzauflagen bestehen laut Behördenauskünften nicht. Der vom Amtsgericht Nördlingen auf Grundlage des Vergleichswertverfahrens festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 102.000 € (entspricht einem Bodenwertansatz von 135 €/m²). Für Eigennutzer und regionale Investoren bietet sich hier eine solide Gelegenheit zum Erwerb eines voll erschlossenen Baugrundstücks mit klaren Baurechten in gefragter Wohnlage.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Unbebautes Wohnbaugrundtück
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- K 0008/2026
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 23.10.2026 · 09:00 Uhr
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Objekt
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 102.000 €
- 759 m²
- 759 m²
- 78 €/m²
- 59.202 €759 m² × 78 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Burschelweg
- 15
- 86744
- Hainsfarth
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 78 €/m²
- 759 m²
- 59.202 €
- 102.000 €
- 1,72
- 42.798 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte