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ZwangsversteigerungNebenraum in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht GelsenkirchenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 124 Tagen

Mi., 10.02.2027 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

2.000 €

Nutzfläche

46,04 m²

Grundstücksanteil

≈ 32,76 m²

Baujahr

1958

Gewerkenstr. 5, 45881 GelsenkirchenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Nebenraum · Bj. 1958 · leerstehend

Gegenstand des Verfahrens ist ein 748/10.000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an einem nicht ausgebauten Dachboden (Spitzbodenraum Nr. 10) in einem dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus in Gelsenkirchen-Schalke. Die Nutzfläche beträgt rund 46 m², das Ursprungsbaujahr des Gebäudes ist 1958. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 2.000 €. Dem Gutachter wurde keine reguläre Innenbesichtigung des Sondereigentums ermöglicht. Das Gemeinschaftseigentum weist gravierende Bauschäden, Instandhaltungsstau, starke Vermüllung und Rattenbefall auf, während wirtschaftliche Daten zur WEG gänzlich fehlen.

5

Biet-Score

Sehr riskant · 5 von 100

Eher nur für professionelle Investoren

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich primär an spekulative Investoren oder Eigentümer innerhalb der bestehenden Hausgemeinschaft, die eine ergänzende Lagerfläche suchen. Bei einem Verkehrswert von 2.000 € ist das finanzielle Erstehungsrisiko absolut betrachtet überschaubar, birgt jedoch erhebliche Folgekostenrisiken über die WEG. Eine eigenständige wirtschaftliche Nutzung oder Drittvermietung ist ohne Baugenehmigung und Ausbau kaum realisierbar. Bietern wird vor Gebotsabgabe eine sorgfältige Einsicht in die Gerichtsakte sowie die Prüfung möglicher Hausgeldrückstände dringend empfohlen.

Chancen

5
  • Sehr geringes Einstiegsvolumen mit einem amtlichen Verkehrswert von nur 2.000 €.

  • Nutzungspotenzial als Lager- oder Abstellfläche für Bewohner des Hauses, insbesondere bei Dachgeschossbezug.

  • Umfangreiche Sondernutzungsrechte laut Teilungserklärung, unter anderem zur Inanspruchnahme des Hofraums.

Risiken

8
  • Keine reguläre Innenbesichtigung des Sondereigentums möglich, weshalb der genaue Erhaltungszustand unbekannt bleibt.

  • Erheblicher Sanierungsstau und Bauschäden am Gemeinschaftseigentum mit grob geschätzten Kosten von 25.000 €.

  • Starke Vermüllung im Keller, Treppenhaus und Gartenbereich sowie wahrnehmbarer Rattenbefall.

Dazu 5 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Teileigentum Nr. 10 des Aufteilungsplans, bestehend aus einem nicht ausgebauten Dachboden im Spitzboden eines zweiseitig angebauten Wohn- und Geschäftshauses an der Gewerkenstraße 5 in 45881 Gelsenkirchen-Schalke. Das Ursprungsgebäude mit acht Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten wurde 1958 errichtet. Das Gesamtgrundstück misst 438 m², woran ein Miteigentumsanteil von 748/10.000 besteht. Die neu berechnete Nutzfläche des Spitzbodenraums beträgt 46,04 m². Die Lage im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Mitte wird als einfache bis mittlere Wohn- und Geschäftslage eingestuft. Ein Discounter liegt direkt gegenüber, und Haltestellen des Nahverkehrs sind fußläufig erreichbar. Der bauliche Zustand des Gesamtobjekts ist stark unterdurchschnittlich und von schwerem Instandhaltungsrückstau geprägt. Dem Gutachter wurde der Zutritt zum Sondereigentum verweigert; es erfolgte lediglich eine flüchtige Einsichtnahme durch die unverschlossene Zugangstür. Der Dachboden besitzt keine natürliche Belichtung, keine Heizung, keinen Wasseranschluss und ist nur über eine schmale Holztreppe vom Dachgeschoss erreichbar. Am Gemeinschaftseigentum wurden gravierende Mängel dokumentiert: Putzabplatzungen an der Fassade, beschädigte Fenster und Hauseingangstüren mit zerschlagenen Scheiben, veraltete Elektrik ohne FI-Schutz sowie eine erhebliche Vermüllung der Keller- und Außenbereiche mit deutlichem Rattenkotgeruch. In rechtlicher Hinsicht bestehen Sondernutzungsrechte an Kaminen und Hofraumflächen. Im Grundbuch ist in Abteilung II ein Verfügungsverbot aufgrund des Insolvenzverfahrens der Eigentümerin eingetragen. Zudem ist eine Verwalterzustimmung für Veräußerungen vorgesehen, die jedoch im Zwangsversteigerungsverfahren nicht greift. Das Grundstück ist im Altablagerungskataster wegen Anschüttungen vermerkt. Wesentliche Risiken erwachsen aus der unklaren wirtschaftlichen Situation der Eigentümergemeinschaft: Es liegen weder Abrechnungen noch Nachweise über gebildete Rücklagen vor, weshalb künftige Sonderumlagen voll auf den Ersteher durchschlagen können. Im Ergebnis ermittelte der Sachverständige nach dem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung von Risikoabschlägen für Leerstand, die fehlende Besichtigung und WEG-Risiken einen Verkehrswert von 2.000 €. Aufgrund der nicht vorhandenen Wohnnutzbarkeit und der desolaten Gesamtsituation des Hauses kommt der Erwerb vor allem für Bestandsinhaber im Haus oder sehr risikobereite Kapitalanleger in Betracht.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Teileigentumsrecht (Nr. 10 des Aufteilungsplans) um einen nicht ausgebauten Dachboden im Spitzboden eines zweiseitig angebauten Wohn- und Geschäftshauses (8 WE, 2 TE) -zugänglich über eine Holztreppe unmittelbar vom Treppenhaus-Podest im Dachgeschoss-, Ursprungsbaujahr (gem. Bauakte) 1958 / (fiktives) Baujahr 1965, 46 m² Nutzfläche, zum Wertermittlungsstichtag (= 22.07.2025) vermutlich ungenutzt. Eine Innenbesichtigung wurde dem Sachverständigen nicht ermöglicht. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten.

Hinweise zur Datenlage
  • Das Gutachten ist ausführlich ausgearbeitet. Wesentliche Einschränkungen bestehen durch die verweigerte Innenbesichtigung des Sondereigentums und das vollständige Fehlen von WEG-Verwaltungsdaten.
  • Keine reguläre Innenbesichtigung des Sondereigentums; Gemeinschafts- und Außenbereiche wurden besichtigt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben22 von 27
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0005 K 0128/ 2024
Amtsgericht
Gelsenkirchen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
10.02.2027 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Nebenraum
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich
Baujahr
1958

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
2.000 €
Nutzfläche
46,04 m²
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
748/10.000
Anteilige Grundstücksfläche
32,76 m²
Bodenrichtwert
200 €/m²
Anteiliger Bodenwert
6.552 €32,76 m² × 200 €/m² · MEA 7,48 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Gewerkenstr.
Hausnummer
5
PLZ
45881
Ort
Gelsenkirchen
Stadtteil
Schalke
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 7 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Fiktives Baujahr (Sachwert)
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 3 Angaben

Vermietungsstatus
Marktmiete monatlich
Jahresmarktmiete

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

WEG 2 Angaben

Instandhaltungsrücklage
Sonderumlagen

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

Objektdaten
Bodenrichtwert
200 €/m²
amtlicher Bodenrichtwert (BORIS)
Anteilige Bodenfläche
32,76 m²
Anteiliger Bodenwert
6.552 €
Verkehrswert
2.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,31
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-4.552 €

Quelle: Objektdaten

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert6.552 €
Verkehrswert2.000 €
Rechenweg
Flächenanteil
438 m² Gesamtgrundstück × 748/10.000 MEA = 32,76 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
32,76 m² × 200 €/m² · MEA 7,48 %
Verkehrswert je m² Boden
61 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
61 €/m² / 200 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
2.000 € − 6.552 € = -4.552 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Gelsenkirchen, kreisfreie Stadt.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 23. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 09.10.2026, 12:47