Das Amtsgericht St. Ingbert hat seinen Sitz in der Ensheimer Straße 2 oberhalb des Bahnhofs und ist für die Stadt St. Ingbert und die Gemeinde Mandelbachtal zuständig. Das Profil bündelt die amtlichen Kontaktdaten, die Öffnungszeiten, den Gerichtsbezirk und die Hinweise des Gerichts zu Zwangsversteigerungsterminen.
Amtsgericht im Überblick
Das Amtsgericht St. Ingbert ist ein Amtsgericht des Saarlandes im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken. Örtlich zuständig ist es laut Gerichtsseite für die Stadt St. Ingbert mit den Stadtteilen Hassel, Rentrisch, Oberwürzbach und Rohrbach sowie für die Gemeinde Mandelbachtal mit Bebelsheim/Wittersheim, Bliesmengen-Bolchen, Erfweiler-Ehlingen, Habkirchen, Heckendalheim, Ommersheim und Ormesheim. Familien- und Zivilsachen aus diesem Gebiet bearbeitet das Amtsgericht Homburg; Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen führt das Gericht mit einer eigenen Abteilung.
Kontakt, Besuch und Öffnungszeiten
Die Hausanschrift lautet Ensheimer Straße 2, 66386 St. Ingbert. Die Zentrale ist unter 06894 984-03 erreichbar, das Fax unter 06894 984-202, die E-Mail-Adresse lautet poststelle@agigb.justiz.saarland.de. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr; Gerichtszahlstelle und Grundbucheinsichtsstelle sind montags bis donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr besetzt. Termine nach telefonischer Vereinbarung und die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Das Gebäude liegt oberhalb des Bahnhofs; Parkplätze befinden sich im Hof hinter dem Gebäude mit Zufahrt über die Ensheimer Straße. Barrierefrei sind ein Parkplatz hinter dem Gebäude, der Sitzungssaal 7 (über den Hofeingang und eine Rampe) und eine Toilette im Erdgeschoss; an Haupt- und Hofeingang gibt es eine Gegensprechanlage zur Wachtmeisterei.
Zwangsversteigerungen und Terminbezug
Ansprechstelle ist laut Telefonverzeichnis des Gerichts die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen unter 06894 984-222. Nach Angabe des Gerichts werden Zwangsversteigerungstermine in der Regel etwa sechs bis acht Wochen vorher im ZVG-Portal (zvg-portal.de), auf den Seiten des Immobilienpools (zvsaar.de) und in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht; zusätzlich hängen alle Termine an der Gerichtstafel aus. Die Termine sind öffentlich. Bieter benötigen einen gültigen Ausweis; für juristische Personen ist die Vertretungsbefugnis durch einen beglaubigten Registerauszug nachzuweisen, für nicht anwesende Mitbieter eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Auf Antrag eines Beteiligten ist eine Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswertes zu leisten, nicht in bar, sondern per Verrechnungsscheck, unbefristeter selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse Saarbrücken (spätestens zehn Tage vor dem Termin veranlassen). Eine Besichtigung des Objekts kann das Gericht nicht verschaffen; sie ist in der Regel nur im Einvernehmen mit Eigentümer oder Besitzer möglich. Einen festen Saal für Versteigerungstermine nennt das Gericht nicht; der Termin ergibt sich aus der jeweiligen Bekanntmachung.
Regionale Einordnung
Der Gerichtsbezirk liegt im Saarpfalz-Kreis im Südosten des Saarlandes. Aus St. Ingbert und Mandelbachtal stammen die am Gericht anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren; die Objektdaten dazu stehen in den jeweiligen Verfahren auf dieser Seite.