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Eigenheim & Selbstnutzung · Artikel 02

Eigenheim-Finanzierung bei der Zwangsversteigerung: Was anders läuft als beim normalen Hauskauf

Beim normalen Hauskauf steht erst der Preis fest, dann folgt die Finanzierung – und bis zum Notartermin können Sie jederzeit aussteigen. In der Zwangsversteigerung ist es umgekehrt: Die Finanzierung muss stehen, bevor Sie den Endpreis kennen, und mit dem Zuschlag sind Sie gebunden. Was das für Familien bedeutet, die ein Zuhause ersteigern wollen – und wie Sie Ihre Bank richtig darauf vorbereiten.

Stand: 25. Juli 2026

Orientierung

Die drei strukturellen Unterschiede zum normalen Kauf

Wer zum ersten Mal über ein Eigenheim aus der Zwangsversteigerung nachdenkt, überträgt fast automatisch die vertraute Logik des normalen Kaufs: Objekt finden, Preis verhandeln, Finanzierung besorgen, Notartermin vereinbaren. Diese Reihenfolge existiert im Versteigerungssaal nicht – und die meisten Fehler von Selbstnutzern entstehen genau dort, wo die alte Logik unbemerkt weiterläuft.

Drei Unterschiede sind dabei nicht Detail, sondern Struktur: Sie verändern die Reihenfolge der Schritte, die Verbindlichkeit Ihrer Entscheidungen und die Rechenbasis Ihrer Bank. Alles Weitere in diesem Artikel folgt aus diesen drei Punkten.

Unterschied 1

Die Finanzierung steht vor dem Preis

Beim normalen Kauf
Der Kaufpreis steht fest, bevor die Finanzierung endgültig besorgt wird. Die Bank rechnet mit einer bekannten Summe und gibt dafür eine passgenaue Zusage.
In der Versteigerung
Der Preis entsteht erst im Termin durch das Bieten. Ihr Finanzierungsrahmen muss vorher stehen, obwohl niemand weiß, wo der Zuschlag landet.
Für Ihre Planung
Sie vereinbaren mit der Bank eine Obergrenze samt Spielregeln statt einer festen Summe – und bieten ausschließlich innerhalb dieses Rahmens.

Unterschied 2

Es gibt keinen Rücktritt nach dem Zuschlag

Beim normalen Kauf
Bis zur Unterschrift beim Notar ist rechtlich nichts bindend. Wer es sich anders überlegt oder keine Finanzierung bekommt, kann den Kauf noch abblasen.
In der Versteigerung
Der Zuschlag bindet sofort. Ein „wir haben es uns anders überlegt“ oder „die Bank macht doch nicht mit“ ändert an der Zahlungspflicht nichts mehr.
Für Ihre Planung
Jedes Gebot muss ein Gebot sein, das Sie bezahlen können. Die Finanzierungsfrage wird vor dem ersten Handzeichen geklärt – nicht danach.

Unterschied 3

Die Bank bewertet vorsichtiger

Beim normalen Kauf
Ein ausgehandelter Kaufpreis ist für die Bank ein belastbarer Anker: Das Objekt wurde besichtigt, der Preis am Markt verhandelt und notariell fixiert.
In der Versteigerung
Gutachten mit oft eingeschränkter Besichtigung, keine Gewährleistung, Zustand teils unbekannt: Die Bank preist diese Unsicherheit ein und setzt den Wert bewusst vorsichtig an.
Für Ihre Planung
Rechnen Sie damit, dass die Bank weniger finanziert, als der Verkehrswert vermuten lässt. Die Differenz füllt Ihr Eigenkapital.

Keiner dieser Unterschiede spricht gegen den Weg über die Versteigerung – sie verlangen nur eine andere Vorbereitung, und zwar in einer anderen Reihenfolge: erst die Bank, dann das Bieten. Wie sich das Geldthema in den Gesamtweg zum ersteigerten Zuhause einfügt – von der Objektsuche über die Besichtigungsgrenzen bis zum Einzug –, ordnet der Leitfaden Eigenheim & Selbstnutzung ein. Dieser Artikel nimmt die Finanzierung heraus und geht sie Schritt für Schritt durch.

Beleihungslogik

Warum die Bank den Zuschlagspreis zur Basis machen kann

Um die vorsichtige Haltung der Banken zu verstehen, hilft ein Blick auf ihre Grundlogik: Eine Bank verleiht Geld gegen Sicherheit, und die wichtigste Sicherheit ist die Immobilie selbst, auf die sie eine Grundschuld eintragen lässt. Wie viel sie verleiht, hängt deshalb nicht an Ihren Hoffnungen, sondern an dem Wert, den sie selbst der Immobilie zumisst – und diesen Wert ermittelt sie bewusst konservativ, weil sie für den schlechten Fall rechnet: den Fall, dass sie das Objekt eines Tages verwerten müsste.

Beim normalen Kauf hat die Bank dafür einen starken Anker: den notariell vereinbarten Kaufpreis, den zwei fremde Parteien nach Besichtigung am Markt ausgehandelt haben. In der Versteigerung sind die Anker schwächer. Das Verkehrswertgutachten ist eine Schätzung, die zum Termin schon einige Zeit alt sein kann und nicht selten ohne vollständige Innenbesichtigung entstanden ist. Der Zuschlagspreis dagegen ist ein harter Fakt: der Betrag, der tatsächlich bezahlt wird. Viele Banken stellen deshalb auf den Zuschlagspreis oder auf ihre eigene, vorsichtige Wertermittlung ab – und im Zweifel auf den niedrigeren der beiden Werte. Welche Basis Ihre Bank ansetzt, ist keine Nebensache, sondern eine der ersten Fragen für das Gespräch.

Daraus folgt ein Paradox, das Selbstnutzer regelmäßig kalt erwischt: Ein günstiger Zuschlag senkt auch den Kreditrahmen. Wer ein Haus deutlich unter dem Verkehrswert ersteigert, hat auf dem Papier ein gutes Geschäft gemacht – aber die Bank, die auf den gezahlten Preis abstellt, rechnet ihren Kredit von genau diesem niedrigeren Betrag aus. Der „Gewinn“ aus dem günstigen Zuschlag steht im Objekt, nicht auf dem Konto. Die Lücke zwischen dem, was Sie insgesamt brauchen – Gebot, Nebenkosten, Sanierung –, und dem, was die Bank auf ihrer vorsichtigen Basis finanziert, füllt Ihr Eigenkapital.

So ärgerlich das klingt: Es ist keine Schikane, sondern eingepreiste Unsicherheit. Die Bank übernimmt mit Ihnen ein Objekt, das häufig nicht von innen besichtigt werden konnte, für das niemand Gewährleistung übernimmt und dessen Zustand Überraschungen bereithalten kann. Für Ihre Planung heißt das: Klären Sie früh, mit welcher Wertbasis Ihre Bank arbeitet und welche Unterlagen sie dafür braucht – üblicherweise das Gutachten, Fotos und Ihre eigenen Erkenntnisse vom Besichtigungsversuch. Und planen Sie die Eigenkapital-Lücke von Anfang an ein, statt auf eine großzügige Bewertung zu hoffen.

Das Instrument

Der Finanzierungsrahmen: eine Obergrenze statt einer festen Summe

Wenn der Endpreis erst im Termin entsteht, kann es die klassische Zusage „Summe X für Objekt Y zum Preis Z" nicht geben. Das passende Instrument ist der Finanzierungsrahmen: Sie vereinbaren mit der Bank eine Obergrenze und die Spielregeln, unter denen sie mitgeht – etwa: Finanzierung des Erwerbs eines selbst genutzten Einfamilienhauses in Ihrer Region, bis zu einem definierten Limit, unter benannten Bedingungen. Innerhalb dieses Rahmens bieten Sie; außerhalb bieten Sie nicht.

In einen belastbaren Rahmen gehören mehr Punkte, als viele erwarten:

  • Die Obergrenze selbst – bis zu welchem Gebot die Bank mitgeht, und wie viel Eigenkapital sie dabei von Ihnen voraussetzt.
  • Die Objektklasse – für welche Art von Objekt die Aussage gilt: Selbstnutzung, Lage, Objekttyp. Ein Rahmen für das Reihenhaus trägt nicht automatisch für die Doppelhaushälfte zwei Orte weiter.
  • Die offenen Prüfungen – was die Bank nach dem Zuschlag noch prüft und welche Unterlagen sie dann braucht. Je mehr davon vor dem Termin erledigt ist, desto schneller wird später ausgezahlt.
  • Der Umgang mit der Sicherheitsleistung – ob die Bank Sie dabei unterstützt, etwa mit einer Bürgschaft, oder ob Sie diesen Betrag vollständig aus eigener Liquidität stellen.

Warum das alles schriftlich vorliegen sollte, zeigt sich im Termin selbst: Bieten unter Zeitdruck ist emotional, und ein Limit, das nur als Gesprächserinnerung existiert, verschiebt sich im Adrenalin des Saals erstaunlich leicht. Ein schriftlicher Rahmen diszipliniert – er macht das Limit zu einer Vereinbarung statt zu einer Stimmung. Und nach dem Zuschlag verhindert er Diskussionen darüber, was eigentlich zugesagt war. Ehrlich bleibt dabei: Auch ein schriftlicher Rahmen ist meist keine unbedingte Auszahlungsgarantie, denn Banken behalten sich finale Prüfungen vor. Entscheidend ist, dass die Bedingungen ausgesprochen sind – und dass Sie sie erfüllen können.

Genauso ehrlich: Nicht jede Bank finanziert Versteigerungsobjekte. Manche Institute scheuen den Ablauf ohne Kaufvertrag, die Bewertungsunsicherheit oder den Zeitdruck nach dem Zuschlag – und sagen schlicht ab. Das ist kein Urteil über Sie, aber ein Grund, früh zu fragen: nicht erst kurz vor dem Termin, sondern sobald die Objektsuche konkret wird. Wenn die Hausbank passt, helfen Gespräche mit weiteren Instituten oder ein Vermittler, der nachweislich Erfahrung mit Zwangsversteigerungen hat und die passenden Banken kennt. Wie eine belastbare Zusage vor dem Termin im Detail aussieht – und woran Sie eine unverbindliche Gefälligkeitsauskunft erkennen –, vertieft der Artikel Finanzierungszusage vor dem Termin.

Termintag

Die Sicherheitsleistung im Familienbudget

Bevor überhaupt ein Kredit fließt, verlangt der Termintag selbst Liquidität: Wer mitbieten will, muss damit rechnen, auf Verlangen eines Berechtigten eine Sicherheitsleistung zu stellen – in der Regel 10 % des Verkehrswerts. Wichtig für die Planung: Bezugsgröße ist der Verkehrswert aus dem Gutachten, nicht Ihr geplantes Gebot. Auch wer hofft, deutlich unter dem Verkehrswert zum Zug zu kommen, muss die Sicherheit auf den vollen Verkehrswert bezogen kalkulieren.

Die zweite Stolperfalle ist die Form. Bargeld wird im Termin nicht akzeptiert; üblich sind die rechtzeitige Überweisung an die Gerichtskasse, eine Bankbürgschaft oder bestimmte bestätigte Schecks. Gerade die Überweisung braucht Vorlauf – das Geld muss vor dem Termin dort angekommen und der Einzahlung zugeordnet sein. Klären Sie die zugelassenen Wege deshalb rechtzeitig mit dem Gericht, dessen Aktenzeichen Sie aus der Terminveröffentlichung kennen.

Für das Familienbudget ist ein Denkfehler besonders teuer: die Sicherheitsleistung gedanklich mit der späteren Kreditauszahlung zu verrechnen. Die Bank zahlt erst nach dem Zuschlag aus – die Sicherheitsleistung brauchen Sie vorher, am Termintag, aus eigener Kraft. Liegt Ihr Eigenkapital im Depot, auf einem Festgeldkonto oder als Zusage der Eltern vor, ist es am Termintag womöglich nicht verfügbar, obwohl es „vorhanden“ ist. Denken Sie deshalb in getrennten Töpfen: ein Topf Termintag-Liquidität für die Sicherheit, ein Topf Eigenkapital für die Finanzierung, ein Topf Reserve. Wer den Zuschlag nicht erhält, bekommt die Sicherheit zurück; beim Meistbietenden bleibt sie bis zur Verrechnung gebunden – einplanen sollten Sie sie in beiden Fällen.

Ob Ihr Geld am Termintag wirklich rechtzeitig und in zugelassener Form verfügbar wäre, können Sie strukturiert durchgehen: Der Termin-Cash-Check prüft Ihre Liquiditätsplanung für den Termintag Punkt für Punkt.

Tragfähigkeit

Die ehrliche Haushaltsrechnung: Rate, Reserve, Umzug

Die Bank prüft, was sie Ihnen geben kann. Ob Sie es nehmen sollten, ist eine andere Frage – und die beantwortet nur Ihre eigene Haushaltsrechnung. Der Maßstab für Selbstnutzer ist nicht „was genehmigt die Bank maximal“, sondern: Welche Rate trägt unser Haushalt dauerhaft? Dauerhaft heißt: auch in einer Elternzeit, bei einem Jobwechsel, mit steigenden Nebenkosten und mit Kindern, die teurer werden statt günstiger. Eine Rate, die nur funktioniert, wenn beide Einkommen ungestört in voller Höhe weiterlaufen, ist keine tragfähige Rate – sie ist eine Wette.

Zur Rate kommt die Sanierungsreserve. Versteigerungsobjekte konnten häufig nicht vollständig von innen besichtigt werden, und niemand haftet für den Zustand. Was hinter der Wohnzimmerwand oder unter dem Dach wartet, zeigt sich oft erst nach der Übergabe. Eine Reserve, die vollständig ins Gebot geflossen ist, existiert nicht mehr – sie muss nach dem Einzug noch verfügbar sein, sonst wohnt die Familie jahrelang auf einer Baustelle, für die das Geld fehlt.

Der dritte, gern vergessene Posten ist der Übergang selbst: Zwischen Zuschlag, Zahlung, Übergabe und Einzug können Monate liegen – insbesondere, wenn das Objekt noch bewohnt ist oder erst renoviert werden muss. In dieser Zeit laufen alte Miete und neue Finanzierung parallel, dazu kommen Umzug, erste Anschaffungen und häufig doppelte Nebenkosten. Wer diesen Zeitraum nicht einplant, erlebt die teuersten Monate des ganzen Projekts unvorbereitet.

Und die Muskelhypothek? Eigenleistung ist für viele Familien der Weg, ein renovierungsbedürftiges Haus überhaupt stemmen zu können – und sie verdient einen nüchternen Blick. Ja, selbst streichen, Böden verlegen und entkernen spart echtes Geld. Aber Eigenleistung kostet Zeit, und zwar in einer Währung, die Familien knapp haben: Abende und Wochenenden über viele Monate, neben Beruf und Kindern. Fachgewerke wie Elektrik, Gas und alles Statische gehören ohnehin in Profihände, und das Material kostet auch dann Geld, wenn Sie selbst arbeiten. Kalkulieren Sie Eigenleistung deshalb als das, was sie ist: ein Beitrag, kein Wundermittel. Eine nüchterne Ausgangsbasis – was darf das Zuhause insgesamt kosten, welche Rate passt zu Ihrem Haushalt – liefert der Budgetrechner.

Nach dem Zuschlag

Die Zeitachse der Zahlungen nach dem Zuschlag

Mit dem Zuschlag im Termin wird Ihr Meistgebot verbindlich – und das Eigentum geht auf Sie über, noch bevor Sie im Grundbuch stehen. Bezahlt wird trotzdem nicht an der Saalkasse: Der bar zu zahlende Teil Ihres Gebots, das Bargebot, wird zu dem Betrag, der im Verteilungstermin fällig ist – einem gesonderten Gerichtstermin einige Zeit nach dem Zuschlag, in dem der Erlös an die Berechtigten verteilt wird.

Die Zeit bis dahin ist allerdings kein zinsloses Geschenk: Ab dem Zuschlag wird das Bargebot verzinst, und diese Verzinsung läuft unabhängig davon, wie schnell Ihre Bank auszahlt. Jede Verzögerung auf dem Weg zur Auszahlung kostet Sie also Geld – nicht dramatisch viel pro Tag, aber vermeidbar. Genau deshalb lohnt es sich, alles Vorziehbare vorzuziehen: die Unterlagen bei der Bank vollständig zu haben, die Grundschuldbestellung mit Bank und Notariat früh anzustoßen und zu wissen, welche Prüfschritte nach dem Zuschlag noch offen sind.

Neben dem Bargebot hat der Erwerb weitere Posten mit eigenen Fälligkeiten – etwa die Gerichtskosten für den Zuschlag und die Grunderwerbsteuer, die mit einigem Abstand per Bescheid kommt. Wer alle Zahlungen auf einer Zeitachse sieht, statt sie einzeln auf sich zukommen zu lassen, behält die Kontrolle. Die Details – was wann fällig wird und wie die Verzinsung des Meistgebots funktioniert – erklärt der Artikel Zahlungsfristen & Verzinsung des Meistgebots; Ihre persönlichen Zahlungstermine ordnet der Zuschlags-Zahlungsfahrplan.

Prüfauftrag

Förderungen und Nebenwege: prüfen, nicht einplanen

Für selbst genutzte Immobilien gibt es immer wieder staatliche Förderangebote – vom Bund über die Förderbanken der Länder bis zu einzelnen Kommunen: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse für energetische Sanierung, Komponenten für Familien mit Kindern. Ob davon etwas zu Ihrem Vorhaben passt, kann sich lohnen zu prüfen – aber genau das ist der Punkt: prüfen, nicht einplanen. Förderprogramme ändern sich laufend; Konditionen werden angepasst, Töpfe sind zeitweise ausgeschöpft, Programme pausieren oder werden neu aufgelegt. Deshalb finden Sie hier bewusst keine Programmnamen und keine Konditionen – sie könnten beim Lesen bereits überholt sein.

Formulieren Sie die Förderfrage stattdessen als Prüfauftrag vor dem Termin:

  • Kommt für unser Vorhaben aktuell ein Programm in Frage? Das beantworten Ihre Bank und die zuständige Förderbank – viele Förderdarlehen laufen ohnehin über die Hausbank.
  • Verträgt sich der Ablauf mit der Versteigerung? Manche Programme verlangen den Antrag vor einem bestimmten Zeitpunkt des Vorhabens. Klären Sie ausdrücklich, welcher Schritt der Versteigerung dafür zählt – nach dem Zuschlag kann es dafür zu spät sein.
  • Erfüllt das Objekt die Anforderungen? Gerade energetische Programme knüpfen an den Zustand nach der Sanierung an – bei einem Objekt, das Sie nicht von innen kennen, ist das eine Annahme, keine Gewissheit.

Die wichtigste Regel dabei: Förderung ist ein möglicher Bonus, keine tragende Säule. Eine Finanzierung, die nur mit einem bestimmten Förderprogramm funktioniert, ist für eine Versteigerung zu fragil. Dasselbe gilt für Nebenwege wie ein Darlehen aus der Familie: Es kann die entscheidende Lücke schließen – aber regeln Sie es schriftlich, mit klaren Rückzahlungsabsprachen, und legen Sie es der Bank offen. Institute fragen nach der Herkunft des Eigenkapitals, und ein stilles Familiendarlehen, das später auffällt, beschädigt Vertrauen an der falschen Stelle.

Praxis

Typische Selbstnutzer-Fehler bei der Finanzierung

Die meisten Finanzierungspannen in der Versteigerung folgen wiederkehrenden Mustern – und fast alle lassen sich vermeiden, wenn man sie einmal benannt hat:

  • Die Zusage bleibt mündlich. „Das kriegen wir hin“ am Telefon fühlt sich nach Zusage an, ist aber keine. Nach dem Zuschlag zählt, was dokumentiert ist – Obergrenze, Objektklasse, Bedingungen. Wer nur eine freundliche Auskunft hat, verhandelt nach dem bindenden Zuschlag aus der schwächsten Position, die es gibt.
  • Das Bietlimit liegt am Maximum der Bank. Wenn der Rahmen bis zum letzten Euro ausgereizt ist, bleibt kein Puffer – nicht für eine konservativere Endbewertung der Bank, nicht für die Nebenkosten, nicht für die erste böse Überraschung im Haus. Das Bietlimit gehört spürbar unter das Maximum, nicht darauf.
  • Die Sicherheitsleistung wird im Eigenkapital „vergessen“. Dasselbe Geld kann nicht gleichzeitig am Termintag als Sicherheit dienen und in der Finanzierungsplanung als frei verfügbares Eigenkapital stehen. Wer die Töpfe nicht trennt, entdeckt die Lücke im ungünstigsten Moment – kurz vor dem Termin oder kurz nach dem Zuschlag.
  • Die Sanierung wird schöngerechnet. Aus „das machen wir nach und nach selbst" wird im bewohnten Alltag selten das, was der Plan versprach. Wer Zustand und Aufwand optimistisch schätzt, obwohl er das Haus nie von innen gesehen hat, verwandelt das Schnäppchen nachträglich in eine Dauerbelastung.
  • Das Bankgespräch kommt zu spät. Wer erst kurz vor dem Termin nach einer Finanzierung fragt, hat keine Zeit mehr für Absagen – und Absagen kommen vor, weil nicht jede Bank Versteigerungen begleitet. Der richtige Zeitpunkt für das erste Gespräch ist der Beginn der ernsthaften Objektsuche, nicht die Terminveröffentlichung des Wunschobjekts.

Noch ein Wort zur Einordnung: Dieser Artikel kann Strukturen erklären, aber keine Einzelfallentscheidung abnehmen. Was Ihre Familie tragen kann und welcher Rahmen zu Ihnen passt, gehört in das Gespräch mit Ihrer Bank – und, wenn Sie unsicher sind, zusätzlich in eine unabhängige Beratung, die nicht am Abschluss verdient.

Häufige Fragen

FAQ: Finanzierung für Selbstnutzer

Brauchen wir die Finanzierungszusage wirklich VOR dem Termin?

Ja – und zwar aus zwei Gründen, von denen keiner eine Formalie ist. Erstens bindet Sie der Zuschlag sofort: Es gibt kein Rücktrittsrecht und keinen Finanzierungsvorbehalt. Wer im Termin Meistbietender bleibt, schuldet den Betrag – mit oder ohne Bank im Rücken. Zweitens brauchen Sie am Termintag ohnehin eigene Liquidität, weil auf Verlangen eine Sicherheitsleistung von in der Regel 10 % des Verkehrswerts zu stellen ist. „Zusage“ heißt dabei praktisch: ein schriftlicher Rahmen mit Obergrenze und benannten Bedingungen – nicht eine freundliche Telefonauskunft, an die sich nach dem Termin niemand mehr gebunden fühlt.

Was passiert, wenn wir den Zuschlag bekommen und die Bank abspringt?

Die ehrliche Antwort: Der Zuschlag bindet Sie trotzdem. Ihre Zahlungspflicht hängt nicht davon ab, ob Ihre Finanzierung zustande kommt. Bleibt die Zahlung aus, laufen die Zinsen auf das Bargebot weiter, das Gericht kann die Forderung durchsetzen, und im äußersten Fall kann das Objekt auf Ihre Kosten erneut versteigert werden – ein Szenario, das Familien finanziell schwer trifft. Genau deshalb gehört der Rahmen vor den Termin: schriftlich, mit Bedingungen, die Sie sicher erfüllen können, und mit einem Bietlimit unterhalb dessen, was die Bank maximal mittragen würde. Tritt der Ernstfall trotzdem ein: sofort mit der Bank sprechen, parallel weitere Institute anfragen, das Gericht nicht ignorieren und fachkundige Beratung einholen.

Zählt Eigenleistung als Eigenkapital?

Das hängt von der Bank ab – und die Antwort fällt meist vorsichtiger aus, als Familien hoffen. Manche Institute erkennen geplante Eigenleistung in begrenztem Umfang als Eigenkapitalersatz an und verlangen dafür eine nachvollziehbare Aufstellung mit handwerklich plausiblen Annahmen; andere berücksichtigen sie gar nicht. Zwei Dinge gelten unabhängig davon immer: Eigenleistung erzeugt keine Liquidität – die Sicherheitsleistung am Termintag können Sie damit nicht stellen – und sie wird schneller überschätzt als nachgeholt. Sprechen Sie den Punkt deshalb aktiv im Bankgespräch an, statt still damit zu kalkulieren.

Müssen wir der Bank sagen, dass es um eine Zwangsversteigerung geht?

Ja, unbedingt – und zwar im ersten Gespräch. Der Erwerb unterscheidet sich so grundlegend vom normalen Kauf, dass eine gewöhnliche Baufinanzierungszusage oft nicht darauf passt: Es gibt keinen notariellen Kaufvertrag als Grundlage, sondern einen Zuschlagsbeschluss, die Wertermittlung läuft anders, und nach dem Zuschlag muss die Auszahlung zügig stehen. Eine Bank, die das erst hinterher erfährt, kann ihre Zusage neu bewerten – im schlechtesten Moment. Umgekehrt gilt: Manche Institute begleiten Versteigerungen gar nicht. Auch das wollen Sie früh wissen, solange noch Zeit bleibt, andere Banken oder einen Vermittler mit Versteigerungserfahrung anzusprechen.

Wie viel Eigenkapital brauchen wir als Familie?

Eine pauschale Zahl wäre unseriös, denn der Bedarf setzt sich aus mehreren Töpfen zusammen: der Sicherheitsleistung von in der Regel 10 % des Verkehrswerts, die am Termintag verfügbar sein muss; der Lücke zwischen dem, was die Bank auf Basis ihrer vorsichtigen Bewertung finanziert, und Ihrem tatsächlichen Gebot; den Erwerbsnebenkosten; und der Reserve für Sanierung und Umzug. Wie groß jeder Topf ausfällt, hängt von Objekt, Bank und Ihrer Situation ab. Genau das klären Sie im Bankgespräch und – wenn Sie unsicher sind – mit einer unabhängigen Beratung. Grundlage bleibt in jedem Fall eine ehrliche Haushaltsrechnung, die auch schwächere Monate aushält.

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