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ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht GelsenkirchenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 117 Tagen

Mi., 17.02.2027 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

4.800 €

Nutzfläche

15 m²

Grundanteil

≈ 12,14 m²

Baujahr

1978

Saarbrücker Str. 6, 8, 45884 GelsenkirchenKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich vermietet

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Stellplatz/Garage · Bj. 1978 · vermutlich vermietet

Versteigert wird ein 23/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück Saarbrücker Straße 6, 8 in 45884 Gelsenkirchen-Rotthausen, verbunden mit dem Sondereigentum an der PKW-Garage Nr. 1. Die Fertiggarage in Gasbetonbauweise stammt aus dem Baujahr 1978 und befindet sich auf einem rückwärtigen Garagenhof mit insgesamt vier Stellplätzen. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 4.800,00 € (Wertermittlungsstichtag 27.11.2025). Das Objekt weist einen deutlichen Instandhaltungsstau sowie Mängel wie ein defektes Garagentor mit herausgebrochener Schließanlage auf. Zudem bestehen Unsicherheiten bezüglich der Eigentümergemeinschaft, da keine Verwaltung festgestellt werden konnte.

19

Biet-Score

Sehr riskant · 19 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Der Erwerb der Einzelgarage kommt in erster Linie für Anwohner mit konkretem Eigenbedarf oder für risikobereite Kleininvestoren in Frage, die anfallende Instandsetzungsarbeiten eigenständig durchführen können. Dem sehr geringen Einstiegspreis stehen ein erheblicher Sanierungsbedarf an Tor und Baukörper sowie erhebliche Intransparenzen bezüglich möglicher Altverbindlichkeiten der herrenlosen Eigentümergemeinschaft gegenüber. Bietinteressenten sollten vorab prüfen, inwieweit vor Ort Absprachen mit den übrigen Miteigentümern möglich sind und zusätzliche Sanierungskosten von mindestens 800 € bis 2.500 € einkalkulieren.

Chancen

5
  • Sehr geringer Kapitalbedarf aufgrund des niedrigen Verkehrswerts von 4.800,00 €

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 3 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens ist ein 23/1.000-Miteigentumsanteil an dem 528 m² großen Grundstück Gemarkung Rotthausen, Flur 20, Flurstück 25 (Saarbrücker Straße 6, 8, 45884 Gelsenkirchen), verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. 1. Die Liegenschaft befindet sich im Stadtteil Rotthausen in einer einfachen bis mittleren Wohnlage. Die vier Einheiten umfassende PKW-Reihengaragenanlage wurde 1978 in Fertig-Betonbauweise aus bewehrten Gasbeton-Wand- und Dachplatten im rückwärtigen Hofbereich errichtet. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich über die Hoffläche des Nachbargrundstücks Saarbrücker Straße 4, gesichert durch eine öffentlich-rechtliche Zuwegungsbaulast sowie ein grundbuchlich eingetragenes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Das Bewertungsobjekt präsentiert sich in einem unterdurchschnittlichen baulichen Zustand mit deutlichem Unterhaltungsstau. Augenscheinlich wurden starke Verwitterungen, Farb- und Betonabplatzungen an den Fassaden sowie Schmutz und Kritzeleien im Innenraum festgestellt. Das manuell zu bedienende Stahlschwingtor weist Dellen, Verwitterungsspuren und eine herausgebrochene Schließanlage auf. Weder ein Stromanschluss noch Beleuchtung oder Wasseranschlüsse sind vorhanden. Das direkte Hofumfeld wirkt ungepflegt und ist durch Sperrmüll sowie abgestellte Altfahrzeuge beeinträchtigt. Der Gutachter schätzte die Kosten zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum auf rund 8.000 € (Anteil Wertermittlungsobjekt 2.000 €) und am Sondereigentum auf ca. 500 €. Rechtlich ist die Situation durch das Fehlen einer funktionierenden WEG-Verwaltung geprägt; Auskünfte über Hausgeldrückstände, Rücklagen oder anhängige Rechtsstreitigkeiten liegen nicht vor. Hierfür wurde gutachterlich ein pauschaler Risikoabschlag in Höhe von 10 % des vorläufigen Gebäudeertragswerts berücksichtigt. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 4.800,00 € und wurde im Ertragswertverfahren bei einem nachhaltigen Rohertrag von 50,00 € pro Monat (600,00 € p. a.) und einem Liegenschaftszinssatz von 4,5 % abgeleitet. Da in einem vorangegangenen Termin der Zuschlag nach den §§ 74a, 85a ZVG versagt wurde, sind die gesetzlichen Bietgrenzen im anstehenden Termin aufgehoben. Für Kapitalanleger stellt das Objekt aufgrund des niedrigen absoluten Werts ein überschaubares Investment dar, verlangt jedoch die Bereitschaft, Tor und Baukörper kurzfristig auf eigenes Risiko instand zu setzen. Eigennutzer aus dem direkten Umfeld profitieren vom spürbaren Parkdruck im Quartier, sollten jedoch die beengten Zufahrtsverhältnisse über die benachbarte Hofdurchfahrt vorab in Augenschein nehmen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich vermietet
Besichtigung
Innen + außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Teileigentumsrecht um eine PKW-Reihengarage (Nr. 1 des Aufteilungsplans - Teil der Wohungseigentümergemeinschaft Saarbrücker Str. 6, 8 - insgesamt 10 WE und 4 TE), Fertig-Betonbauweise, beengte Zufahrt (Hofdurchfahrt), Ursprungsbaujahr PKW-Reihengaragenanlage 1978/fiktives Baujahr 1980. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst Anlagen wird angeraten.

Hinweise zur Datenlage
  • Die Beleglage ist vollständig; Gutachten nebst Grundbuchauszug und amtlicher Bekanntmachung liegen vor. Zustand und Innenbereich der Garage wurden gutachterlich erfasst.
  • Vollständige Innen- und Außenbesichtigung der Garage zum Stichtag 27.11.2025 durchgeführt.

Belegung

vermutlich vermietet

VermutungPrüfpflichtig

Die Daten deuten auf Vermietung hin, sind aber nicht gesichert. Das ist riskanter als ein bestätigtes Mietverhältnis, weil Parteien, Vertrag und Ertrag offen bleiben.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietverhältnis nachweisen lassen
  • Parteien und genutzte Einheit klären
  • Ist-Miete gegen Gutachten abgleichen
  • Unklare Erträge konservativ modellieren
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Erst die belastbare Rechtsgrundlage zeigt, ob Mietrecht greift und welche Kündigungs- oder Verwaltungsfolgen entstehen.
In der Praxis
Nicht mit Soll-Miete rechnen, bevor Mietvertrag, Zahlungsstand und tatsächliche Nutzung plausibel nachgewiesen sind.
Für das Gebot
Gelb-orange kalkulieren: Ertragschance möglich, aber Unsicherheit über Vertrag und Durchsetzbarkeit einpreisen.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben22 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0005 K 0032/2025
Amtsgericht
Gelsenkirchen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
17.02.2027 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Stellplatz/Garage
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich vermietet
Besichtigungsstatus
Innen + außen
Baujahr
1978

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
4.800 €
Nutzfläche
15 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
23/1.000
Anteilige Grundstücksfläche
12,14 m²
Bodenrichtwert
200 €/m²
Anteiliger Bodenwert
2.428 €12,14 m² × 200 €/m² · MEA 2,3 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Saarbrücker Str.
Hausnummer
6, 8
PLZ
45884
Ort
Gelsenkirchen
Stadtteil
Rotthausen
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 7 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Fiktives Baujahr (Sachwert)
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 3 Angaben

Vermietungsstatus
Marktmiete monatlich
Jahresmarktmiete

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

WEG 1 Angabe

Instandhaltungsrücklage

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 27, 29
Bodenrichtwert
200 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
12,14 m²
Anteiliger Bodenwert
2.428 €
Verkehrswert
4.800 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,98
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
2.372 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 27, 29 · Stichtag 01.01.2025

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert2.428 €
Gebäude / Wohnung2.372 €
Verkehrswert4.800 €
Zone
2714200
Rechenweg
Flächenanteil
528 m² Gesamtgrundstück × 23/1.000 MEA = 12,14 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
12,14 m² × 200 €/m² · MEA 2,3 %
Verkehrswert je m² Boden
395 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
395 €/m² / 200 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
4.800 € − 2.428 € = 2.372 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 14. Oktober 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 17.10.2026, 00:24