Zum Inhalt springen

Niedersachsen · Ortsteil von Einbeck

Zwangsversteigerungen in Holtensen

HoltensenTeil der Gemeinde Einbeck. Standortdaten, Marktpreise und Statistiken stehen auf der Seite der Gemeinde Einbeck.

Nächster Termin

11.12.2026, 09:00 Uhr

Gemeinde

Einbeck

Amtsgericht

Einbeck

Aktuelle Termine in Holtensen

2 Objekte · Verkehrswerte 63.450 € bis 216.000 €

Details ansehenMehrfamilienhausAuf der Amtsseite 6, 37574 Einbeck216.000 €470 m²Wohnfläche11.12.2026, 09:00 Uhrin 48 Tagen0022 K 0016/2024
Details ansehenDoppelhaushälfteAuf der Stiftsseite 11, 37574 Einbeck63.450 €12.03.2027, 09:00 Uhrin 139 Tagen0022 K 0012/2024

Neue Termine in Einbeck per E-Mail

Sie erfahren per E-Mail von jedem neuen Termin.

Suchauftrag anlegen
Holtensen gehört zu EinbeckStandortdaten, Marktpreise und Statistiken für Einbeck

Holtensen im Überblick

Holtensen wird als Gemeindeteil der Gemeinde beziehungsweise Stadt Einbeck geführt. Zwangsversteigerungen werden fachlich unter dem AGS der übergeordneten Gemeinde aggregiert.

Stadtansicht von Einbeck
Bildnachweis anzeigenFoto: losch · CC BY-SA 3.0

Mietrechtliche Kontrollen

Mietpreisbremsegilt nicht

Quelle: Landesverordnungen

Abgesenkte Kappungsgrenzegilt nicht

Quelle: Landesverordnungen

Airbnb / Zweckentfremdunggilt nicht

Quelle: Landesregelung (ohne gemeindescharfe Prüfung)

Details

NZwEWG: Kommunen können Satzungen erlassen. Hannover, Lüneburg und Nordseeinseln (Norderney, Borkum etc.) mit aktiven Regelungen.

ZVG-Besonderheiten

◧

Grunderwerbsteuer NI5,0 %

Seit 2014 · fällig beim Zuschlag

⚖

ZuständigkeitAmtsgericht Einbeck

Zuschlag, Verfahren, Unterlagen

🔨

BieterverfahrenÖffentlich

10 % Sicherheitsleistung · Anwesenheit am Termin

Rund um Holtensen

Zwangsversteigerungen verstehen

Grundlagen zum Verfahren — unabhängig davon, ob in Holtensen gerade ein Termin läuft.

Weitere Themen: Finanzierungszusage Zwangsversteigerung: Pflicht vor Termin · Mietvertrag nach Zwangsversteigerung: Was gilt? · Versteckte Lasten bei Zwangsversteigerungen erkennen · Zuschlag versagen: Gründe nach § 83 ZVG und Folgen