Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht St. Wendel

Saarland · Datenstand

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht St. Wendel. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

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Bundesland

Saarland

Gericht

Amtsgericht St. Wendel

Sprechzeiten

Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

Keine aktiven Termine

Aktuell sind keine Zwangsversteigerungen an diesem Amtsgericht geplant.

Sobald Veröffentlichungen vorliegen, erscheinen sie automatisch in dieser Tabelle.

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht St. Wendel

Schorlemerstraße 33

66606 St. Wendel

Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr Mo, Di, Do zusätzlich 13:30–15:30 Uhr

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Profil

Amtsgericht St. Wendel: Kontakt, Zuständigkeit und Zwangsversteigerungen

Das Amtsgericht St. Wendel im Saarland ist unter anderem für Zwangsversteigerungsverfahren aus seinem Bezirk im Landkreis St. Wendel zuständig. Diese Übersicht bündelt amtliche Kontaktdaten sowie Links zu Terminbekanntmachungen und ZVG-Informationsquellen.

Amtsgericht im Ueberblick

Das Amtsgericht St. Wendel hat seinen Sitz in der Kreisstadt St. Wendel im Norden des Saarlandes. Als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist es unter anderem für Zivil-, Familien- und Nachlasssachen sowie für das Zwangsversteigerungsverfahren aus seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Der Gerichtsbezirk umfasst mehrere Gemeinden im Landkreis St. Wendel.

Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten

Das Gericht ist unter der Anschrift Schorlemerstraße 33, 66606 St. Wendel erreichbar. Postsendungen können an das Postfach 1140, 66591 St. Wendel gerichtet werden. Telefonisch ist die Zentrale unter 06851 908-0 erreichbar, Anfragen per Fax gehen an 06851 908-210, per E-Mail an poststelle@agwnd.justiz.saarland.de. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr.

Zwangsversteigerungen und Terminbezug

Aktuell sind am Amtsgericht St. Wendel mehrere Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Amtliche Bekanntmachungen zu Terminen, Objekten und Verkehrswerten werden über die Gerichtstafel sowie über das bundesweite Justizportal für Zwangsversteigerungen veröffentlicht. Interessierte finden dort Objektangaben und Termindaten der jeweiligen Verfahren.

Regionale Einordnung

Der Amtsgerichtsbezirk St. Wendel liegt im ländlich geprägten Norden des Saarlandes und grenzt an Rheinland-Pfalz. Die Region ist unter anderem durch die Kreisstadt St. Wendel sowie umliegende Gemeinden im Landkreis St. Wendel geprägt, aus denen die anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren des Gerichts stammen.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht St. Wendel tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht St. Wendel?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht St. Wendel im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht St. Wendel?

Aktuell sind für das Amtsgericht St. Wendel keine Orte aus aktiven Verfahren ableitbar. Sobald neue Verfahren eingelesen werden, erscheinen sie hier.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.