Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Güstrow

Mecklenburg-Vorpommern · Datenstand

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Güstrow. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

Aktive Termine

0

Nächster Termin

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Gericht

Amtsgericht Güstrow

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30-17:00 Uhr

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

Keine aktiven Termine

Aktuell sind keine Zwangsversteigerungen an diesem Amtsgericht geplant.

Sobald Veröffentlichungen vorliegen, erscheinen sie automatisch in dieser Tabelle.

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht Güstrow

Franz-Parr-Platz 2a

18273 Güstrow

Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30-17:00 Uhr

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Profil

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Güstrow: Gerichtsprofil

Das Amtsgericht Güstrow hat seinen Sitz am Franz-Parr-Platz 2a in Güstrow und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Das Profil fasst Kontaktdaten, Sprechzeiten und den Bezug zu Zwangsversteigerungen für die regional erfassten Verfahren zusammen.

Amtsgericht im Ueberblick

Das Amtsgericht Güstrow ist ein Amtsgericht in Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz am Franz-Parr-Platz 2a in Güstrow. Die amtliche Seite führt außerdem eine Außenstelle an der Goldberger Straße 12n, Gebäude 10, mit Postanschrift am Hauptsitz. Im Portal stehen Verfahren mit Bezug zu Güstrow und umliegenden Gemeinden im Mittelpunkt; die örtliche Einordnung bleibt dabei auf gerichtliche Zuständigkeit und Standortinformationen beschränkt. Die Profilseite fasst diese amtlichen Kerndaten für Nutzer zusammen, die gerichtliche Verfahren nach Standort einordnen möchten.

Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten

Die zentrale Anschrift lautet Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow. Das Amtsgericht nennt die Telefonnummer 03843 771-0, das Telefax 03843 771-140 und die E-Mail-Adresse verwaltung@ag-guestrow.mv-justiz.de. Für Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen wird amtlich ein eigenes Telefax 03843 771-107 aufgeführt. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag zusätzlich 13:30 bis 17:00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten sind öffentliche Sitzungssäle zugänglich, Wochenenden und gesetzliche Feiertage ausgenommen.

Zwangsversteigerungen und Terminbezug

Zwangsversteigerungen werden beim Amtsgericht Güstrow auf der amtlichen Gerichtsseite gemeinsam mit Zwangsvollstreckungssachen geführt. Eine eigene ZVG-Telefonnummer wird dort nicht gesondert ausgewiesen, jedoch ist der fachliche Faxkontakt der Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungssachen belegt. Für veröffentlichte Termine dient das gerichtliche ZVG-Portal als ergänzender Termin- und Bekanntmachungsbezug.

Regionale Einordnung

Güstrow liegt im Binnenland Mecklenburg-Vorpommerns und bildet einen regionalen Justizstandort zwischen Rostock, Laage und kleineren Gemeinden der Umgebung. Die erfassten Verfahren betreffen unter anderem Güstrow, Laage, Lüssow und Wardow. Das Profil hält diesen regionalen Rahmen knapp und sachlich, damit die Gerichtsseite nicht wie ein Marktbericht, sondern wie ein verlässlicher Standort- und Kontaktknoten wirkt. So entsteht eine verlässliche Gerichtsseite für den lokalen Versteigerungskontext.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Güstrow tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Güstrow?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Güstrow im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Güstrow?

Aktuell sind für das Amtsgericht Güstrow keine Orte aus aktiven Verfahren ableitbar. Sobald neue Verfahren eingelesen werden, erscheinen sie hier.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.