Zum Inhalt springen

Nordrhein-Westfalen · Ortsteil von Duisburg

Zwangsversteigerungen in Wedau

WedauTeil der Gemeinde Duisburg. Standortdaten, Marktpreise und Statistiken stehen auf der Seite der Gemeinde Duisburg.

Nächster Termin

23.02.2027, 10:30 Uhr

Gemeinde

Duisburg

Amtsgericht

Duisburg

Aktuelle Termine in Wedau

1 Objekt · Verkehrswert 319.300 €

Details ansehenEigentumswohnungWedauer Straße 317, 47279 Duisburg319.300 €85,02 m²Wohnfläche23.02.2027, 10:30 Uhrin 123 Tagen0654 K 0095/2024

Neue Termine in Duisburg per E-Mail

Sie erfahren per E-Mail von jedem neuen Termin.

Suchauftrag anlegen
Wedau gehört zu DuisburgStandortdaten, Marktpreise und Statistiken für Duisburg

Wedau im Überblick

Wedau wird als Gemeindeteil der Gemeinde beziehungsweise Stadt Duisburg geführt. Zwangsversteigerungen werden fachlich unter dem AGS der übergeordneten Gemeinde aggregiert.

Stadtansicht von Duisburg
Bildnachweis anzeigenFoto: Raimond Spekking · CC BY-SA 4.0

Mietrechtliche Kontrollen

Mietpreisbremsegilt nicht

Quelle: Landesverordnungen

Abgesenkte Kappungsgrenzegilt nicht

Quelle: Landesverordnungen

Airbnb / Zweckentfremdunggilt nicht

Quelle: Landesregelung (ohne gemeindescharfe Prüfung)

Details

WohnStG NRW: Wohnraum-ID in Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling. Bis 90 Tage/Jahr nach Registrierung; darüber hinaus Genehmigung.

ZVG-Besonderheiten

◧

Grunderwerbsteuer NRW6,5 %

Seit 2015 · fällig beim Zuschlag

NRW erhebt zusammen mit Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen den höchsten Satz in Deutschland.

⚖

ZuständigkeitAmtsgericht Duisburg

Zuschlag, Verfahren, Unterlagen

🔨

BieterverfahrenÖffentlich

10 % Sicherheitsleistung · Anwesenheit am Termin

Zwangsversteigerungen verstehen

Grundlagen zum Verfahren — unabhängig davon, ob in Wedau gerade ein Termin läuft.

Weitere Themen: Kernsanierung Kosten: Kalkulation für ersteigerte Immobilien · Multifaktormodell: Immobilienwert und Gebotsgrenze · Bestehenbleibende Rechte bei Zwangsversteigerung erklärt · § 57a ZVG: Sonderkündigungsrecht für Ersteher