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ZwangsversteigerungSonstiges in Syke, Niedersachsen

Amtsgericht SykeAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 132 Tagen

Di., 16.03.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

275.000 €

Wohnfläche

172 m²

Grundstück

4.832 m²

Baujahr

1923

Groß Ringmar 17, 28857 SykeKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1923 · Unklar

Versteigert wird ein 4.832 m² großes Grundstück in Groß Ringmar 17, 28857 Syke, bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr etwa 1923), Flachdachanbau und Garagengebäuden. Der Verkehrswert beträgt 275.000,00 €, der Termin ist am 16.03.2027, 10:00 Uhr. Die derzeit nutzbare Wohnfläche liegt bei etwa 172 m²; die Erdgeschosswohnung im Haupthaus ist entkernt und nicht bewohnbar. Ein Gutachten liegt nicht vor, daher sind Rechte, Lasten und Sanierungskosten nicht belegt.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kann sich eher für Bieter mit Sanierungserfahrung eignen, die die entkernte Erdgeschosswohnung ausbauen können und über Kapazität für Unterhaltungsrückstände verfügen. Den Chancen (große Grundstücksfläche, Nebengebäude, Gasheizung von 2018, Dachgeschossausbau 2019) stehen die nicht bewohnbare Erdgeschosswohnung, nicht bezifferte Sanierungskosten und die fehlende Gutachtengrundlage zu Rechten und Lasten gegenüber. Vor einem Gebot sollte das Gutachten beim Amtsgericht angefordert und das Objekt, soweit möglich, besichtigt werden.

Chancen

7
  • Anbau mit etwa 83 m² Wohnfläche verfügt über Bad, Estrich, Vinyl und Fliesen (Exposé S. 3).

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Objekt und Lage: Versteigert wird das Grundstück Groß Ringmar Blatt 105, lfd. Nr. 9 (Gemarkung Groß Ringmar, Flur 2, Flurstück 200/2) mit einer Größe von 4.832 m² in Groß Ringmar 17, 28857 Syke. Bebaut ist es mit einem Zweifamilienhaus mit Flachdachanbau sowie einem angebauten und einem separaten Garagengebäude. Der Termin ist am 16.03.2027, 10:00 Uhr, im Amtsgericht Syke, Amtshof 2, Raum 16. Der Verkehrswert ist mit 275.000,00 € festgesetzt (Bekanntmachung S. 1). Ein Gutachten liegt nicht vor. Zustand und Ausstattung: Das Haupthaus stammt etwa von 1923, mit Erneuerung 1960, Anbau 1981 sowie Dachgeschossausbau/-erweiterung 2019. Die Garagengebäude stammen etwa aus den 1990er Jahren. Die Erdgeschosswohnung im Haupthaus ist laut Exposé entkernt und im Rohbau, derzeit nicht bewohnbar; Bodenbeläge und Türen fehlen, der Boden ist aufgerissen und es gibt kein Bad (Exposé S. 3). Die Wohnfläche beträgt derzeit etwa 172 m², davon Anbau etwa 83 m² und Dachgeschoss etwa 89 m²; die ursprüngliche Wohnfläche der EG-Wohnung betrug 127 m². Die Heizung ist eine Flüssiggasheizung von 2018, das Haus wird laut Eigentümerauskunft derzeit mangels Flüssiggas nicht beheizt. Der bauliche Zustand wird als „solide“ bezeichnet, zugleich besteht „eine Reihe von Unterhaltungsrückständen“ (Exposé S. 4). Das Dach konnte nicht besichtigt werden. Rechte, Lasten und Risiken: Zu Rechten in Abteilung II/III, bestehen bleibenden Rechten und Altlasten liegen keine Angaben vor, weil das Gutachten fehlt. Der Gläubiger ist nicht genannt. Der Innenzustand wird nur über das Exposé beschrieben, Sanierungskosten für die Erdgeschosswohnung sind nicht beziffert. Als Sicherheitsleistung ist laut Deckseite eine Überweisung auf das Gerichtskonto, ein Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft möglich; ein Betrag oder Prozentsatz wird nicht genannt. Fazit: Das Objekt kann sich für Bieter mit Sanierungserfahrung und Kapazität für den Ausbau der Erdgeschosswohnung eignen, sofern vor dem Termin das Gutachten angefordert und Rechte, Lasten und Kosten geprüft werden. Die unbezifferten Sanierungskosten und die fehlende Gutachtengrundlage begrenzen die Aussagekraft dieser Einschätzung erheblich.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Zweifamilienhaus mit Flachdachanbau mit angebautem und separatem Geragengebäude; Baujahr etwa 1923; Erneuerung 1960, Anbau 1981, Dachgeschossausbau/-erweiterun 2019; Baujahr der Garagengebäude jeweils ungefähr 1990er Jahre; Erdgeschosswohnung im Haupthaus derzeit nicht bewohnbar; Wohnfläche Anbau eta 83 m², Dachgeschoss etwa 89 m², Gesamtwohnfläche derzeit etwa 172 m².

Hinweise zur Datenlage
  • Grundlage sind Deckseite, Terminbestimmung und ein Kurzexposé ohne Gutachten. Rechte, Lasten, Bewertungsverfahren und Mieten sind nicht belegt.
  • Kein Gutachten vorhanden; Zustandsangaben stammen nur aus dem Kurzexposé und der Bekanntmachung. Das Dach konnte laut Exposé nicht besichtigt werden.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0035 K 0046/2024
Amtsgericht
Syke
Bundesland
Niedersachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
16.03.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1923

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
275.000 €
Wohnfläche
172 m²
Grundstücksfläche
4.832 m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Groß Ringmar
Hausnummer
17
PLZ
28857
Ort
Syke
Stadtteil
Groß Ringmar
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 1 Angabe

Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Diepholz, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.11.2026, 02:14