Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Dessau-Roßlau

Sachsen-Anhalt · Datenstand

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Dessau-Roßlau. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

Aktive Termine

0

Nächster Termin

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Gericht

Amtsgericht Dessau-Roßlau

Sprechzeiten

Montag 08.30-12.00 Uhr Dienstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Mittwoch 08.30-12.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

Keine aktiven Termine

Aktuell sind keine Zwangsversteigerungen an diesem Amtsgericht geplant.

Sobald Veröffentlichungen vorliegen, erscheinen sie automatisch in dieser Tabelle.

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht Dessau-Roßlau

Willy-Lohmann-Str. 33

06844 Dessau-Roßlau

Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

Montag 08.30-12.00 Uhr Dienstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Mittwoch 08.30-12.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Profil

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Dessau-Roßlau

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat seinen Sitz in der Willy-Lohmann-Straße und gehoert zur Justiz Sachsen-Anhalts. Das Profil ordnet die amtlich belegten Kontaktdaten, Sprechzeiten, Servicehinweise und den ZVG-Bezug fuer Verfahren am Gericht ein.

Amtsgericht im Ueberblick

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau ist ein Amtsgericht in Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau. Der amtliche Auftritt nennt das Dienstgebaeude in der Willy-Lohmann-Straße 33 und weist zusaetzlich auf eine Außenstelle hin. Fuer die Zwangsversteigerungsseiten wird das Gericht als lokaler Justizstandort fuer Verfahren in Dessau-Roßlau eingeordnet. Die amtliche Seite enthaelt zudem Hinweise zur voruebergehend eingeschraenkten Barrierefreiheit des Dienstgebaeudes und zur Terminvergabe im benachbarten Justizzentrum.

Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten

Die amtliche Anschrift lautet Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau; die Postanschrift ist Postfach 18 21, 06815 Dessau-Roßlau. Die zentrale Telefonnummer wird im amtlichen Telefonverzeichnis mit +49 340 57119-200 angegeben, die zentrale Faxnummer mit +49 340 57119-300, die E-Mail-Adresse mit ag-de@justiz.sachsen-anhalt.de. Sprechzeiten sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Fuer das Profil werden diese Besuchsinformationen nur insoweit genutzt, wie sie den Gerichtsstandort und die Erreichbarkeit betreffen.

Zwangsversteigerungen und Terminbezug

Das amtliche Telefonverzeichnis weist fuer Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen die Telefonnummer +49 340 57119-227 und das Fax +49 340 57119-301 aus. Der lokale Service des Gerichts fuehrt Informationen zu Zwangsversteigerungen als eigenen Servicepunkt. Damit ist der Termin- und Verfahrensbezug fuer das Profil unmittelbar ueber amtliche Gerichtsquellen belegbar. Die ZVG-Angaben sind durch Telefonverzeichnis und lokalen Servicepunkt doppelt abgesichert, sodass eine hohe Link- und Kontaktkonfidenz angesetzt werden kann.

Regionale Einordnung

Dessau-Roßlau ist ein wichtiger Verwaltungs- und Justizstandort im Osten Sachsen-Anhalts. Im Seitenkontext steht die Stadt selbst als regionaler Bezug im Vordergrund. Die Einordnung bleibt auf den Sitz des Amtsgerichts und den belegten ZVG-Zusammenhang beschraenkt. Der regionale Rahmen wird nicht ueber die Stadt hinaus erweitert, weil der Input keine weitere amtlich belegte Ortsliste fuer dieses Profil vorgibt.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Dessau-Roßlau tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Dessau-Roßlau?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Dessau-Roßlau im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Dessau-Roßlau?

Aktuell sind für das Amtsgericht Dessau-Roßlau keine Orte aus aktiven Verfahren ableitbar. Sobald neue Verfahren eingelesen werden, erscheinen sie hier.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.