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ZwangsversteigerungHainsfarth, Bayern

Amtsgericht NördlingenAktenzeichen

Versteigerungstermin

heute

Fr., 23.10.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

102.000 €

Grundstück

759 m²

Burschelweg 15, 86744 HainsfarthKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Unbebautes Grundstück / Bauland

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 759 m² großes, voll erschlossenes und unbebautes Wohnbaugrundstück am Burschelweg 15 in 86744 Hainsfarth. Das Areal befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan „Am Burschel II“ (Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,4, GFZ 0,5, I bis II Vollgeschosse) und ist mit einem Einzelhaus mit bis zu zwei Wohneinheiten bebaubar. Das Grundstück weist eine leichte Südwesthanglage mit rund 2,3 m Höhenunterschied auf. Die Erschließungsbeiträge nach BauGB und KAG sind weitgehend bezahlt, Anschlüsse und Kontrollschächte sind bereits vorhanden. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 102.000 € (Stichtag 15.04.2026).

75

Biet-Score

Chancenreich · 75 von 100

Gut geeignet für private Bieter bis nahe an den Verkehrswert heran.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vorrangig für private Bauherren oder Bauträger zur Errichtung eines individuellen Ein- oder Zweifamilienhauses in ruhiger Wohnumgebung. Das Grundstück ist rechtlich und technisch weitgehend baureif, womit das Planungsrisiko gering ausfällt. Zu kalkulieren sind bauliche Mehraufwendungen für die Hanglage sowie künftige Sanierungsbeiträge für die Kläranlage ab 2028. Interessenten sollten die grundbuchliche Rechtslage zur Rückauflassungsvormerkung vorab im Versteigerungstermin abstimmen.

Chancen

7
  • Gute Ausnutzbarkeit des Grundstücks durch Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst das 759 m² große, unbebaute Flurstück 970/15 am Burschelweg 15 in der Gemeinde Hainsfarth (Landkreis Donau-Ries). Die Mikrolage ist geprägt von einem ruhigen, gewachsenen Wohngebiet etwa 600 m südöstlich des Ortskerns. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, weiterführende Schulen und medizinische Zentren befinden sich im benachbarten Kleinzentrum Oettingen (ca. 4 km) sowie in der Kreisstadt Nördlingen (ca. 18 km). Das Areal liegt landschaftlich attraktiv am Rand des Ries-Kraters in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld mit hoher Kaufkraft. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Burschel II“ aus dem Jahr 1993, der ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,5 festsetzt. Zulässig ist eine offene Bauweise mit ein bis zwei Vollgeschossen für Einzelhäuser mit bis zu zwei Wohnungen. Die Topografie weist ein Gefälle von ca. 2,3 m von Osten nach Westen auf, was bei der Gebäudeplanung und Gründung zu berücksichtigen ist. Das Grundstück ist von zwei Straßen („Burschelweg“ und „Bergblick“) erschlossen; Kontrollschächte sowie Anschlüsse an das Schmutz- und Regenwassernetz sind bereits auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließungsbeiträge sind nach behördlicher Auskunft bezahlt. Aufgrund einer für 2028 bis 2029 geplanten Sanierung der Kläranlage Oettingen ist das Objekt jedoch als teilerschließungspflichtig eingestuft, sodass künftig Verbesserungsbeiträge anfallen können. Im Grundbuch (Abteilung II Nr. 3) ist eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Hainsfarth eingetragen, die im Sachverständigengutachten auftragsgemäß nicht wertmindernd angesetzt wurde. Altlastenverdachtsmomente oder Denkmalschutzauflagen bestehen laut Behördenauskünften nicht. Der vom Amtsgericht Nördlingen auf Grundlage des Vergleichswertverfahrens festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 102.000 € (entspricht einem Bodenwertansatz von 135 €/m²). Für Eigennutzer und regionale Investoren bietet sich hier eine solide Gelegenheit zum Erwerb eines voll erschlossenen Baugrundstücks mit klaren Baurechten in gefragter Wohnlage.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Unbebautes Wohnbaugrundtück

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Verkehrswertgutachten aus Mai 2026 und amtliche Bekanntmachung liegen vor. Sämtliche bewertungsrelevanten Grundstücks- und Planungsdaten sind lückenlos belegt.
  • Vollständige Ortsbesichtigung des unbebauten Grundstücks durch den Sachverständigen am 15.04.2026 erfolgt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
K 0008/2026
Amtsgericht
Nördlingen
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
23.10.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Objektart, Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
102.000 €
Grundstücksfläche
759 m²
Anteilige Grundstücksfläche
759 m²
Bodenrichtwert
78 €/m²
Anteiliger Bodenwert
59.202 €759 m² × 78 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Burschelweg
Hausnummer
15
PLZ
86744
Ort
Hainsfarth

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 12
Bodenrichtwert
78 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
759 m²
Anteiliger Bodenwert
59.202 €
Verkehrswert
102.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,72
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
42.798 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 12 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert59.202 €
Gebäude / Wohnung42.798 €
Verkehrswert102.000 €
Zone
Wohnbauflächen
Rechenweg
Flächenanteil
759 m² Gesamtgrundstück = 759 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
759 m² × 78 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
134 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
134 €/m² / 78 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
102.000 € − 59.202 € = 42.798 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Donau-Ries, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 01.09.2026, 01:36