Das Amtsgericht Völklingen befindet sich in der Karl-Janssen-Straße 35 und ist für die Stadt Völklingen sowie Großrosseln, Püttlingen und Heusweiler zuständig. Das Profil bündelt die amtlichen Kontaktdaten, die Öffnungszeiten, den Gerichtsbezirk und die Hinweise des Gerichts zu Zwangsversteigerungsterminen.
Amtsgericht im Überblick
Das Amtsgericht Völklingen ist ein Amtsgericht des Saarlandes im Bezirk des Landgerichts Saarbrücken. Sein Gerichtsbezirk umfasst laut Gerichtsseite die Mittelstadt Völklingen (Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Lauterbach, Ludweiler, Luisenthal, Röchling-Höhe, Stadtmitte, Wehrden), die Gemeinde Großrosseln, die Stadt Püttlingen mit Köllerbach und die Gemeinde Heusweiler mit Eiweiler, Holz, Kutzhof, Niedersalbach, Obersalbach-Kurhof und Wahlschied.
Kontakt, Besuch und Öffnungszeiten
Die Hausanschrift lautet Karl-Janssen-Straße 35, 66333 Völklingen. Die Zentrale ist unter 06898 203-02 erreichbar, das Fax unter 06898 203-319, die E-Mail-Adresse lautet poststelle@agvk.justiz.saarland.de. Geöffnet ist montags, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr; nachmittags gibt es Sprechstunden nur in Eilfällen. Anberaumte Termine und Verhandlungen finden unabhängig davon statt, die Teilnahme an Sitzungen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Für Rollstuhlfahrer befindet sich im Hof der Eingang zu einem behindertengerechten Aufzug; das Gericht bittet um telefonische Voranmeldung bei der zuständigen Abteilung.
Zwangsversteigerungen und Terminbezug
Die Zwangsversteigerungsabteilung sitzt laut Wegweiser des Gerichts in Zimmer 210 in der zweiten Etage und ist unter 06898 203-315 erreichbar. Nach Angabe des Gerichts werden Zwangsversteigerungstermine in der Regel etwa sechs bis acht Wochen vorher im ZVG-Portal (zvg-portal.de), auf den Seiten des Immobilienpools (zvsaar.de) und in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht; zusätzlich hängen alle Termine an der Gerichtstafel aus. Die Termine sind öffentlich. Bieter benötigen einen gültigen Ausweis; für juristische Personen ist die Vertretungsbefugnis durch einen beglaubigten Registerauszug nachzuweisen, für nicht anwesende Mitbieter eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Auf Antrag eines Beteiligten ist eine Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Verkehrswertes zu leisten, nicht in bar, sondern per Verrechnungsscheck, unbefristeter selbstschuldnerischer Bankbürgschaft oder vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse Saarbrücken (spätestens zehn Tage vor dem Termin veranlassen). Eine Besichtigung des Objekts kann das Gericht nicht verschaffen; sie ist in der Regel nur im Einvernehmen mit Eigentümer oder Besitzer möglich. Das Gericht verfügt über die Sitzungssäle 6A (Erdgeschoss), 105 (erste Etage) und 209 (zweite Etage); welcher Saal für einen Versteigerungstermin genutzt wird, steht in der jeweiligen Bekanntmachung.
Regionale Einordnung
Der Gerichtsbezirk liegt im Regionalverband Saarbrücken westlich der Landeshauptstadt und reicht mit Großrosseln bis an die französische Grenze. Aus diesem Gebiet stammen die am Gericht anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren; die Objektdaten dazu stehen in den jeweiligen Verfahren auf dieser Seite.