ZwangsversteigerungStellplatz/Garage in Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 60 TagenDo., 07.01.2027 · 11:00 Uhr
Verkehrswert
5.600 €
Grundanteil
≈ 1,35 m²
Baujahr
1972
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein Teileigentumsrecht an einem Kfz-Stellplatz (Nr. 131 im Aufteilungsplan) im Kellergeschoss eines viergeschossigen Parkhauses in Wuppertal-Elberfeld. Die Gesamtanlage an der Hans-Böckler-Straße 147–153 und Röttgen 141–175 wurde ca. 1972 als Einkaufszentrum mit Tiefgarage und Wohnungen errichtet. Der amtliche Verkehrswert wurde gemäß Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal auf 5.600,00 € festgesetzt. Zu beachten ist, dass das beigefügte Gutachten für einen vergleichbaren Nachbarstellplatz (Nr. 141 unter Az. 400 K 25/24) erstellt wurde und vom Gericht als Schätzgrundlage herangezogen wurde. Das Parkhaus ist durch Rolltore gesichert und steht ausschließlich Nutzern und Mietern zur Verfügung.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt eignet sich vor allem für Anwohner oder Gewerbetreibende im direkten Umfeld sowie für Kleinanleger, die einen pflegeleichten Sachwert mit minimalem Kapitaleinsatz suchen. Da das Gutachten nicht den konkreten Stellplatz Nr. 131, sondern eine Nachbareinheit bewertet, sollte vor dem Bieten der genaue Bau- und Belegungszustand vor Ort geprüft werden. Bei einer nachhaltigen Monatsmiete von ca. 50,00 € bietet der Stellplatz eine solide Ertragschance, sofern das Hausgeld von 31,00 € monatlich berücksichtigt wird.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Versteigerungsverfahrens ist das im Teileigentumsgrundbuch von Elberfeld Blatt 30417 eingetragene Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz. Der Stellplatz trägt im Aufteilungsplan die Nummer 131 und befindet sich im Kellergeschoss eines viergeschossigen Parkhauses. Die Liegenschaft Hans-Böckler-Straße 147–153 bzw. Röttgen 141–175 umfasst ein ca. 13.451 m² großes Grundstück im Wuppertaler Ortsteil Elberfeld, das ca. 1972 mit einem Einkaufszentrum, Gastronomie, Dienstleistungsbetrieben, Praxen, Wohnungen und einem Hallenbad bebaut wurde. Die Umgebung ist durch mehrgeschossige Wohnbebauung geprägt, der Parkraum im öffentlichen Straßenraum ist spürbar begrenzt. Das Parkhaus ist massiv aus Stahlbeton errichtet und verfügt über zwei Zufahrten mit Rolltoren sowie zwei Treppenhäuser, wovon eines mit einem Personenaufzug ausgestattet ist. Die Zufahrt ist reglementiert und ausschließlich Mietern bzw. Nutzern gestattet. Der bauliche Erhaltungszustand wird im Referenzgutachten als befriedigend und gepflegt eingestuft, wenngleich im Sockelbereich einzelner Stahlbetonstützen und Wandflächen Feuchteschäden mit Abplatzungen dokumentiert wurden. Die Ausstattung ist parkhaustypisch einfach mit Asphalt- bzw. Betonfahrbahnen ausgeführt. Rechtlich bildet das Parkhaus gemäß Teilungserklärung eine eigene Abrechnungseinheit mit gesondert angesparter Instandhaltungsrücklage (Stand ca. 81.000,00 €). In Abteilung II des Grundbuchs sind Dienstbarkeiten für Versorgungsleitungen sowie ein Dauernutzungsrecht für das Stadtteilbad eingetragen, die das Parkhaus laut Gutachterin nicht wertmindernd beeinträchtigen. Im Baulastenverzeichnis existiert u. a. eine Stellplatzbaulast für 35 Stellplätze. Zu beachten ist die verfahrensrechtliche Besonderheit: Das Amtsgericht stützt die Wertfestsetzung auf ein Vergleichsgutachten zu Stellplatz Nr. 141 aus demselben Komplex (Az. 400 K 25/24). Investoren bietet sich bei einem Verkehrswert von 5.600,00 € eine günstige Einstiegsmöglichkeit in den Wuppertaler Parkraummarkt. Unter Berücksichtigung der marktüblichen Miete von 50,00 € monatlich und der monatlichen Vorauszahlung von 31,00 € ergibt sich eine überschaubare, aber positive Renditeperspektive bei sehr geringem absolutem Kapitalrisiko.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
- Unklar
Garagenstellplatz als Teileigentum. Kfz-Stellplatz in einem Parkhaus, Lage Hans-Böckler-Straße/Röttgen, im Kellergeschoss gelegen, im Aufteilungsplan mit Nr. 131 bezeichnet, Baujahr ca. 1972. Die Wertfestsetzung basiert auf einem Verkehrswertgutachten zu einem anderen, in demselben Objekt belegenen und vergleichbaren Stellplatz. Dieses Gutachten wird ausnahmsweise nicht online veröffentlicht. Es wird auf Anfrage zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0400 K 0064/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 07.01.2027 · 11:00 Uhr
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Objekt
- Stellplatz/Garage
- Unklar
- Unklar
- 1972
Flächen & Wert
- 5.600 €
- 1/10.000 an Flurstück 1801
- 1,35 m²
- 255 €/m²
- 344 €1,35 m² × 255 €/m² · MEA 0,01 %
Lage
Karte- Hans-Böckler-Straße
- 147-153, Röttgen 141-175
- 42109
- Wuppertal
- Elberfeld
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
WEG
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 255 €/m²
- 1,35 m²
- 344 €
- 5.600 €
- 16,27
- 5.256 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte