Berlin · Ortsteil von Berlin
Zwangsversteigerungen in Berlin-Neukölln
Aktuelle Termine in Berlin-Neukölln
1 Objekt · Verkehrswert 120.000 €
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Berlin-Neukölln im Überblick
Der Ortsteil geht auf einen um 1200 von den Tempelrittern gegründeten Hof zurück, der 1360 urkundlich erstmals als Dorf erwähnt wurde – Vorläufer des späteren Rixdorf. 1899 erhielt Rixdorf Stadtrecht, 1912 wurde es in Neukölln umbenannt und 1920 im Zuge der Bildung Groß-Berlins eingemeindet. Städtebaulich prägt geschlossene gründerzeitliche Blockrandbebauung den Ortsteil, der Ende 2025 rund 163.000 Einwohner bei einer Dichte von fast 14.000 je Quadratkilometer zählte. Neukölln führt keinen eigenen Gemeindeschlüssel – Kennzahlen und Standort-Radar dieser Seite beziehen sich auf die Gemeinde Berlin.
Wirtschaft und Versorgung
Die Karl-Marx-Straße ist die zentrale Geschäftsachse des Ortsteils mit dichtem Einzelhandel, Gastronomie und den Einkaufszentren Neukölln Arcaden und Hermannquartier. Weitere wichtige Straßen für Handel und Gewerbe sind die Hermannstraße und die Sonnenallee.
Verkehrsanbindung
Neukölln wird von den U-Bahn-Linien U7 und U8 sowie den S-Bahn-Linien S41, S42, S45, S46 und S47 erschlossen, ergänzt durch ein dichtes Busnetz. Hauptverkehrsachsen sind Karl-Marx-Straße, Hermannstraße und Sonnenallee. Die Flughäfen Berlin-Brandenburg (BER) und der stillgelegte Flughafen Tempelhof liegen in der Nähe.
Immobilienmarkt und Zwangsversteigerungen
Bei einer Zwangsversteigerung in Berlin-Neukölln ist der Verkehrswert aus dem Gutachten der Ausgangspunkt, nicht der Marktpreis: Er wird für ein konkretes Objekt in einem konkreten Zustand ermittelt. Grundbuchbelastungen, bestehende Mietverhältnisse und der tatsächliche Zustand können erheblich davon abweichen und sind vor einem Gebot zu prüfen. Zuständig ist das Amtsgericht Neukölln. Termine, Verkehrswert und Gutachten werden dort bekanntgemacht.
Rund um Berlin-Neukölln
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Zwangsversteigerungen verstehen
Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen in Berlin-Neukölln
Wo finde ich aktuelle Zwangsversteigerungen in Berlin-Neukölln?
Auf dieser Seite steht derzeit ein Termin in Berlin-Neukölln. Grundlage sind die öffentlichen Bekanntmachungen der Gerichte in Berlin, zugeordnet über Ortsname und Postleitzahl. Maßgeblich bleiben die offiziellen Veröffentlichungen des Amtsgerichts.
Welche Daten zeigt die Seite zu Berlin-Neukölln?
Die Seite zeigt die Versteigerungstermine, die Berlin-Neukölln zugeordnet sind. Amtliche Kennzahlen, Marktpreise und die Verfahren der vergangenen Quartale stehen auf der Seite von Berlin.
Wann findet der nächste angekündigte Termin für Berlin-Neukölln statt?
Der nächste in der Liste sichtbare Termin ist auf den 12.11.2026 datiert. Termine können jederzeit verschoben oder aufgehoben werden – verbindlich ist die aktuelle Bekanntmachung des Gerichts.
Welche Rolle spielt Amtsgericht Neukölln bei einer Zwangsversteigerung?
Das zuständige Amtsgericht führt die Zwangsversteigerung durch, veröffentlicht den Termin und gibt das Verkehrswertgutachten heraus. Für rechtliche Fragen zum Verfahren ist die Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts der richtige Ansprechpartner.
Was bedeutet der Verkehrswert bei einer Zwangsversteigerung?
Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Er ist Bezugsgröße für die 5/10-Wertgrenzen im ersten Termin, jedoch kein Schätzwert für Endgebote oder Marktpreise.
Welche Standortdaten liegen für Berlin-Neukölln vor?
Für Berlin-Neukölln als Ortsteil führen wir keine eigenen Standortkennzahlen. Die amtlichen Kennzahlen, Marktpreise und Statistiken stehen auf der Seite von Berlin.
Wie aktuell sind die Termine?
Die Termine werden jede Nacht aus den Bekanntmachungen übernommen; die Seite wird danach beim nächsten Aufruf neu erstellt. Vor einer Teilnahme am Termin alle Angaben gegen die Bekanntmachung des Gerichts prüfen.
Kann ich Berlin-Neukölln mit anderen Städten in Berlin vergleichen?
Unter „Weitere Orte in Berlin“ stehen Nachbarorte mit eigenen Seiten. Kennzahlen und bundesweite Ranglisten führt die Seite von Berlin. Die Einordnungen sind neutral und keine Anlageempfehlung.
