Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Bad Iburg

Niedersachsen · Datenstand 23.07.2026

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Bad Iburg. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

Aktive Termine

2

Nächster Termin

27.08.2026

Bundesland

Niedersachsen

Gericht

Amtsgericht Bad Iburg

Sprechzeiten

Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08:00-15:30 Uhr, Freitag und vor Feiertagen 08:00-12:30 Uhr Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr

Kennzahlen

Aktuelle Verfahren im Überblick

Derzeit sind 2 aktive Verfahren für das Amtsgericht Bad Iburg eingelesen. Eine belastbare lokale Statistik lässt sich bei dieser Fallzahl nicht ableiten.

Objektarten

Einfamilienhaus (1)Zweifamilienhaus (1)

2 von 2 Verfahren mit verlinkter offizieller Quelle.

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

  • Einfamilienhaus

    Marmorweg 15, 49124 Georgsmarienhütte

    348.000 €

    Termin
    27.08.2026, 10:00:00
    Amtsgericht
    Bad Iburg
    Aktenzeichen
    0006 K 0003/ 2024
  • Mehrfamilienhaus

    Meisenweg 9, 49201 Dissen am Teutoburger Wald

    298.000 €

    Termin
    01.10.2026, 10:00:00
    Amtsgericht
    Bad Iburg
    Aktenzeichen
    0006 K 0007/ 2025

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht Bad Iburg

Schloss

49186 Bad Iburg

Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08:00-15:30 Uhr, Freitag und vor Feiertagen 08:00-12:30 Uhr Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Orte

Orte aus aktuell eingelesenen Verfahren

Orte stammen aus den eingelesenen aktiven Verfahren, nicht aus einer offiziellen Gerichtsbezirksliste.

Profil

Amtsgericht Bad Iburg: Zwangsversteigerungen, Kontakt und offizielle Informationen

Das Amtsgericht Bad Iburg ist in Bad Iburg die gerichtliche Anlaufstelle für amtliche Informationen zu Zwangsversteigerungen, Verfahrenshinweisen, Geschäftsstellen und veröffentlichten Terminen. Diese Profilseite bündelt offizielle Kontaktwege, geprüfte Links und regionale Einordnung, damit Termine, Aktenzeichen, Gutachtenbezug und Unterlagen für die weitere Recherche im Einzelfall sachlich nachvollzogen werden können.

1. Überblick

Das Amtsgericht Bad Iburg hat seinen Sitz in Bad Iburg und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit in Niedersachsen. Als Amtsgericht ist es eine örtliche gerichtliche Stelle, deren Aufgaben sich nach den gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben der jeweiligen Justizverwaltung richten. Für Detailfragen zu einzelnen Verfahren bleiben die offiziellen Gerichtsseiten und die dort genannten Geschäftsstellen maßgeblich. Die Einordnung beschränkt sich auf öffentlich recherchierte Struktur- und Kontaktangaben und trifft keine eigenständige Aussage über Zuständigkeiten außerhalb der amtlichen Veröffentlichungen.

2. Zwangsversteigerungen am Amtsgericht

Bei Zwangsversteigerungen werden Verfahrenshinweise regelmäßig über Aktenzeichen, Termin, Objektangaben und amtliche Bekanntmachungen erschlossen. Wichtige Unterlagen können Verkehrswertgutachten, Angaben zum Objektzustand sowie Hinweise zu Rechten, Lasten und verfahrensbezogenen Besonderheiten umfassen. Die Terminseite des Gerichts und das ZVG-Portal dienen als amtliche Anlaufstellen für Bekanntmachungen und kurzfristige Änderungen. Ein veröffentlichtes Verfahren ersetzt keine eigene Prüfung der amtlichen Unterlagen und der Objektlage. Vor einer Einordnung des Objekts sollten Terminsstand, Aktenzeichen, Gutachtenbezug und besondere Hinweise auf derselben offiziellen Quelle abgeglichen werden.

3. Kontakt & Erreichbarkeit

Die offizielle Anschrift lautet Schloss, 49186 Bad Iburg. Die zentrale Telefonnummer ist 05403 7302-0; als Faxnummer ist 05403 7302-100 veröffentlicht und für schriftliche Anfragen kann die E-Mail-Adresse agibg-poststelle@justiz.niedersachsen.de genutzt werden. Als Öffnungs- oder Sprechzeiten sind Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 08:00-15:30 Uhr, Freitag und vor Feiertagen 08:00-12:30 Uhr; Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr angegeben. Für Zwangsversteigerungen ist zusätzlich 05403 7302-227 / 05403 7302-280 / 05403 7302-298 ausgewiesen. Für Besuche, Akteneinsicht oder Rückfragen empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der offiziellen Kontaktseite. Das gilt besonders, wenn Unterlagen eingesehen oder kurzfristige Terminänderungen geklärt werden sollen.

4. Regionale Einordnung

Regional ist das Amtsgericht Bad Iburg über seinen Sitz in Bad Iburg in die niedersächsische Justizlandschaft eingebunden. Im vorliegenden Datensatz sind 3 aktive Zwangsversteigerungen diesem Gericht zugeordnet; diese Zahl beschreibt den aktuellen Portalbestand und keine Marktentwicklung. Für die regionale Einordnung können Lage, Nutzungsart, baulicher Zustand und die Einbindung des jeweiligen Objekts in den örtlichen Siedlungsraum bedeutsam sein. Die Zuordnung der Verfahren bleibt eine technische Einordnung des Portaldatensatzes und keine Aussage über ein örtliches Preis- oder Nachfragebild. Maßgeblich bleiben die amtlichen Termins- und Verfahrensangaben.

5. Praktische Hinweise

Praktisch wichtig sind eine genaue Terminprüfung, die Zuordnung des Aktenzeichens und die Abgrenzung zwischen Bekanntmachung, Gutachten und weiteren Verfahrensunterlagen. Objektangaben sollten immer im Zusammenhang mit Lage, baulichem Zustand, Nutzung, Grundbuchhinweisen sowie möglichen Rechten und Lasten gelesen werden. Auch kurzfristige Aufhebungen oder Änderungen sollten über die amtliche Terminbekanntmachung und nicht über nichtamtliche Zusammenfassungen nachvollzogen werden. Bei komplexen Fragestellungen kann fachkundige Unterstützung helfen, die amtlichen Informationen einzuordnen, ohne die gerichtlichen Bekanntmachungen zu ersetzen.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Bad Iburg tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Bad Iburg?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Bad Iburg im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Bad Iburg?

Aktuell sind Verfahren aus folgenden Orten eingelesen: Dissen am Teutoburger Wald, Georgsmarienhütte. Diese Liste ist aus den aktiven Verfahren abgeleitet und entspricht nicht zwingend dem vollständigen Gerichtsbezirk.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.