KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein unbebautes Baugrundstück in Hanglage im Würzburger Stadtteil Versbach (Flurstück 1419, Gemarkung Versbach) mit einer Gesamtfläche von 602 m². Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am Amtsgericht Würzburg durchgeführt. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 228.000,00 €. Das detaillierte Sachverständigengutachten lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vor, sodass Feststellungen zum genauen Baurecht und Erschließungszustand noch ausstehen.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt bietet Bauherren und Projektentwicklern die Möglichkeit, einen Bauplatz in städtischer Lage von Würzburg zu erwerben. Eine fundierte Investitionsentscheidung setzt jedoch zwingend die Einsichtnahme in das noch ausstehende Sachverständigengutachten sowie eine Prüfung der öffentlich-rechtlichen Bebaubarkeit (Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB) und Erschließung voraus. Interessenten sollten zudem die verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer Teilungsversteigerung beachten.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Versteigert wird ein unbebautes Baugrundstück in Würzburg-Versbach, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Würzburg von Versbach, Blatt 10660, Flurstück 1419. Die Liegenschaft liegt in der Nähe der Michael-Brand-Straße und weist eine amtliche Katastergröße von 0,0602 ha (602 m²) auf. Der vom Amtsgericht festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 228.000,00 €. Das Gelände fällt nach Nordosten ab und besitzt bei einer mittleren Breite von ca. 21 m und einer mittleren Tiefe von ca. 28,5 m einen annähernd rechteckigen Zuschnitt, weist jedoch im Nordosten eine einspringende Ecke auf. Das Grundstück ist laut amtlicher Bekanntmachung unbebaut und als Bauplatz ausgewiesen. Spezifische Angaben zur Ausnutzbarkeit (GRZ/GFZ), Baulasten, Erschließungsbeiträgen oder etwaigen Bodenbeschaffenheiten können erst nach Veröffentlichung des Gutachtens verifiziert werden. Durch die nach Nordosten geneigte Geländestruktur sind bei einer zukünftigen Wohnbebauung entsprechende Vorkehrungen bei Erdarbeiten und Hangabsicherung einzuplanen. Das Versteigerungsverfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betrieben (Teilungsversteigerung). Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.10.2023 im Grundbuch eingetragen. Der Versteigerungstermin ist auf Donnerstag, den 10.12.2026 um 09:00 Uhr am Amtsgericht Würzburg anberaumt. Bieter müssen darauf vorbereitet sein, im Termin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes sofort nachweisen zu können, wobei Barzahlung ausgeschlossen ist.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Unklar
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Annähernd rechteckiges Grundstück mit einspringender Ecke im nordöstlichen Grundstücksbereich; nach Nordosten fallendes Gelände; mittlere Breite ca. 21 m, mittlere Tiefe ca. 28,5 m; unbebaut (Bauplatz);
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt