Das Amtsgericht Ottweiler, Reiherswaldweg 2, ist für die Stadt Ottweiler und die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler und Schiffweiler zuständig. Das Profil bündelt die amtlichen Kontaktdaten, die Service- und Publikumszeiten, den Gerichtsbezirk und die Hinweise des Gerichts zu Zwangsversteigerungsterminen.
Amtsgericht im Überblick
Das Amtsgericht Ottweiler ist ein Amtsgericht des Saarlandes im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken. Sein Gerichtsbezirk umfasst laut Gerichtsseite die Stadt Ottweiler (Ottweiler, Fürth, Lautenbach, Mainzweiler, Steinbach) sowie die Gemeinden Eppelborn (mit Bubach-Calmesweiler, Dirmingen, Habach, Hierscheid, Humes, Macherbach, Wiesbach), Illingen (mit Hirzweiler, Hüttigweiler, Uchtelfangen, Welschbach, Wustweiler), Merchweiler (mit Wemmetsweiler) und Schiffweiler (mit Heiligenwald, Landsweiler, Stennweiler).
Kontakt, Besuch und Öffnungszeiten
Die Hausanschrift lautet Reiherswaldweg 2, 66564 Ottweiler; Post kann auch an das Postfach 1361, 66560 Ottweiler gerichtet werden. Die Zentrale ist unter 06824 309-0 erreichbar, das Fax unter 06824 309-49, die E-Mail-Adresse lautet poststelle@agotw.justiz.saarland.de. Servicezeiten für Telefon, E-Mail und Fax sind montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zusätzlich von 13:30 bis 15:30 Uhr; Publikumszeiten laut Wegweiser montags bis freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr. Sitzungstermine, öffentliche Sitzungen und vereinbarte Termine sind auch außerhalb der Servicezeiten möglich. Vor einem persönlichen Besuch bittet das Gericht um telefonische Terminvereinbarung.
Zwangsversteigerungen und Terminbezug
Nach Angabe des Gerichts werden Zwangsversteigerungstermine in der Regel etwa sechs bis acht Wochen vorher im ZVG-Portal (zvg-portal.de), auf den Seiten des Immobilienpools (zvsaar.de) und in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht; zusätzlich hängen alle Termine an der Gerichtstafel aus. Die Termine sind öffentlich. Bieter benötigen einen gültigen Ausweis; für juristische Personen ist die Vertretungsbefugnis durch einen beglaubigten Registerauszug nachzuweisen, für nicht anwesende Mitbieter eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Auf Antrag eines Beteiligten ist eine Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswertes zu leisten, nicht in bar, sondern per Verrechnungsscheck, unbefristeter selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse Saarbrücken (spätestens zehn Tage vor dem Termin veranlassen). Eine Besichtigung des Objekts kann das Gericht nicht verschaffen; sie ist in der Regel nur im Einvernehmen mit Eigentümer oder Besitzer möglich. Der Wegweiser des Gerichts betont, dass die Einzahlung einer Sicherheitsleistung als Bietsicherheit im Zwangsversteigerungsverfahren nur auf das Konto der Gerichtskasse Saarbrücken zulässig ist. Eine gesonderte Durchwahl der Zwangsversteigerungsabteilung und einen festen Saal nennt das Gericht nicht; beides ergibt sich aus der jeweiligen Bekanntmachung oder der Auskunft der Zentrale.
Regionale Einordnung
Der Gerichtsbezirk liegt im Landkreis Neunkirchen im Norden des Saarlandes. Aus Ottweiler, Eppelborn, Illingen, Merchweiler und Schiffweiler stammen die am Gericht anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren; die Objektdaten dazu stehen in den jeweiligen Verfahren auf dieser Seite.