Meistgebot zahlen nach der Zwangsversteigerung: Fristen, Zinsen und Rechenbeispiele
Das Bargebot muss rechtzeitig vor dem Verteilungstermin bei der Gerichtskasse gutgeschrieben sein – nicht nur überwiesen. Wer Zinsen und Banklaufzeiten unterschätzt, gerät schnell unter Druck.
Auf einen Blick
Das Bargebot ist ab dem Zuschlag zu verzinsen (§ 49 Abs. 2 ZVG), mit 4 % im Jahr (§ 246 BGB). Die Zahlung muss vor dem Verteilungstermin bei der Gerichtskasse gutgeschrieben sein – nicht nur in Auftrag gegeben. Planen Sie einige Werktage Vorlauf ein.
Begriffe
Meistgebot, Bargebot und Zahlung: Was ist der Unterschied?
Die drei Begriffe werden im Alltag oft verwechselt. Die Unterscheidung ist aber für die Zahlungsplanung entscheidend.
| Begriff | Bedeutung | Praxisfolge |
|---|---|---|
| Meistgebot | Das Bargebot samt dem Kapitalwert der bestehen bleibenden Rechte | Der wirtschaftliche Erwerbspreis; nach ihm bemessen sich Zuschlagsgebühr und Grunderwerbsteuer |
| Bargebot | Der bar zu zahlende Betrag: der bar zu zahlende Teil des geringsten Gebots (Kosten, Rangklassen 1–3; § 49 Abs. 1 ZVG) zuzüglich des Betrags, um den Ihr Meistgebot das geringste Gebot übersteigt; bestehen bleibende Rechte aus Abt. II/III kommen hinzu, werden aber nicht ans Gericht gezahlt | Nur dieser Betrag ist tatsächlich zu zahlen und wird verzinst |
| Zahlung | Gutschrift des Bargebots bei der Gerichtskasse | Muss vor dem Verteilungstermin vollständig gutgeschrieben sein |
Abschnitt 1
Wann muss gezahlt werden?
Das ZVG sieht keine starre gesetzliche Zahlungsfrist in Wochen vor. Stattdessen bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin (§ 105 ZVG), vor dem das Bargebot bei der Gerichtskasse gutgeschrieben sein muss (§ 49 Abs. 3 ZVG). Den Abstand nennt das Gesetz nicht; die Hinweisblätter der Gerichte nennen sehr unterschiedliche Zeiträume, von vier Wochen bis zu drei Monaten. Der Zahlungsfahrplan rechnet Ihre Termine durch.
Entscheidend ist: Es zählt der Eingang bei der Gerichtskasse, nicht das Datum der Überweisung. Planen Sie einige Werktage Vorlauf ein: Das Amtsgericht Karlsruhe nennt mindestens vier Werktage, das Amtsgericht Kaufbeuren zwei Wochen.
Zeitplan nach Zuschlag
Abschnitt 2
Wie wird die Verzinsung berechnet?
Nach § 49 Abs. 2 ZVG ist das Bargebot vom Zuschlag an zu verzinsen. Einen Satz nennt das ZVG nicht; es gilt der gesetzliche von 4 % im Jahr (§ 246 BGB), den auch die Hinweisblätter der Gerichte nennen. Die Zinsen laufen unabhängig von einem Verzug ab dem Zuschlag, nach den Hinweisblättern bis einen Tag vor dem Verteilungstermin.
Die Zinsen werden auf das Bargebot berechnet – nicht auf den Wert übernommener Rechte. Eine eingezahlte Sicherheit ziehen die Hinweisblätter von Brühl und Dorsten ab; das Amtsgericht Kaufbeuren nimmt sie nur dann von den Zinsen aus, wenn sie auf Antrag hinterlegt wird. Fragen Sie das Gericht, wie es rechnet.
Formel
Zinsen = Bargebot × 0,04 / 365 × Tage
Zu zahlen ist das Bargebot (abzüglich der Sicherheit) zusammen mit den Zinsen; das Gericht nennt den Gesamtbetrag. Früher zu überweisen spart nach den Hinweisblättern keine Zinsen, denn die Überweisung wirkt erst im Termin. Nur wer das Geld samt den aufgelaufenen Zinsen hinterlegt und die Rücknahme ausschließt, wird befreit (§ 49 Abs. 4 ZVG, § 378 BGB); nach den Hinweisblättern endet damit die Verzinsung.
Abschnitt 3
Rechentabelle: Zinskosten nach Zuschlag
Die folgende Tabelle zeigt die Zinskosten für verschiedene Bargebote bei unterschiedlichen Laufzeiten (Tage vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin). Basis: 4 % im Jahr, Tageszinsrechnung durch 365; bei einer eingezahlten Sicherheit rechnen Brühl und Dorsten nur mit dem Rest.
Spickzettel zum Ausdrucken
Zinsen auf das Bargebot
| Bargebot | 30 Tage | 45 Tage | 60 Tage | 90 Tage |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 658 € | 986 € | 1.315 € | 1.973 € |
| 300.000 € | 986 € | 1.479 € | 1.973 € | 2.959 € |
| 450.000 € | 1.479 € | 2.219 € | 2.959 € | 4.438 € |
| 600.000 € | 1.973 € | 2.959 € | 3.945 € | 5.918 € |
Abschnitt 4
Typische Fehler bei der Zahlung
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Überweisung am letzten Tag des Verteilungstermins | Gutschrift nach dem Termin: Das Bargebot gilt als nicht gezahlt, es drohen die Folgen nach § 118 ZVG (siehe FAQ) |
| Wert übernommener Rechte mitüberwiesen | Überzahlung – die Rechte werden übernommen, nicht gezahlt; Rückforderung zeitaufwendig |
| Bank nicht rechtzeitig informiert | Auszahlung verzögert sich, Zinslauf läuft weiter |
| Falsches Konto (eigenes statt Gerichtskasse) | Zahlung gilt nicht als erbracht |
| Sicherheitsleistung vergessen abzurechnen | Fehlbetrag oder Doppelzahlung |
| Nur das Bargebot überweisen, die Zinsen vergessen | Fehlbetrag: Zu zahlen ist der Gesamtbetrag aus Bargebot und Zinsen |
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: 420.000 Euro, 55 Tage
Fallbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bargebot | 402.000 € |
| Nießbrauch (übernommen, nicht zu zahlen) | 18.000 € |
| Abzug: Sicherheitsleistung (bereits eingezahlt) | −42.000 € |
| Noch zu zahlender Restbetrag | 360.000 € |
| Zinsen auf den Rest (55 Tage, 4 % im Jahr) | 2.170 € |
| Gesamtzahlung an Gerichtskasse | 362.170 € |
Abschnitt 5
Liquiditätsplan nach dem Zuschlag
Neben dem Bargebot fallen unmittelbar nach dem Zuschlag weitere Positionen an, die in der Liquiditätsplanung berücksichtigt sein müssen.
| Position | Zeitpunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Sicherheitsleistung | Vor dem Gebot, auf Verlangen eines Beteiligten | Eingezahlt, wird sie auf das Bargebot angerechnet (§ 107 Abs. 3 ZVG) |
| Bargebot (Restzahlung) | Gutschrift vor dem Verteilungstermin | Inkl. aufgelaufener Zinsen |
| Zuschlagsgebühr (0,5-GKG-Gebühr) | Nach Rechnung der Gerichtskasse | Nr. 2214 KV GKG, nach Meistgebot samt Rechten |
| Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) | Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids | Je nach Bundesland (§ 15 GrEStG) |
| Gebühr für die Eintragung | Nach der Eintragung als Eigentümer | Nr. 14110 KV GNotKG, Rechnung der Gerichtskasse |
| Grundschuldbestellung | Bewilligung nach dem Zuschlag, Eintragung erst nach Ihrer Eintragung als Eigentümer (§ 130 Abs. 3 ZVG) | Nur bei Bankfinanzierung |
| Sofortiger Sanierungsbedarf | Ab Übergabe | Reserve bereithalten |
Checkliste
Zahlung sicher vorbereiten
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FAQ
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Zahlungsfrist verpasse?
Muss ich die Zinsen separat überweisen?
Wo finde ich das Konto der Gerichtskasse?
Beginnt die Verzinsung wirklich sofort mit dem Zuschlag?
Zählt die Sicherheitsleistung auf das Bargebot an?
Rechtliche Grundlagen
Nächste Schritte