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ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Borsdorf, Sachsen

Amtsgericht LeipzigAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 4 Tagen

Di., 27.10.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

13.000 €

Grundanteil

≈ 13,46 m²

Baujahr

1996

An der Parthenaue 1, 3, 5, 04451 BorsdorfKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Stellplatz/Garage · Bj. 1996 · vermietet

Zwangsversteigerung von zwei vermieteten, ebenerdigen Tiefgaragenstellplätzen in Borsdorf nahe Leipzig mit einem Gesamtverkehrswert von 13.000,00 EUR. Die Stellplätze (Baujahr ca. 1996, Massivbau) verfügen über ein elektrisches Garagentor. Ein Erwerb ist durch das ungewöhnlich hohe geringste Gebot von ca. 16.200,00 EUR prozessual erschwert. Da kein Gutachten vorliegt, sind Mietkonditionen und der genaue bauliche Zustand unbekannt.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die vermieteten Stellplätze bieten zwar stabile laufende Einnahmen im Speckgürtel von Leipzig, das Investment ist jedoch aufgrund des prohibitiv hohen geringsten Gebots wirtschaftlich unattraktiv. Bieter müssen bereit sein, deutlich über dem ermittelten Verkehrswert einzusteigen, ohne vorherige Einsicht in die Mietverträge zu haben. Eine Beteiligung am Verfahren empfiehlt sich daher nur für lokale Bestandshalter mit strategischem Interesse an genau dieser Wohnanlage.

Chancen

5
  • Gute Lage im Speckgürtel von Leipzig in einer größeren Wohnanlage mit Parkdruck.

Risiken

5
  • Keine Angaben zu den tatsächlichen Mieteinnahmen oder Konditionen der Mietverträge verfügbar.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Zum Aufruf im Rahmen dieser Zwangsversteigerung kommen zwei ebenerdige, separat im Grundbuch eingetragene Tiefgaragenstellplätze im sächsischen Borsdorf nahe der Großstadt Leipzig. Die Stellplätze befinden sich konkret an der Adresse An der Parthenaue 1, 3, 5 auf dem großzügigen Flurstück 55/16 der Gemarkung Borsdorf, welches eine Gesamtgröße von 1.591 Quadratmetern aufweist. Den beiden Einheiten sind jeweils ein Miteigentumsanteil von 8,46/1.000 zugeordnet, der untrennbar mit dem Sondereigentum an den Stellplätzen Nr. 33 (Blatt 1518 des Amtsgerichts Grimma) und Nr. 35 (Blatt 1520) verbunden ist. Die vorteilhafte Lage in einer dicht bebauten Wohnanlage verspricht eine konstante und langfristige Nachfrage nach Parkflächen. Die Errichtung der Stellplätze erfolgte circa im Jahr 1996 in solider und langlebiger Massivbauweise als Teil eines größeren Mehrfamilienhauskomplexes. Jeder der beiden ebenerdigen Einstellplätze weist eine Breite von ungefähr 240 Zentimetern sowie eine Tiefe von circa 510 Zentimetern auf, was den gängigen Standardmaßen für PKW-Stellplätze entspricht. Ein besonderer Komfort für die Nutzer ist das gemeinschaftliche Garagentor, welches mit einem zeitgemäßen, elektrischen Torantrieb ausgestattet ist. Da das vollständige, detaillierte Verkehrswertgutachten im Rahmen der vorliegenden Dokumente nicht bereitgestellt wurde, können keine verlässlichen Angaben zu etwaigen Instandhaltungsstaus, Bauschäden oder dem genauen Erhaltungszustand der Tiefgarage gemacht werden. Aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht ist hervorzuheben, dass beide Tiefgaragenstellplätze laut den amtlichen Angaben der Terminsbestimmung derzeit vermietet sind. Dies bietet zwar einerseits den Vorteil direkter Cashflows ab dem Eigentumsübergang, birgt jedoch andererseits das Risiko unbekannter Mietkonditionen, da keine Mietverträge oder Ertragsdaten vorliegen. Ein extrem kritisches Bieterrisiko stellt zudem das geringste Gebot dar: Dieses wurde vom Gericht vorläufig auf circa 16.200,00 Euro festgesetzt und übersteigt damit den amtlich festgesetzten Gesamtverkehrswert von lediglich 13.000,00 Euro (jeweils 6.500,00 Euro pro Stellplatz) ganz erheblich. Für strategische Kapitalanleger stellt dieses Versteigerungsobjekt eine interessante Option zur Abrundung eines bestehenden Immobilienportfolios im Leipziger Umland dar. Die bereits bestehende Vermietung sichert sofortige laufende Einnahmen und reduziert das Leerstandsrisiko unmittelbar nach dem Erwerb. Jedoch sollten Bieter die erhebliche Hürde des hohen geringsten Gebots im Auge behalten, da ein wirtschaftlich vorteilhafter Erwerb unterhalb des Verkehrswertes hierdurch prozessual ausgeschlossen zu sein scheint. Ein Gebot empfiehlt sich daher vor allem für lokale Investoren, die durch gezielte Bewirtschaftung oder die Zusammenlegung von Einheiten Synergien realisieren können.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

2 x ebenerdiger Tiefgaragenstellplatz (vermietet) im Mehrfamilienhaus, Garagentor mit elektr. Torantrieb, Breite ca. 240 cm/ Tiefe ca. 510 cm, Massivbau, Baujahr ca. 1996 Gutachten Download unter www.zvsachsen.de

Hinweise zur Datenlage
  • Die Datenqualität ist eingeschränkt, da lediglich die Terminsbestimmung und kein detailliertes Verkehrswertgutachten vorliegt. Wesentliche miet- und bautechnische Informationen fehlen.
  • Es liegen keine Informationen über eine stattgefundene Besichtigung vor.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0457 K 0062/2022
Amtsgericht
Leipzig
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
27.10.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Stellplatz/Garage
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1996

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
13.000 €
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
jeweils 8,46/1.000 verbunden mit Sondereigentum
Anteilige Grundstücksfläche
13,46 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
An der Parthenaue
Hausnummer
1, 3, 5
PLZ
04451
Ort
Borsdorf

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Leipzig, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 16.07.2026, 14:13