Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen: Formen, Fristen und Fehler
Wer ohne gültige Sicherheitsleistung zum Termin erscheint, kann kein Gebot abgeben. Dieser Artikel erklärt die vier zulässigen Formen, die richtige Zeitplanung und was bei Nicht-Zuschlag passiert.
Auf einen Blick
Die Sicherheitsleistung beträgt 10 Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts und muss vor Beginn der Bietstunde vorliegen. Zulässig sind Bundesbankscheck, Überweisung an die Gerichtskasse und selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Bargeld ist nicht akzeptiert.
Abschnitt 1
Was ist die Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit eines Bieters in Höhe von zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswerts. Sie muss vor oder zu Beginn der Bietstunde beim Vollstreckungsgericht hinterlegt sein. Rechtsgrundlage sind die §§ 68 ff. ZVG in Verbindung mit § 232 BGB. Ohne Sicherheitsleistung ist kein Gebot zulässig.
Abschnitt 2
Wer muss Sicherheit leisten?
Grundsätzlich muss jeder Bieter, der ein Gebot abgeben will, Sicherheit leisten. Ausnahmen gelten für bestimmte Verfahrensbeteiligte.
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Abschnitt 3
Die vier zulässigen Formen
Zulässig sind vier Formen der Sicherheitsleistung: der Bundesbankscheck, eine Überweisung auf das Konto des Vollstreckungsgerichts, eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer zugelassenen Bank sowie Sonderformen unter Verfahrensbeteiligten. Bargeld und normale Bankschecks anderer Institute sind nicht akzeptiert.
| Form | Bearbeitungszeit | Kosten |
|---|---|---|
| Bundesbankscheck / LZB-Scheck | 3–7 Werktage | 3–10 € + Spesen |
| Überweisung an Gerichtskasse | 1–3 Werktage Buchungsdauer | Bankgebühren |
| Selbstschuldnerische Bankbürgschaft | 5–10 Werktage | 0,25–1 % p. a. |
| Sonderformen (Verfahrensbeteiligte) | Variabel | Variabel |
Bundesbankscheck
Überweisung an Gerichtskasse
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Abschnitt 4
Nicht zulässige Formen
Nicht akzeptiert
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Abschnitt 5
Zeitplanung – wann organisieren?
Banken haben eigene Bearbeitungszeiten. Wer kurzfristig organisiert, steht ohne Sicherheit da – und kann kein Gebot abgeben.
| Zeitpunkt | Maßnahme |
|---|---|
| 3 Wochen vor Termin | Entscheidung über Form der Sicherheitsleistung |
| 2 Wochen vor Termin | Bank kontaktieren, Unterlagen einreichen |
| 1 Woche vor Termin | Sicherheit bereitstellen / Buchung veranlassen |
| 3 Werktage vor Termin | Eingangsnachweis am Gericht sicherstellen |
Wichtig
Aus der Praxis
Abschnitt 6
Was im Termin vorzulegen ist
Der Rechtspfleger prüft die Sicherheitsleistung vor Beginn der Bietstunde. Folgende Unterlagen müssen bereitliegen:
Abschnitt 7
Bei Nicht-Zuschlag: Rückgabe
Erhält man keinen Zuschlag, wird die Sicherheitsleistung zurückgegeben. Die Modalitäten hängen von der gewählten Form ab.
Hinweis bei mehreren Verfahren
Abschnitt 8
Bei Zuschlag: Anrechnung auf das Meistgebot
Nach § 49 ZVG wird die hinterlegte Sicherheitsleistung auf das Meistgebot angerechnet. Der verbleibende Restbetrag ist innerhalb der vom Gericht gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten – in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Das Meistgebot wird ab dem Zuschlag mit 4 Prozent per annum verzinst. Diese Verzinsung läuft bis zur vollständigen Zahlung. Weitere Details zum Geringstes-Gebot-Prinzip finden Sie im verlinkten Artikel.
Abschnitt 9
Bankbürgschaft im Detail
Profis bevorzugen häufig die Bankbürgschaft, weil sie bei mehreren parallelen Terminen weniger Liquidität bindet als eine Überweisung.
Was die Sicherheitsleistung aktuell real bedeutet
- 7.000 €
- 25 % der Verfahren liegen darunter
- 18.000 €
- die Hälfte liegt darunter, die Hälfte darüber
- 35.000 €
- 25 % der Verfahren liegen darüber
Eigene Auswertung der öffentlich bekanntgemachten Verfahren zum genannten Stichtag — eine Momentaufnahme, kein Jahresvolumen. Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen sind in den angebundenen Quellen unterrepräsentiert, Schleswig-Holstein ist derzeit nicht erfasst. Methodik und Grenzen im ZVG-Marktreport.
Abschnitt 10
Häufige Fehler
Diese Fehler passieren regelmäßig und führen zum Ausschluss vom Termin oder zu vermeidbaren Verzögerungen:
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
Welche Formen sind zulässig?
Wann muss die Sicherheit bereitgestellt sein?
Was ist ein Bundesbankscheck?
Wie lange dauert die Rückgabe bei Nicht-Zuschlag?
Kann ich bar bezahlen?
Was kostet eine Bankbürgschaft?