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ZwangsversteigerungGrundstück in Schöneck, Hessen

Amtsgericht HanauAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 75 Tagen

Mi., 20.01.2027 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

189.000 €

Grundstück

462 m²

Spechtstraße 4, 61137 SchöneckKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Unklar

Versteigert wird das unbebaute, 462 m² große Grundstück Spechtstraße 4 in Schöneck-Büdesheim (Flurstück 411). Es ist laut Gutachten baureifes Land in einem allgemeinen Wohngebiet. Der Verkehrswert beträgt 189.000 € (Stichtag 10.02.2026, Bodenwert im Vergleichswertverfahren). Der Termin ist der 20.01.2027, 09:30 Uhr am Amtsgericht Hanau. Zu beachten sind offene Kanalhausanschlussbeiträge, die ungeklärte Lagernutzung und der nicht festgestellte Anschlusszustand.

50

Biet-Score

Vorsicht · 50 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das baureife Grundstück kann sich für Bauherren oder Investoren mit konkreter Bebauungsabsicht eignen, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans (maximal zwei Wohneinheiten je Gebäude) zum Vorhaben passen. Risiken sind die noch zu entrichtenden Kanalhausanschlussbeiträge, der ungeklärte Nutzungsstatus der Lagernutzung samt Räumungsaufwand und der nicht festgestellte Anschlusszustand. Der Bodenwert beruht auf einem sachverständig angepassten Richtwert bei geringer Zahl vergleichbarer Kauffälle. Vor dem Gebot sollten Anschlusskosten, Baugrund und Nutzungssituation geprüft werden.

Chancen

7

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt ist das unbebaute Grundstück Spechtstraße 4 in 61137 Schöneck, Ortsteil Büdesheim (Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstück 411, Grundbuch Büdesheim Blatt 1430). Es umfasst 462 m² und wird vom Gutachter als baureifes Land im Sinne von § 3 Abs. 4 ImmoWertV eingestuft. Das Grundstück liegt laut Gutachten im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sudetenstraße“ in einem allgemeinen Wohngebiet (GRZ 0,35, GFZ 0,7, zwei Vollgeschosse, offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern, maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude). Die Spechtstraße ist eine verkehrsarme Anliegerstraße in einem gewachsenen Wohngebiet; der Bahnhaltepunkt Schöneck-Büdesheim liegt fußläufig (Gutachten S. 6, 8). Das Grundstück hat eine unregelmäßige Form mit verengtem straßenseitigem Bereich, ist überwiegend eben bis leicht geneigt und wird als Freifläche mit Lager- und Abstellnutzung verwendet. Zum Ortstermin befanden sich dort Container, Unterstände, Materiallagerungen sowie bewegliche Gegenstände wie ein Traktor und ein Wohnmobil, die nicht Teil der Bewertung sind (Gutachten S. 10, 19). Die leitungsgebundene Versorgung liegt im Straßenraum; der konkrete Anschlusszustand ist nicht abschließend festgestellt. Laut Gemeinde sind noch Kanalhausanschlussbeiträge zu entrichten, die erst bei einer Antragstellung erhoben werden und variieren können (Gutachten S. 6). In Abteilung II ist neben dem Zwangsversteigerungsvermerk vom 15.05.2025 keine werthaltige Belastung vermerkt; Baulasten bestehen nicht. Altlasten liegen laut Altflächendatei nicht vor, Freiheit von Kontaminationen wird unterstellt. Mögliche Geräuschimmissionen aus der Bahntrasse und Fluglärm werden erwähnt. Ob die Lagernutzung auf Eigennutzung oder einem Pachtverhältnis beruht, ist unbekannt; der Eigentümer nahm an der Besichtigung nicht teil (Gutachten S. 11). Der Verkehrswert wurde per Vergleichswertverfahren auf Basis des Bodenwerts mit 189.000 € zum Stichtag 10.02.2026 festgesetzt (Bodenrichtwert 360 €/m² vom 01.01.2024, sachverständig auf 390 €/m² angepasst, mit Umrechnungskoeffizient rund 410 €/m²). Termin ist der 20.01.2027, 09:30 Uhr am Amtsgericht Hanau; eine Sicherheitsleistung von mindestens 10 % des Verkehrswerts ist zu erwarten. Das Objekt kann sich für Bauherren oder Investoren mit Bebauungsabsicht eignen, sofern die offenen Anschlussbeiträge, der ungeklärte Nutzungsstatus und die Räumung der Lagernutzung einkalkuliert werden. Die Marktdaten für Bauland in Schöneck sind wegen weniger Kauffälle nur eingeschränkt aussagekräftig.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück.

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten mit Stichtag 10.02.2026 sowie Bekanntmachung und Deckseite liegen vor; Bewertung ausschließlich über den Bodenwert. Lücken bestehen bei Nutzungsstatus und Anschlusszustand.
  • Außenbesichtigung des unbebauten, frei zugänglichen Grundstücks am 10.02.2026; Anschlusszustand der Ver- und Entsorgung nicht abschließend festgestellt, Nutzungsstatus (Eigennutzung oder Pacht) ungeklärt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben20 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0042 K 0019/2025
Amtsgericht
Hanau
Bundesland
Hessen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Vertreter des Gläubigers
Rechtsanwälte Waldeck (Kanzlei)Tel. 069/90747-255Eschersheimer Landstr. 14, 60322 Frankfurt a.MAngabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
20.01.2027 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
189.000 €
Grundstücksfläche
462 m²
Anteilige Grundstücksfläche
462 m²
Bodenrichtwert
360 €/m²
Anteiliger Bodenwert
166.320 €462 m² × 360 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Spechtstraße
Hausnummer
4
PLZ
61137
Ort
Schöneck
Stadtteil
Büdesheim
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Verkehrswert je m² (lt. Gutachten)
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 15
Bodenrichtwert
360 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
462 m²
Anteiliger Bodenwert
166.320 €
Verkehrswert
189.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
1,14
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
22.680 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 15 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert166.320 €
Gebäude / Wohnung22.680 €
Verkehrswert189.000 €
Zone
8890005 (Wohnbaufläche, Büdesheim)
Rechenweg
Flächenanteil
462 m² Gesamtgrundstück = 462 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
462 m² × 360 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
409 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
409 €/m² / 360 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
189.000 € − 166.320 € = 22.680 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Main-Kinzig-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.11.2026, 23:21