ZwangsversteigerungGrundstück in Oestrich-Winkel, Hessen
Versteigerungstermin
in 67 TagenDi., 12.01.2027 · 09:15 Uhr
Verkehrswert
55.000 €
Grundstück
203 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird das unbebaute Grundstück Flurstück 51/25 (203 m²) in der Greiffenclaustraße 36 in Oestrich-Winkel, Stadtteil Winkel, im Termin am 12.01.2027 beim Amtsgericht Rüdesheim am Rhein. Der amtliche Verkehrswert beträgt 55.000 €, das Gutachten kommt im Vergleichswertverfahren auf rund 57.000 €. Das Grundstück liegt in gefangener Lage in zweiter Reihe, ist nicht erschlossen und mit einer Abstandsflächenbaulast belastet. Planungsrechtlich liegt es im reinen Wohngebiet, die Bebaubarkeit ist aber nur über eine Bauvoranfrage klärbar. Der Gutachter erwartet eine auf die Nachbareigentümer beschränkte Nachfrage.
Biet-Score
Risikoreich
Fazit der KI
Das Grundstück kommt eher für Eigentümer der angrenzenden Nachbargrundstücke oder für Investoren mit einem konkreten Arrondierungs- oder Bebauungskonzept in Frage, wenn Zugang, Erschließung und Bebaubarkeit vorab geklärt sind. Chancen bieten der niedrige Einstiegspreis, die Lage im reinen Wohngebiet und das fehlende Verbot einer Bebauung in zweiter Reihe. Die schwersten Risiken sind die fehlende gesicherte Erschließung und Ver- und Entsorgung, die Abstandsflächenbaulast sowie die auf wenige Interessenten beschränkte Nachfrage und erschwerte Wiederverwertbarkeit. Vor einem Gebot sollten eine Bauvoranfrage bzw. Rücksprache mit dem Bauamt und eine Klärung der Zuwegung über Flurstück 51/34 erfolgen.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand der Versteigerung ist das unbebaute Grundstück Gemarkung Winkel, Flur 45, Flurstück 51/25 (Grundbuch von Winkel Blatt 2855, lfd. Nr. 7) mit 203 m² in der Greiffenclaustraße 36 in 65375 Oestrich-Winkel, Stadtteil Winkel. Es liegt rund 500 m nordwestlich des Stadtzentrums in einem Wohngebiet mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger, offener Wohnbebauung. Der Gutachter bewertet die Mikrolage als gut, die Wohnlage als mittel. Das Grundstück liegt in der zweiten Reihe und grenzt nicht an eine öffentliche Erschließungsanlage; der Zugang erfolgt über das vorgelagerte bebaute Grundstück Flurstück 51/34. Es ist nicht an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen (Gutachten S. 10–11). Das Grundstück ist unbebaut, annähernd eben und wird als Garten genutzt; auf den Fotos sind Rasenfläche, Hecken, eine Gartenhütte und Mauerreste erkennbar. Planungsrechtlich liegt es im Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchweg“ (reines Wohngebiet, GRZ 0,40, GFZ 0,80, zwei Vollgeschosse, offene Bauweise). Wegen der fehlenden gesicherten Erschließung stuft der Gutachter es als Rohbauland ein. Ein Verbot der Bebauung in zweiter Reihe besteht laut Bauamt nicht, die tatsächliche Bebaubarkeit ist nur durch eine Bauvoranfrage klärbar (Gutachten S. 11–12). In Abteilung II ist nur der Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen. Im Baulastenverzeichnis steht eine Abstandsflächenbaulast: Eine Teilfläche wird dem Nachbargrundstück bei der Bemessung des Bauwichs zugerechnet, was die Bebauung des Grundstücks einschränkt. Altlastenfreiheit wird unterstellt, Bodenuntersuchungen fanden nicht statt. Künftige Erschließungskosten sind im Wert nicht enthalten. Der Gutachter nimmt wegen der gefangenen Lage Abschläge von 20 % und 30 % auf den Mittelwert der Vergleichspreise vor und geht von einer auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke beschränkten Nachfrage und erschwerter Verwertbarkeit aus (Gutachten S. 17–18). Der amtliche Verkehrswert beträgt 55.000 € (Terminsbestimmung); das Gutachten nennt in der Zusammenfassung 55.000 €, im Ergebnis gerundet 57.000 €. Der Termin ist am 12.01.2027, 09:15 Uhr. Das Objekt kann sich eher für Nachbareigentümer oder Investoren mit konkretem Arrondierungs- oder Erschließungskonzept eignen, sofern Zugang, Ver- und Entsorgung sowie die Bebaubarkeit trotz Baulast geklärt werden. Für andere Bieter überwiegen die Unsicherheiten bei Erschließung, Nachfrage und späterer Verwertbarkeit.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Das im Grundbuch von Winkel Blatt 2855 eingetragene Grundstück Lfd.Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 7 Winkel 45 51/25 Landwirtschaftliche Fläche, Greiffenclaustraße 36 203
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0006 K 0012/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 12.01.2027 · 09:15 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 55.000 €
- 203 m²
- 203 m²
- 600 €/m²
- 121.800 €203 m² × 600 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Greiffenclaustraße
- 36
- 65375
- Oestrich-Winkel
- Winkel
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 600 €/m²
- 203 m²
- 121.800 €
- 55.000 €
- 0,45
- -66.800 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte