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ZwangsversteigerungSonstiges in Rietschen, Sachsen

Amtsgericht GörlitzAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 2 Tagen

Di., 10.11.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

42.000 €

Wohnfläche

389 m²

Grundstück

1.488 m²

Baujahr

1905

Poststraße 3, 02956 RietschenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1905 · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 1.488 m² großes Grundstück in 02956 Rietschen, bebaut mit einer freistehenden, denkmalgeschützten Fabrikantenvilla (Baujahr ca. 1905 bis 1910). Das Gebäude bietet ca. 389 m² Wohnfläche über Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss sowie eine Gesamtnutzfläche von rund 542 m² inklusive Vollunterkellerung. Das Objekt diente zuletzt zu DDR-Zeiten als Kindergarten und befindet sich in einem durch langjährigen Leerstand, Witterung und Vandalismus stark beschädigten, vollständig unsanierten Zustand. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 42.000,00 €; die gesetzlichen Bietgrenzen (5/10 und 7/10) sind im anstehenden Wiederversteigerungstermin weggefallen. Das Objekt erfordert eine umfassende Kernsanierung unter Berücksichtigung strenger denkmalrechtlicher Auflagen.

69

Biet-Score

Ausgeglichen · 69 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich vorrangig an erfahrene Sanierer, Bauträger oder Liebhaber historischer Bausubstanz mit fundierten Kenntnissen im denkmalgerechten Sanierungsbereich. Trotz des sehr niedrigen Verkehrswerts von 42.000,00 € ist mit Sanierungskosten zu rechnen, die den Verkehrswert um ein Vielfaches übersteigen werden. Eine Besichtigung der Bausubstanz sowie eine eingehende Prüfung der statischen Gegebenheiten und denkmalrechtlichen Auflagen vor Gebotsabgabe sind zwingend erforderlich.

Chancen

7

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt Poststraße 3 befindet sich im nördlichen Ortsteil der ostsächsischen Gemeinde Rietschen in der Nähe der Bundesstraße B 115 sowie des örtlichen Bahnhofs. Das Flurstück 31 umfasst eine Gesamtfläche von 1.488 m² und ist mit einer ehemaligen Fabrikantenvilla bebaut, die früher gemeinsam mit angrenzenden Parzellen als herrschaftlicher Villengarten angelegt war. Die Freiflächen weisen heute einen naturbelassenen, teils waldähnlichen Bewuchs mit altem Baumbestand auf. Das Gebäude wurde um 1905 bis 1910 in Massivbauweise errichtet und umfasst das Erdgeschoss, das erste Obergeschoss, ein Dachgeschoss sowie einen begehbaren, nicht ausgebauten Dachboden und eine Vollunterkellerung. Zuletzt wurde das Anwesen zu DDR-Zeiten als Kindergarten genutzt und steht seitdem leer. Bei der Begutachtung wurde ein stark geschädigter Zustand dokumentiert: Neben witterungsbedingtem Verfall führten Leerstand und Vandalismus zu erheblichen Substanzverlusten; unter anderem brachen Deckenbereiche im Kellergeschoss ein, und Sanitärinstallationen wurden zerstört. Die Wohnfläche beträgt rund 389 m² bei einer Gesamtwohn- und Nutzfläche von ca. 542 m². Sowohl das Villengebäude als auch der zugehörige Villengarten stehen als bauliches Ensemble unter Denkmalschutz (baugeschichtlich und städtebaulich von Bedeutung). Baulasten und Altlasten sind laut Gutachtenauszug nicht verzeichnet. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Görlitz unter dem Aktenzeichen 4 K 34/25 als Wiederversteigerung gemäß § 133 ZVG geführt; die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen finden keine Anwendung mehr. Im Ergebnis bietet das Objekt für versierte Sanierungsspezialisten die Gelegenheit, ein architektonisch markantes Anwesen zu einem geringen Einstandspreis zu erwerben. Dem steht jedoch ein existenzieller Instandsetzungs- und Sanierungsaufwand gegenüber, der eine genaue Vorabkalkulation und statische Begutachtung erfordert.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

bebaut mit ehemaliger Fabrikantenvilla, später umgenutzt als Kindergarten, bei Begutachtung stark beschädigt.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die Terminsbekanntmachung und ein vierseitiges Exposé des Sachverständigenbüros vor; das vollständige Verkehrswertgutachten selbst ist in den Unterlagen nicht enthalten.
  • Das Exposé enthält detaillierte Innen- und Außenfotos sowie Grundrissaufrisse aus der Begutachtung; der Innenzustand ist fotografisch dokumentiert.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0004 K 0034/2025
Amtsgericht
Görlitz
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
Gemeinde Rietschen (Behörde)Tel. 035772 421-18Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
10.11.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1905

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
42.000 €
Wohnfläche
389 m²
Nutzfläche
153 m²
Grundstücksfläche
1.488 m²

Ohne Angabe: Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Poststraße
Hausnummer
3
PLZ
02956
Ort
Rietschen

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 4 Angaben

Altlasten
Denkmalschutz
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Görlitz, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 28. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 23.09.2026, 10:22