ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Burghaslach, Bayern
Versteigerungstermin
in 90 TagenDo., 21.01.2027 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
210.000 €
Wohnfläche
306,9 m²
Grundstück
506 m²
Baujahr
1900
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein aus zwei Gebäudeteilen bestehendes, unterkellertes Kettenwohnhaus (Wohnhaus-Süd und Wohnhaus-Nord) samt Garagen und Kelleranlagen auf einem 506 m² großen Hanggrundstück in 96152 Burghaslach. Das Objekt umfasst fünf Flurstücke mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 306,90 m² und ca. 243,50 m² Nutzfläche bei einem festgesetzten Gesamtwert von 210.000 €. Das historische Kellerensemble datiert auf ca. 1800–1825, während die Wohngebäude um 1900 bzw. 1960 errichtet und das Dachgeschoss um 1995 ausgebaut wurden. Eine Innenbesichtigung fand nicht statt; die Gebäude sind nach Gutachterangaben bewohnt und teilweise genutzt. Erhebliche bauliche Risiken bestehen durch eine verkippte, notdürftig gegen die Nachbarscheune abgestützte Gartenstützmauer, vermutete Kellerschäden sowie grundbuchlich eingetragene Kellerrechte Dritter in Erbbaurecht.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt kommt vorrangig für handwerklich erfahrene Investoren oder Bauträger in Betracht, die das erhebliche Sanierungs- und Fertigstellungsrisiko kalkulieren und bewältigen können. Dem attraktiven Flächenpotenzial und dem moderaten Verkehrswert stehen schwerwiegende Unwägbarkeiten gegenüber: die unbekannte Innenbeschaffenheit, eingetragene Fremdrechte an Kellern, akute Stützmauerprobleme mit Haftungsrisiken gegenüber dem Nachbarn sowie die bestehende Bewohnerkonstellation. Vor einer Gebotsabgabe sollte zwingend eine rechtliche Prüfung der fortbestehenden Kellerrechte und eine bautechnische Absicherung der Stützmauersituation erfolgen.
Chancen
Großzügiges Raum- und Flächenangebot mit ca. 306,90 m² Wohnfläche und über 240 m² Nutzfläche aufgeteilt auf zwei Wohneinheiten.
Umfangreiche Park- und Abstellmöglichkeiten durch zwei Garagen und mehrere historische Gewölbekeller auf Straßenniveau.
Bestehende Baugenehmigung für Um- und Anbauten sowie rückwärtige Zufahrtserschließung über das Zitronengässchen vorhanden.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt an der Neustädter Straße 12, 12a und 12b in 96152 Burghaslach umfasst fünf Flurstücke (Flst. 192, 192/2, 192/3, 193 und 194) mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 506 m². Die Liegenschaft liegt in zentraler Ortskernlage des Marktes Burghaslach unmittelbar an der verkehrsreichen Staatsstraße St 2256 in steiler Hanglage. Die fünf Parzellen bilden eine wirtschaftliche Einheit und sind mit einem zweiteiligen Kettenwohnhaus (Wohnhaus-Süd und Wohnhaus-Nord) bebaut, das auf historischen, in den Hang hineingebauten Keller- und Garagenanlagen aufsitzt. Die infrastrukturelle Anbindung ist mit kurzen Wegen zu örtlichen Einrichtungen, Schulen und der ca. 3 km entfernten BAB 3 gut, wenngleich die Hang- und Straßenlage die Wohnqualität und Parkplatzsituation beeinträchtigt. Das bauliche Ensemble besteht aus zwei unterschiedlichen Bauphasen: Während die massiven Untergeschosse mit Torbögen und Gewölbekellern auf die Jahre 1800–1825 zurückgehen (Schlussstein 1824), stammen die Wohnaufbauten schätzungsweise aus den Jahren 1900 (Wohnhaus-Süd) und 1960 (Wohnhaus-Nord). Ein Dachgeschossausbau im Wohnhaus-Süd erfolgte um ca. 1995. Die Wohnfläche beträgt ca. 306,90 m² (Wohnhaus-Süd ca. 160,80 m², Wohnhaus-Nord ca. 146,10 m²), ergänzt durch rund 243,50 m² Nutzfläche in zwei Garagen und mehreren Kellerräumen. Eine Innenbesichtigung wurde dem Sachverständigen nicht gewährt; die Ausstattung wird rein fiktiv als durchschnittlich unterstellt. Äußerlich zeigen sich begonnene Umbauarbeiten, Salz- und Verwitterungsschäden am Sandsteinsockel sowie Beschädigungen an den Außentreppen. Rechtlich und bautechnisch birgt das Objekt signifikante Risiken: Die nördliche Gartenstützmauer auf Flurstück 192 ist stark verkippt und muss provisorisch mit Holzstempeln gegen eine benachbarte Fachwerkscheune gesichert werden; hier drohen Instandsetzungsverpflichtungen und Schäden am Keller auf Flurstück 192/2. Zudem lasten auf Keller 2, 3 und 4 grundbuchlich eingetragene Kellerrechte im Erbbaurecht zugunsten Dritter, wodurch wesentliche Untergeschossteile fremdgenutzt sind. Der Hauptzugang ist überdies mit einem Treppenmitbenutzungsrecht für die Hausnummer 16 belegt. Das Areal liegt im förmlichen Sanierungsgebiet, wobei ein vereinfachtes Verfahren ohne Ausgleichsbeträge greift. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 210.000 €, verteilt auf fünf Einzelausgebote von 6.000 € bis 101.000 €. Da das Kettenhaus bewohnt ist und weder Innenzustand noch Bausubstanz im Detail verifiziert werden konnten, eignet sich das Objekt ausschließlich für risikobewusste Investoren mit solider Eigenkapitaldecke und Sanierungskompetenz, die das juristische und bauliche Konfliktpotenzial einpreisen können.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermietet
- Keine Besichtigung möglich
siehe Gutachten Es wird ausdrücklich um Beachtung der Biethinweise gebeten
Belegung
vermietet
Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 23. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.