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ZwangsversteigerungDoppelhaushälfte in Olbersdorf, Sachsen

Amtsgericht GörlitzAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 9 Tagen

Di., 17.11.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

111.000 €

Wohnfläche

107 m²

Grundstück

420 m²

Baujahr

1920

Bertsdorfer Straße 20, 02785 OlbersdorfKarteGoogle Maps
Belegung: bewohntZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Doppelhaushälfte · Bj. 1920 · bewohnt

Zur Versteigerung steht eine um ca. 1920 errichtete Doppelhaushälfte mit ca. 107 m² Wohnfläche auf einem 420 m² großen Eckgrundstück in 02785 Olbersdorf. Das Anwesen umfasst zudem ein angebautes Mehrzweckgebäude mit integrierter Garage und ist an alle wesentlichen Medien wie Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telefon angeschlossen. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 111.000,00 € bei einem Wertermittlungsstichtag im September 2025. Das Objekt war zum Stichtag bewohnt und konnte von der Sachverständigen im Inneren nicht besichtigt werden. Äußerlich vermitteln Wohnhaus und Außenanlagen einen gepflegten, teilsanierten Eindruck ohne erkennbaren akuten Sanierungsstau.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Immobilie eignet sich vorrangig für handwerklich versierte Eigennutzer oder risikobewusste Kapitalanleger, die einen günstigen Einstiegspreis in Olbersdorf suchen. Aufgrund der fehlenden Innenbesichtigung muss zwingend ein Sicherheitsabschlag für unvorhersehbaren Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im Innenbereich einkalkuliert werden. Zudem sollte die Räumungsthematik mit dem derzeitigen Nutzer vorab juristisch und zeitlich eingeplant werden. Interessenten sollten vor Gebotsabgabe versuchen, Akteneinsicht beim Amtsgericht Görlitz zu nehmen oder den Kontakt für eine freiwillige Besichtigung zu suchen.

Chancen

4

Risiken

4

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine um ca. 1920 errichtete Doppelhaushälfte in der Bertsdorfer Straße 20 in 02785 Olbersdorf (Landkreis Görlitz). Das zugehörige Eckgrundstück umfasst laut Grundbuch eine Fläche von 420 m² (Flurstück 817 n). Die Wohnfläche des Wohnhauses wird mit ca. 107 m² angegeben. Ergänzt wird der Baukörper durch ein direkt angebautes Mehrzweckgebäude mit integrierter Garage. Sämtliche Erschließungsmedien – Strom, Trinkwasser, Kanalisation, Telefonanschluss und Erdgas – liegen am Grundstück an. Das Gebäude befindet sich nach äußerem Eindruck in einem teilsanierten Zustand mit einem Ausbaustandard, der vermutlich aus der Mitte der 1990er Jahre oder später stammt. Fassade, Dach und Außenanlagen hinterlassen einen gepflegten und ordentlichen Gesamteindruck. Äußerlich war kein unmittelbarer Sanierungs- oder Reparaturstau erkennbar. Allerdings war das Objekt zum Bewertungsstichtag im September 2025 nicht zugänglich, sodass keinerlei gesicherte Feststellungen zu Haustechnik, Raumaufteilung, Feuchtigkeitsschäden oder Innenausstattung vorliegen. Rechtlich ist im Grundbuch von Olbersdorf (Blatt 590) in Abteilung II ein Abwasserleitungsrecht eingetragen; das Baulastenverzeichnis sowie das Altlastenkataster weisen laut Kurzexposé keine Eintragungen auf, und Denkmalschutz besteht nicht. Das Objekt ist bewohnt und wurde zum Zeitpunkt der Begutachtung als eigengenutzt eingestuft. Erwerber müssen sich daher auf ein potenzielles Räumungsverfahren einstellen, falls keine einvernehmliche Übergabe erfolgt. Mit einem festgesetzten Verkehrswert von 111.000,00 € und einer vom Gutachter angesetzten marktüblichen Nettokaltmiete von rund 8.070,00 € pro Jahr bietet das Objekt eine interessante Erwerbschance unterhalb üblicher Neubaukosten. Aufgrund der gravierenden Informationslücke durch den verwehrten Zutritt sollten Bietinteressenten jedoch erhebliche finanzielle Puffer für Innensanierungen bereithalten und ihre Gebotsgrenzen entsprechend defensiv ansetzen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Bewohnt
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Wohnfläche ca. 107 m², Baujahr um 1920) nebst angebautem Mehrzweckgebäude mit Garage, bei Begutachtung eigengenutzt

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegt kein vollständiges Verkehrswertgutachten vor, sondern lediglich ein einseitiges Kurzexposé, die amtliche Bekanntmachung und die Termin-Deckseite.
  • Reine Außenbesichtigung ohne Zutritt zum Gebäudeinneren; Innenzustand und Ausstattung sind nicht dokumentiert.

Belegung

bewohnt

Unklar bis hochriskant

Bewohnt sagt noch nicht, von wem und aufgrund welchen Rechts. Eigentümer, Mieter, Angehörige, Pächter, Untermieter oder sonstige Besitzer haben sehr unterschiedliche Folgen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Nutzer und Rechtsgrundlage feststellen
  • Miet-, Pacht- oder Wohnrechte suchen
  • Einzug/Überlassung zeitlich prüfen
  • Gebot erst mit Risikoabschlag freigeben
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ohne geklärte Rechtsgrundlage ist nicht verlässlich zu beurteilen, ob Räumungstitel, Mietrecht, Wohnrechte oder andere Besitzrechte greifen.
In der Praxis
Zugang, Übergabe, Ertrag, Sanierung und Zeitplan bleiben offen, solange Nutzer und Rechtsgrundlage nicht eindeutig sind.
Für das Gebot
Bis zur Klärung wie Hochrisiko bewerten, nicht wie frei verfügbar.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0004 K 0008/2025
Amtsgericht
Görlitz
Bundesland
Sachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
17.11.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Doppelhaushälfte
Objektzustand
Vermietungsstatus
Bewohnt
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich
Baujahr
1920

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
111.000 €
Wohnfläche
107 m²
Grundstücksfläche
420 m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Bertsdorfer Straße
Hausnummer
20
PLZ
02785
Ort
Olbersdorf

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko

Ertrag 3 Angaben

Vermietungsstatus
Marktmiete monatlich
Jahresmarktmiete

Zustand 2 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Markt-Einordnung

Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)

Was kostet der Quadratmeter hier üblicherweise — und wo steht dieses Objekt dazu?

Dieses Objekt 1.037 Euro pro Quadratmeter. Mittlere Hälfte der vergleichbaren Zwangsversteigerungen 555 bis 836 Euro, Median 587 Euro. 7 Vergleichsfälle zwischen 186 und 1.674 Euro pro Quadratmeter, 1 davon mit ähnlichem Zustand. Jeder Vergleichsfall ist ein Schalter und zeigt seine Eckdaten; mit den Pfeiltasten wechseln Sie zwischen den Fällen.

6 von 7 Vergleichsfällen waren je m² günstiger als dieses Objekt.

So lesen Sie die Grafik: Jeder Punkt ist eine vergleichbare Zwangsversteigerung. Je weiter rechts er steht, desto höher ist ihr Verkehrswert je m²; Fälle mit ähnlichem Wert stehen übereinander. Der rote Pfeil markiert dieses Objekt.

Dieses Objekt

Verkehrswert geteilt durch 107 m² Wohnfläche · Baujahr 1920 · Zustand durchschnittlich

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

587 €/m²Median · 8 Fälle

Spanne
555 – 836 €/m² mittlere Hälfte
Dieses Objekt
+77 % über dem Median¹
Quelle
eigene Auswertung gerichtlicher Verkehrswertgutachten (nur Verteilungen, keine Einzelobjekte)
Stand
letzte 12 Monate
Der Zustand liegt über dem der Vergleichsgruppe (durchschnittlich gegenüber überwiegend sanierungsbedürftig).
In dieser Stadt gab es zu wenige Vergleichsfälle — die Zahlen beziehen sich auf den ganzen Kreis.

¹ Dieses Objekt ist rund 95 Jahre jünger als die Vergleichsgruppe (Baujahr 1920 gegenüber typisch 1825). Ein Teil des Abstands zum ZV-Median ist damit Altersunterschied, kein reiner Preisunterschied.

Grundlage der Zahlen, Vergleichsgruppe und Miete

Vergleichbare Zwangsversteigerungen

Gilt für
Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand) im Kreisgebiet
Grundlage
8 Objekte einschließlich dieses Objekts

Dieses Objekt gegen die Vergleichsgruppe

Baujahr
hier 1920Gruppe 1825
Zustand
hier durchschnittlichGruppe sanierungsbedürftig
Wohnfläche
hier 107 m²Gruppe 116 m²

Zustandsskala 1–7

dieses Objekt: durchschnittlich · Vergleichsgruppe: sanierungsbedürftig

Miete laut Gutachten (Nettokaltmiete, Bestandswohnungen): 5,07 – 7,94 €/m² im Monat, typisch 6,17 €/m² · angesetzt in 29 Verkehrswertgutachten vergleichbarer Objekte (Bundesland), letzte 24 Monate. Das ist die erzielbare Miete für Objekte dieser Art, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete eines Mietspiegels — sie liegt typischerweise darunter.

7 von 8 Vergleichsobjekten anzeigenEin-/Zweifamilienhäuser (Bestand), nach Preis je m² sortiert; gleichmäßig über die Preisspanne ausgewählt
Vergleichsobjekte mit Lage, Baujahr, Wohnfläche, Zustand, gerichtlich festgesetztem Verkehrswert, Preis je Quadratmeter und Versteigerungstermin
LageObjektartBaujahrFlächeZustandVerkehrswertgerichtlich festgesetztje m²Termin
Görlitzer Straße, Hirschfeldeunsaniertes Wohnhaus—113 m²stark sanierungsbedürftig21.000 €186 €25.11.2026
Teichstraße, EibauEinfamilienhaus1750235 m²sanierungsbedürftig125.000 €532 €21.10.2026
Bergstraße, KodersdorfReihenhaus1800182 m²sanierungsbedürftig102.500 €563 €07.09.2026
Hauptstraße, EibauEinfamilienhaus1825215 m²renovierungsbedürftig / einfach126.000 €586 €20.10.2026
Geschwister-Scholl-Straße, KrauschwitzEinfamilienhaus190080 m²stark sanierungsbedürftig47.000 €588 €20.10.2026
Görlitzer Landstraße, Nieder-NeundorfWohnhaus (teilsaniert) mit Nebengebäuden—111 m²sanierungsbedürftig85.400 €769 €28.10.2026
Rosengasse, KoselEinfamilienhaus, Doppelgarage, 2 Schuppen1995120 m²sanierungsbedürftig200.000 €1.674 €26.08.2026

Rohdaten aus den Verkehrswertgutachten dieser Verfahren, ungefiltert und ungerundet außer bei der Anzeige. Der Verkehrswert ist die gutachterliche Schätzung zum Stichtag — nicht das Meistgebot und nicht der Zuschlag.

Wie diese Einordnung zustande kommt

Berücksichtigt: Objektart (nur Ein-/Zweifamilienhäuser (Bestand)), räumliche Ebene (Kreisgebiet), Zeitraum von 12 Monaten, Wohnflächen zwischen 40 und 400 m². Ausgeschlossen sind Bruchteils- und Teilungsversteigerungen sowie Verkehrswerte unter 20.000 €.

Nicht herausgerechnet: Stadtteil und Mikrolage, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Vermietung und bestehen bleibende Rechte. Diese Merkmale erklären oft einen großen Teil des Abstands — die Kennwerte der Vergleichsgruppe stehen deshalb dabei.

Der Verkehrswert ist eine gutachterliche Schätzung zu einem Stichtag, der Monate zurückliegen kann. Marktpreise stammen aus freihändigen Verkäufen; in der Zwangsversteigerung liegen Zuschläge typischerweise darunter. Beide Linien werden nur ausgewiesen, wenn mindestens acht Vergleichsfälle vorliegen.

Wer die amtlichen Marktpreise erhebt — und was daraus abzulesen ist

Einordnung, keine Bewertung oder Kaufempfehlung — sie ersetzt weder Gutachten noch eigene Prüfung.

Bodenrichtwert: noch nicht ermittelt.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Görlitz, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 4. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 23.09.2026, 10:22