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TeilungsversteigerungStellplatz/Garage in Marloffstein, Bayern

Amtsgericht FürthAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 26 Tagen

Do., 19.11.2026 · 08:30 Uhr

Verkehrswert

40.000 €

Nutzfläche

23 m²

Grundstück

159 m²

Baujahr

1966

An der Atzelsberger Straße 3, 91080 MarloffsteinKarteGoogle Maps
Belegung: vermietet

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Stellplatz/Garage · Bj. 1966 · vermietet

Teilungsversteigerung eines 159 m² großen Grundstücks in Marloffstein bei Erlangen, bebaut mit einer massiven Einzelgarage (ca. 1966) und einem Holzschuppenanbau. Der festgesetzte Verkehrswert liegt bei 40.000 €. Aufgrund einer unvollständigen Innenbesichtigung wurde ein Sicherheitsabschlag von 8 % berücksichtigt. Das Objekt weist erhebliche nachbarschaftliche Verflechtungen auf, darunter die unentgeltliche Fremdnutzung des Abstellraums als Öltankraum für das Nachbarhaus und ein mutmaßlicher Kellerüberbau. Das Anwesen eignet sich primär für Angrenzer oder erfahrene Investoren zur Bereinigung der Grenzverhältnisse.

37

Biet-Score

Risikoreich · 37 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 15 % unter dem Verkehrswert – nur mit Expertise

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Dieses Objekt ist aufgrund der massiven rechtlichen und baulichen Verflechtungen (Öltankraum-Fremdnutzung, potenzieller Kellerüberbau) hochspekulativ und eignet sich vorrangig für die Eigentümer des Nachbarflurstücks zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse. Externe Investoren sollten nur bei einem deutlichen Abschlag unter dem Verkehrswert bieten, da erhebliche rechtliche und praktische Hürden bei der Freistellung des Objekts zu erwarten sind. Ein Kauf zur reinen Eigennutzung erfordert Geduld und juristische Nachbereitungen.

Chancen

4
  • Kein formelles Mietverhältnis vorhanden, was die künftige Eigennutzung oder Neuordnung erleichtert.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Zum Aufruf im Rahmen einer Teilungsversteigerung kommt ein 159 m² großes, eigenständiges Grundstück (Flurstück 58/9, Gemarkung Marloffstein) an der Atzelsberger Straße in 91080 Marloffstein. Das Grundstück ist mit einer ca. 1966 errichteten, erdgeschossigen und nicht unterkellerten Garage sowie einem Holzschuppenanbau bebaut. Die Garage weist eine Bruttogrundfläche von ca. 28 m² auf, wovon ca. 15 m² auf den Garagenraum und ca. 8 m² auf den rückwärtigen Abstellraum als Nutzfläche entfallen. Die Lage zeichnet sich durch ein ruhiges, dörflich geprägtes Wohnumfeld im direkten Einzugsgebiet von Erlangen aus. Der bauliche Zustand des Gebäudes wird im Gutachten als dem Baujahr entsprechend sowie instandhaltungs- und teils instandsetzungsbedürftig beschrieben. Die Konstruktion besteht aus massivem Mauerwerk mit einem Satteldach samt Biberschwanzeindeckung und einem Stahlschwingtor. Ein wesentlicher wertrelevanter Faktor ist die unvollständige Innenbesichtigung durch den Sachverständigen. Der rückwärtige Abstellraum, der Dachboden der Garage sowie der Holzschuppen konnten nicht von innen besichtigt werden. Aus diesem Grund wurde ein pauschaler Sicherheitsabschlag von 8 % auf den vorläufigen Ertragswert vorgenommen, um verborgene Mängel zu berücksichtigen. Es existieren erhebliche rechtliche und tatsächliche Risiken in Verbindung mit den Nachbargrundstücken. Zum einen dient der integrierte Abstellraum laut Auskunft unentgeltlich als Öltankraum für das angrenzende Wohngebäude auf Flurstück 12. Zum anderen besteht der dringende Verdacht eines Kellerüberbaus, bei dem der Keller des Nachbarhauses die Grundstücksgrenze zum Bewertungsobjekt hin unterirdisch überschreitet. Zudem ist der Holzschuppen direkt an die Wand des Nachbarhauses angebaut, was baurechtlich und eigentumsrechtlich (Scheinbestandteil gem. § 95 BGB) klärungsbedürftig ist. Aktuell wird die Garage unentgeltlich und ohne schriftlichen Mietvertrag durch Dritte als Abstellfläche genutzt. Das Objekt bietet bei einem festgesetzten Verkehrswert von 40.000 € eine günstige Einstiegsmöglichkeit, ist jedoch aufgrund der komplexen nachbarschaftlichen Verflechtungen kein klassisches Renditeobjekt. Ein Erwerb ist strategisch besonders für die Eigentümer des direkt angrenzenden Flurstücks 12 oder für lokale Anwohner mit dringendem Stellplatzbedarf sinnvoll. Externe Investoren müssen vor einem Gebot die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Räumung des Öltanks, die Bereinigung des Kellerüberbaus sowie potenzielle Räumungskosten der fremdgenutzten Garage kalkulieren. Aufgrund dieser ungelösten Grenzthemen ist ein erheblicher Risikoabschlag beim persönlichen Maximalgebot dringend zu empfehlen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Teilweise Innenbesichtigung

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Siehe Gutachten Es wird um Beachtung der Biethinweise gebeten!

Hinweise zur Datenlage
  • Die Dokumente bieten eine gute Übersicht zur Lage und zum äußeren Baukörper. Wesentliche Einschränkungen ergeben sich aus der unvollständigen Innenbesichtigung und den ungeklärten rechtlichen Grenzverhältnissen.
  • Eingeschränkte Teilbesichtigung (Hauptgaragenraum besichtigt, Nebenräume/Schuppen nicht zugänglich).

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben17 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0043/2025
Amtsgericht
Fürth
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
19.11.2026 · 08:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Stellplatz/Garage
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Teilweise Innenbesichtigung
Baujahr
1966

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
40.000 €
Nutzfläche
23 m²
Grundstücksfläche
159 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
An der Atzelsberger Straße
Hausnummer
3
PLZ
91080
Ort
Marloffstein

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren

Rechte 6 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 3 Angaben

Vermietungsstatus
Monatsmiete (Ist)
Jahresnettokaltmiete

Zustand 4 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Erlangen-Höchstadt, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 10.07.2026, 15:14