Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Plettenberg

Nordrhein-Westfalen · Datenstand 24.07.2026

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Plettenberg. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

Aktive Termine

1

Nächster Termin

30.07.2026

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Gericht

Amtsgericht Plettenberg

Kennzahlen

Aktuelle Verfahren im Überblick

Derzeit ist ein aktives Verfahren für das Amtsgericht Plettenberg eingelesen. Eine belastbare lokale Statistik lässt sich bei dieser Fallzahl nicht ableiten.

Objektarten

Einfamilienhaus (1)

1 von 1 Verfahren mit verlinkter offizieller Quelle.

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

  • Einfamilienhaus

    Heimenthal 1, 58849 Herscheid

    280.000 €

    Termin
    30.07.2026, 11:30:00
    Amtsgericht
    Plettenberg
    Aktenzeichen
    0027 K 0009/ 2025

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht Plettenberg

An der Lohmühle 5

58840 Plettenberg

Auf Google Maps anzeigen

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Orte

Orte aus aktuell eingelesenen Verfahren

Orte stammen aus den eingelesenen aktiven Verfahren, nicht aus einer offiziellen Gerichtsbezirksliste.

  • Herscheid

    Noch kein veröffentlichtes Stadtprofil

    1 aktives Verfahren

Profil

Amtsgericht Plettenberg: Kontakt, Zuständigkeit und Zwangsversteigerungen

Das eigenständige Amtsgericht Plettenberg im Märkischen Kreis ist unter anderem für Zwangsversteigerungsverfahren aus seinem Bezirk zuständig. Diese Übersicht bündelt amtliche Kontaktdaten sowie Links zu Terminbekanntmachungen und ZVG-Informationsquellen.

Amtsgericht im Ueberblick

Das Amtsgericht Plettenberg hat seinen Sitz in der Stadt Plettenberg im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und ist ein eigenständiges Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, unabhängig von den benachbarten Amtsgerichten Menden oder Iserlohn. Es ist unter anderem für Zivil-, Familien- und Nachlasssachen sowie für Zwangsversteigerungsverfahren aus seinem Bezirk zuständig.

Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten

Das Gericht ist unter der Anschrift An der Lohmühle 5, 58840 Plettenberg erreichbar. Postsendungen können an das Postfach 1109, 58811 Plettenberg gerichtet werden. Telefonisch ist die Zentrale unter 02391 8139-0 erreichbar, Anfragen per Fax gehen an 02391 8139-39, per E-Mail an poststelle@ag-plettenberg.nrw.de. Aufgrund der Arbeitszeiten und zahlreicher Teilzeitbeschäftigter wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.

Zwangsversteigerungen und Terminbezug

Am Amtsgericht Plettenberg ist derzeit ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Wie alle Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht auch das Amtsgericht Plettenberg die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine ausschließlich im bundesweiten Zwangsversteigerungsportal sowie an der Gerichtstafel.

Regionale Einordnung

Der Amtsgerichtsbezirk Plettenberg liegt im südlichen Sauerland im Märkischen Kreis und umfasst neben der Stadt Plettenberg auch die Nachbargemeinde Herscheid. Aus diesem Gebiet stammt das derzeit anhängige Zwangsversteigerungsverfahren des Gerichts.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Plettenberg tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Plettenberg?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Plettenberg im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Plettenberg?

Aktuell sind Verfahren aus folgenden Orten eingelesen: Herscheid. Diese Liste ist aus den aktiven Verfahren abgeleitet und entspricht nicht zwingend dem vollständigen Gerichtsbezirk.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.