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ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Burghaslach, Bayern

Amtsgericht FürthAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 90 Tagen

Do., 21.01.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

210.000 €

Wohnfläche

306,9 m²

Grundstück

506 m²

Baujahr

1900

Neustädter Straße 12, 12a, 12b, 96152 BurghaslachKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Stark sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Stellplatz/Garage · Bj. 1900 · vermietet

Versteigert wird ein aus zwei Gebäudeteilen bestehendes, unterkellertes Kettenwohnhaus (Wohnhaus-Süd und Wohnhaus-Nord) samt Garagen und Kelleranlagen auf einem 506 m² großen Hanggrundstück in 96152 Burghaslach. Das Objekt umfasst fünf Flurstücke mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 306,90 m² und ca. 243,50 m² Nutzfläche bei einem festgesetzten Gesamtwert von 210.000 €. Das historische Kellerensemble datiert auf ca. 1800–1825, während die Wohngebäude um 1900 bzw. 1960 errichtet und das Dachgeschoss um 1995 ausgebaut wurden. Eine Innenbesichtigung fand nicht statt; die Gebäude sind nach Gutachterangaben bewohnt und teilweise genutzt. Erhebliche bauliche Risiken bestehen durch eine verkippte, notdürftig gegen die Nachbarscheune abgestützte Gartenstützmauer, vermutete Kellerschäden sowie grundbuchlich eingetragene Kellerrechte Dritter in Erbbaurecht.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt vorrangig für handwerklich erfahrene Investoren oder Bauträger in Betracht, die das erhebliche Sanierungs- und Fertigstellungsrisiko kalkulieren und bewältigen können. Dem attraktiven Flächenpotenzial und dem moderaten Verkehrswert stehen schwerwiegende Unwägbarkeiten gegenüber: die unbekannte Innenbeschaffenheit, eingetragene Fremdrechte an Kellern, akute Stützmauerprobleme mit Haftungsrisiken gegenüber dem Nachbarn sowie die bestehende Bewohnerkonstellation. Vor einer Gebotsabgabe sollte zwingend eine rechtliche Prüfung der fortbestehenden Kellerrechte und eine bautechnische Absicherung der Stützmauersituation erfolgen.

Chancen

7
  • Großzügiges Raum- und Flächenangebot mit ca. 306,90 m² Wohnfläche und über 240 m² Nutzfläche aufgeteilt auf zwei Wohneinheiten.

  • Umfangreiche Park- und Abstellmöglichkeiten durch zwei Garagen und mehrere historische Gewölbekeller auf Straßenniveau.

  • Bestehende Baugenehmigung für Um- und Anbauten sowie rückwärtige Zufahrtserschließung über das Zitronengässchen vorhanden.

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt an der Neustädter Straße 12, 12a und 12b in 96152 Burghaslach umfasst fünf Flurstücke (Flst. 192, 192/2, 192/3, 193 und 194) mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 506 m². Die Liegenschaft liegt in zentraler Ortskernlage des Marktes Burghaslach unmittelbar an der verkehrsreichen Staatsstraße St 2256 in steiler Hanglage. Die fünf Parzellen bilden eine wirtschaftliche Einheit und sind mit einem zweiteiligen Kettenwohnhaus (Wohnhaus-Süd und Wohnhaus-Nord) bebaut, das auf historischen, in den Hang hineingebauten Keller- und Garagenanlagen aufsitzt. Die infrastrukturelle Anbindung ist mit kurzen Wegen zu örtlichen Einrichtungen, Schulen und der ca. 3 km entfernten BAB 3 gut, wenngleich die Hang- und Straßenlage die Wohnqualität und Parkplatzsituation beeinträchtigt. Das bauliche Ensemble besteht aus zwei unterschiedlichen Bauphasen: Während die massiven Untergeschosse mit Torbögen und Gewölbekellern auf die Jahre 1800–1825 zurückgehen (Schlussstein 1824), stammen die Wohnaufbauten schätzungsweise aus den Jahren 1900 (Wohnhaus-Süd) und 1960 (Wohnhaus-Nord). Ein Dachgeschossausbau im Wohnhaus-Süd erfolgte um ca. 1995. Die Wohnfläche beträgt ca. 306,90 m² (Wohnhaus-Süd ca. 160,80 m², Wohnhaus-Nord ca. 146,10 m²), ergänzt durch rund 243,50 m² Nutzfläche in zwei Garagen und mehreren Kellerräumen. Eine Innenbesichtigung wurde dem Sachverständigen nicht gewährt; die Ausstattung wird rein fiktiv als durchschnittlich unterstellt. Äußerlich zeigen sich begonnene Umbauarbeiten, Salz- und Verwitterungsschäden am Sandsteinsockel sowie Beschädigungen an den Außentreppen. Rechtlich und bautechnisch birgt das Objekt signifikante Risiken: Die nördliche Gartenstützmauer auf Flurstück 192 ist stark verkippt und muss provisorisch mit Holzstempeln gegen eine benachbarte Fachwerkscheune gesichert werden; hier drohen Instandsetzungsverpflichtungen und Schäden am Keller auf Flurstück 192/2. Zudem lasten auf Keller 2, 3 und 4 grundbuchlich eingetragene Kellerrechte im Erbbaurecht zugunsten Dritter, wodurch wesentliche Untergeschossteile fremdgenutzt sind. Der Hauptzugang ist überdies mit einem Treppenmitbenutzungsrecht für die Hausnummer 16 belegt. Das Areal liegt im förmlichen Sanierungsgebiet, wobei ein vereinfachtes Verfahren ohne Ausgleichsbeträge greift. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 210.000 €, verteilt auf fünf Einzelausgebote von 6.000 € bis 101.000 €. Da das Kettenhaus bewohnt ist und weder Innenzustand noch Bausubstanz im Detail verifiziert werden konnten, eignet sich das Objekt ausschließlich für risikobewusste Investoren mit solider Eigenkapitaldecke und Sanierungskompetenz, die das juristische und bauliche Konfliktpotenzial einpreisen können.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

siehe Gutachten Es wird ausdrücklich um Beachtung der Biethinweise gebeten

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegt eine 16-seitige Zusammenfassung des Verkehrswertgutachtens mit Fotodokumentation und Grundrissen vor. Wesentliche Lücke ist die vollständig unterbliebene Innenbesichtigung sowie das Fehlen eines Energieausweises.
  • Nur eingeschränkte Außenbesichtigung in Teilbereichen; Innenzustand der Wohnräume und Keller ist nicht belegt und wurde gutachterlich fiktiv als mängelfrei unterstellt.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0002 K 0005/2025
Amtsgericht
Fürth
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
21.01.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Stellplatz/Garage
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich
Baujahr
1900

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
210.000 €
Wohnfläche
306,9 m²
Nutzfläche
243,5 m²
Grundstücksfläche
506 m²

Ohne Angabe: Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Neustädter Straße
Hausnummer
12, 12a, 12b
PLZ
96152
Ort
Burghaslach

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 6 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 23. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 09.10.2026, 23:11