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ZwangsversteigerungSonstiges in Reit im Winkl, Bayern

Amtsgericht TraunsteinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 14 Tagen

Fr., 06.11.2026 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

2.365.000 €

Grundstück

1.857 m²

Gartenstraße / Kaiserweg 3 / 2, 83242 Reit im WinklKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Unklar

Zur Versteigerung steht eine großflächige Ferienwohnanlage auf einem 1.857 m² großen Grundstück (Flurstück 57/5) in begehrter Lage von 83242 Reit im Winkl (Gartenstraße 3 / Kaiserweg 2). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 2.365.000 €. Das Anwesen besteht aus zwei zusammenhängenden bzw. benachbarten Gebäudekörpern mit zahlreichen voll ausgestatteten Ferienapartments über mehrere Etagen. Zur Ausstattung zählen Rezeptions- und Empfangsbereiche, ein Wellness- und Saunabereich, Fitness- und Spielräume, Skikeller sowie ein Fernwärmeanschluss. Einzelne Einheiten wurden hochwertig modernisiert, während andere Bereiche einen soliden, teils renovierungsbedürftigen Zustand aufweisen. Die Versteigerung findet am 06.11.2026 am Amtsgericht Traunstein statt.

73

Biet-Score

Ausgeglichen · 73 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt stellt eine seltene Erwerbsgelegenheit für Hotelbetreiber, Ferienvermieter oder Bestandsentwickler im beliebten Chiemgauer Alpenraum dar. Die Kombination aus beträchtlicher Grundstücksgröße, alpiner Architektur und bereits modernisierten Teilbereichen bietet eine solide Basis für Wertsteigerungen. Vor Gebotsabgabe sollte eine Klärung der exakten Flächen und des baurechtlichen Status der ehemaligen Praxisräume erfolgen. Bei Ausschöpfung der 7/10- oder 5/10-Wertgrenzen bietet das Anwesen attraktiven Spielraum für eine renditestarke Neupositionierung.

Chancen

7
  • Großzügiges Gesamtgrundstück mit 1.857 m² Fläche in zentraler Ortslage.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine etablierte Ferienwohnanlage in 83242 Reit im Winkl, bestehend aus den Gebäudeteilen Gartenstraße 3 und Kaiserweg 2 auf dem 1.857 m² großen Flurstück 57/5 (Grundbuch von Reit im Winkl, Blatt 2693). Die Lage zeichnet sich durch die fußläufige Nähe zum Ortszentrum und eine malerische Gebirgskulisse in den bayerischen Alpen aus. Die Gebäude umfassen ein Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss sowie ausgebaute Dachgeschosse im traditionellen alpenländischen Stil mit großzügigen Holzbalkonen. Die Fotodokumentation belegt eine Vielzahl an Wohneinheiten: In der Gartenstraße 3 befinden sich unter anderem die Apartments 10, 11, 12, 14, 15 im OG sowie 20, 21, 22, 23 im DG, ein Empfangsbereich im EG sowie eine kürzlich hochwertig kernsanierte Ferienwohnung. Im Kaiserweg 2 liegen die Apartments 30 bis 34 im EG, 40 bis 44 im OG und 50 bis 52 im DG. Das Untergeschoss bietet umfassende Nebenflächen wie Skikeller, Skischuhraum mit Trocknern, Sauna, Fitnessbereich, Kicker-/Spielzimmer und die Fernwärme-Übergabestation. Die ehemalige Physiotherapiepraxis im EG/KG Gartenstraße 3 ist derzeit entkernt bzw. modernisierungsbedürftig. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 2.365.000 €. Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.07.2025 eingetragen. Im vorliegenden Aktenauszug ist der Fotoband des vereidigten Sachverständigen Michael Bär enthalten; der gutachterliche Textteil mit den detaillierten Flächenmaßen ist gesondert beim Amtsgericht Traunstein einzusehen. Es besteht kein Anspruch auf Innenbesichtigung über das Gericht. Fazit: Eine substanzstarke Ferienimmobilie in hervorragender Tourismuslage, die sich ideal für touristische Investoren und Betreiber eignet. Das Potenzial lässt sich durch die Fertigstellung der Gewerbefläche und sukzessive Aufwertung der älteren Wohneinheiten voll heben.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Ferienwohnanlage

Hinweise zur Datenlage
  • Bekanntmachung und Deckseite liegen vollständig vor. Vom Gutachten ist im Datenbestand ausschließlich der 98-seitige Foto-, Stadtplan- und Katasteranhang enthalten; der Textteil mit Flächenberechnungen und Bewertungsansätzen fehlt.
  • Umfassende Fotodokumentation aller Apartments, Erschließungs- und Nebenräume aus dem Gutachten vorhanden.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0004 K 0025/2025
Amtsgericht
Traunstein
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
06.11.2026 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
2.365.000 €
Grundstücksfläche
1.857 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Gartenstraße / Kaiserweg
Hausnummer
3 / 2
PLZ
83242
Ort
Reit im Winkl

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Erbbaurecht
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Traunstein, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 25.08.2026, 00:45