KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein 30 m² großes Grundstück (Flurstück 3/2) in zentraler Ortslage von Happurg (Nähe Grabenstraße). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 2.500,00 €. Das Areal besitzt einen langgestreckten, schmalen Zuschnitt (ca. 2,5 m Tiefe bei ca. 13 m mittlerer Länge) und wird derzeit als Gartenfläche im funktionalen Verbund mit dem Nachbaranwesen Pflegergasse 1 genutzt. Das Flurstück ist entlang der gesamten Längsseite durch eine verputzte Grenzmauer überbaut; das Bestehen einer Überbaurente ist ungeklärt. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am Amtsgericht Nürnberg betrieben.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Bewertungsobjekt eignet sich faktisch ausschließlich für Anlieger, insbesondere den Eigentümer des Nachbargrundstücks Flurstück 3 (Pflegergasse 1), zu dessen Anwesen die Fläche bereits optisch und funktional als Garten gehört. Für externe Kapitalanleger oder Bauinteressenten bietet das Kleinstgrundstück aufgrund der schmalen Dimensionen, der vollständigen Überbauung durch die Grenzmauer und fehlender eigenständiger Verwertbarkeit keinen wirtschaftlichen Nutzen. Kaufinteressenten sollten vor Gebotsabgabe das Einvernehmen mit den Nachbarn suchen und die Rechtsverhältnisse bezüglich des Überbaus klären.
Chancen
Sehr geringes finanzielles Einstiegsvolumen aufgrund des niedrigen Verkehrswerts von 2.500,00 €.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das gegenständliche Bewertungsobjekt umfasst das unselbstständige Flurstück 3/2 der Gemarkung Happurg mit einer Katasterfläche von lediglich 30 m². Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage im Ortskern der mittelfränkischen Gemeinde Happurg, rund 100 m vom Rathaus entfernt, mit direkter Anbindung an die Erschließungsstraße. Happurg verfügt über eine Grund- und Mittelschule, Nahversorgung sowie über einen S-Bahn-Halt Richtung Nürnberg und Hersbruck. Das Grundstück weist einen langgestreckten, schmalen Zuschnitt auf (Tiefe ca. 2,5 m, mittlere Länge ca. 13 m) und fällt von Norden nach Süden mit etwa 1 % Gefälle leicht ab. Vor Ort präsentiert sich die Fläche als angelegter Garten mit Rosen und Büschen, der optisch und wirtschaftlich eine Einheit mit dem angrenzenden Flurstück 3 (Pflegergasse 1) bildet. Entlang der gesamten Längsseite wird das Flurstück von einer ca. 80 cm hohen, verputzten und mit Biberschwanzziegeln gedeckten Grenzmauer überbaut, die das Nachbaranwesen einriedet. Rechtlich und planungsrechtlich richtet sich die Umgebung nach § 34 BauGB; das Grundstück selbst ist jedoch aufgrund seiner Geometrie nicht eigenständig bebaubar. Ob für die bestehende Überbauung eine Überbaurente gezahlt wird, konnte der Gutachter mangels Unterlagen nicht feststellen. Ein Altlastenverdacht liegt nicht vor. Das Nachbargebäude Pflegergasse 1 ist ein geschütztes Baudenkmal (ehemalige Gerichtsschreiberei mit Kern aus 1556/57), weshalb Auswirkungen des Denkmalschutzes auf die Gartenfläche nicht ausgeschlossen werden können. Mit einem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert von 2.500,00 € (Stichtag: 16.01.2026) stellt das Objekt eine reine Arrondierungsfläche dar. Ein Erwerb ist strategisch fast nur für den Nachbareigentümer sinnvoll, um den bestehenden Überbau und die Gartennutzung grundbuchlich zu bereinigen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Bewohnt
- Nur außen
siehe amtliche Bekanntmachung
Belegung
bewohnt
Bewohnt sagt noch nicht, von wem und aufgrund welchen Rechts. Eigentümer, Mieter, Angehörige, Pächter, Untermieter oder sonstige Besitzer haben sehr unterschiedliche Folgen.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärtZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 8. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.