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ZwangsversteigerungSonstiges in Nentershausen, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht MontabaurAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 130 Tagen

Di., 16.03.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

3.000 €

Grundstück

68 m²

Kirchstraße 12, 56412 NentershausenKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Unklar

Versteigert wird laut Gutachten der 1/2 Anteil an einer 68 m² großen, unbebauten und asphaltierten Verkehrsfläche (Flurstück 5233) in Nentershausen, Kirchstraße. Der Verkehrswert beträgt 3.000 € (Stichtag 27.07.2026). Die Fläche ist voll erschlossen, aber nicht eigenständig bebaubar und wird offenbar als Zuwegung zu einem rückliegenden Flurstück genutzt. Wertrelevant sind die Bruchteilsversteigerung und ein mögliches Notwegerecht. Termin ist der 16.03.2027, 10:00 Uhr am Amtsgericht Montabaur.

33

Biet-Score

Risikoreich · 33 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 15 % unter dem Verkehrswert – nur mit Expertise

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt eher für Anlieger oder Nachbarn in Frage, die Zuwegung oder Arrondierung sichern wollen, sofern sie die Miteigentumsgemeinschaft akzeptieren. Die schwersten Risiken sind die Bruchteilsversteigerung, die fehlende eigenständige Bebaubarkeit und ein mögliches Notwegerecht zugunsten des rückliegenden Flurstücks. Für Renditeinvestoren erscheint es wegen der geringen Fläche und des niedrigen Werts kaum geeignet. Vor einem Gebot sollten Grundbuch, Miteigentümerverhältnisse und die Nutzung durch Flurstück 57/1 geprüft werden.

Chancen

6

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 3 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Gegenstand der Versteigerung (Amtsgericht Montabaur, Az. 14 K 15/26, Termin 16.03.2027, 10:00 Uhr, Saal 106) ist das Flurstück 5233 der Flur 2, Gemarkung Nentershausen (Grundbuch Blatt 1900, lfd. Nr. 1) mit 68 m². Es handelt sich um eine unbebaute Verkehrsfläche (Fahrweg) an der Kirchstraße in 56412 Nentershausen. Laut Gutachten liegt es im Ortskern, ca. 100 m von einer Hauptstraße und ca. 200 m von der nächsten Bushaltestelle entfernt (Gutachten S. 7). Der Gutachter bewertet nur den 1/2 Anteil (Gutachten S. 1). Das Grundstück ist asphaltiert, hat eine unregelmäßige Form und ist leicht geneigt (Gutachten S. 5, 9). Es ist voll erschlossen und wird nach Einschätzung des Gutachters offensichtlich als Erschließungsfläche für das rückliegende Flurstück 57/1 genutzt. Der Gutachter stuft es als Oberland ein, eine eigenständige Bebauung hält er für ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung waren zeitweise Lärmimmissionen durch die Kirche feststellbar (Gutachten S. 10). In Abteilung II des Grundbuchs bestehen laut Gutachten keine wertbeeinflussenden Eintragungen, das Baulastenverzeichnis enthält keinen Eintrag (Gutachten S. 11). Für die Nutzung als Zuwegung zu Flurstück 57/1 sind keine dinglichen Regelungen eingetragen; der Gutachter weist darauf hin, dass im ungünstigsten Fall zivilrechtlich ein Notwegerecht zu dulden sein könnte (Gutachten S. 5). Altlasten sind nicht bekannt, Altlastenfreiheit wird unterstellt. Die Versteigerung betrifft nur einen Miteigentumsanteil; der Erwerber würde damit Miteigentümer neben einer weiteren Person, was Verwertung und Nutzung einschränken kann. Der Verkehrswert für den 1/2 Anteil beträgt 3.000 € (Vergleichswertverfahren auf Basis des Bodenrichtwerts: Bodenwert 4.350 € plus Außenanlagen 1.500 €, gerundet 6.000 € für das gesamte Grundstück; Gutachten S. 12–15). Das Objekt kommt eher für Anlieger oder Nachbarn in Frage, die eine Arrondierung oder Zuwegung sichern wollen, sofern die Miteigentumssituation und mögliche Duldungspflichten akzeptabel sind. Für reine Renditeinvestoren erscheint es wegen der fehlenden Bebaubarkeit und der Bruchteilsversteigerung wenig geeignet.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

unbebaute Verkehrsfläche (Fahrweg)

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten vom 05.10.2026 (Stichtag 27.07.2026) liegt vor, Daten aktuell. Angaben beschränken sich auf eine Bodenwertermittlung ohne Bebauung.
  • Ortsbesichtigung am 27.07.2026 durchgeführt; es handelt sich um eine unbebaute Verkehrsfläche, daher ist kein Innenzustand relevant.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0014 K 0015/2026
Amtsgericht
Montabaur
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
16.03.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
3.000 €
Grundstücksfläche
68 m²
Anteilige Grundstücksfläche
68 m²
Bodenrichtwert
110 €/m²
Anteiliger Bodenwert
7.480 €68 m² × 110 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Kirchstraße
Hausnummer
12
PLZ
56412
Ort
Nentershausen

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Versteigert wird

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 12
Bodenrichtwert
110 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
68 m²
Anteiliger Bodenwert
7.480 €
Verkehrswert
3.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,40
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-4.480 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 12

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert7.480 €
Verkehrswert3.000 €
Rechenweg
Flächenanteil
68 m² Gesamtgrundstück = 68 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
68 m² × 110 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
44 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
44 €/m² / 110 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
3.000 € − 7.480 € = -4.480 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Westerwaldkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 05.11.2026, 01:31