Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Leer

Niedersachsen · Datenstand 23.07.2026

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Leer. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

Aktive Termine

3

Nächster Termin

01.10.2026

Bundesland

Niedersachsen

Gericht

Amtsgericht Leer

Sprechzeiten

Montag: 09:00–12:00 Uhr Dienstag: 09:00–12:00 Uhr Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr Freitag: 09:00–12:00 Uhr

Telefon

0491 60010

Kennzahlen

Aktuelle Verfahren im Überblick

Im Bereich des Amtsgericht Leer sind derzeit 3 aktive Verfahren eingelesen, davon überwiegend Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Nebengebäuden und Einfamilienhaus, Wohneigentum.

Niedrigster Verkehrswert

190.000 €

eingelesene Verfahren

Höchster Verkehrswert

672.500 €

eingelesene Verfahren

Median-Verkehrswert

330.000 €

aus Vorschauzeilen

Summe Verkehrswerte

1.192.500 €

aus Vorschauzeilen

Objektarten

Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Nebengebäuden (1)Einfamilienhaus, Wohneigentum (1)land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen, welche als Grünland genutzt werden (1)

3 von 3 Verfahren mit verlinkter offizieller Quelle.

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

  • Einfamilienhaus

    Heuweg 11, 26817 Rhauderfehn

    190.000 €

    Termin
    01.10.2026, 09:30:00
    Amtsgericht
    Leer
    Aktenzeichen
    0135 K 0031/ 2025
  • Einfamilienhaus

    Am Langenbarg 28, 26847 Detern

    330.000 €

    Termin
    08.10.2026, 10:30:00
    Amtsgericht
    Leer
    Aktenzeichen
    0135 K 0007/ 2025
  • Landwirtschaft

    Osterhammrich, 26789 Leer

    672.500 €

    Termin
    15.10.2026, 10:30:00
    Amtsgericht
    Leer
    Aktenzeichen
    0135 K 0050/ 2025

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht Leer

Wörde 5

26789 Leer (Ostfriesland)

Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

Montag: 09:00–12:00 Uhr Dienstag: 09:00–12:00 Uhr Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr Freitag: 09:00–12:00 Uhr

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Orte

Orte aus aktuell eingelesenen Verfahren

Orte stammen aus den eingelesenen aktiven Verfahren, nicht aus einer offiziellen Gerichtsbezirksliste.

  • Detern

    Noch kein veröffentlichtes Stadtprofil

    1 aktives Verfahren

  • Leer

    Noch kein veröffentlichtes Stadtprofil

    1 aktives Verfahren

  • Rhauderfehn

    Noch kein veröffentlichtes Stadtprofil

    1 aktives Verfahren

Profil

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Leer: Gerichtsprofil

Das Amtsgericht Leer ist für den Gerichtsstandort Leer (Ostfriesland) in Niedersachsen eingeordnet und bildet den amtlichen Bezugspunkt der hier geführten Zwangsversteigerungsthemen. Das Profil verbindet den Standort mit amtlichem Kontaktbezug, regionalen Ortsbezügen und strukturierten Terminquellen des ZVG-Umfelds.

Amtsgericht im Ueberblick

Das Amtsgericht Leer ist im Bundesland Niedersachsen am Gerichtsstandort Leer (Ostfriesland) verortet und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Zwangsversteigerungsprofil steht der Bezug zwischen Gericht, Terminstruktur und regionaler Lage im Vordergrund. Die Seite ordnet die beim Gericht geführten Verfahren sachlich nach ihrem Amtsgerichtsbezug ein und trennt diesen Rahmen von allgemeinen Marktbetrachtungen. Dadurch bleibt das Profil auf den konkreten Gerichtsstandort und seine Rolle innerhalb der Landesjustiz ausgerichtet. Die Darstellung nutzt eine klare Trennung zwischen Gerichtsprofil, Kontaktbereich und Terminverknüpfung, damit der Standort im Portal dauerhaft nachvollziehbar bleibt.

Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten

Die amtliche Anschrift lautet Wörde 5, 26789 Leer (Ostfriesland). Als Kommunikationswege sind zentrale Telefonangabe 0491 60010 hinterlegt. Für den Besuchs- und Servicekontakt sind die Zeiten mit „Öffnungszeiten: Montag: 09:00–12:00 Uhr · Dienstag: 09:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr“ aufgenommen. Die Darstellung trennt den allgemeinen Gerichtskontakt vom besonderen Terminbezug der Zwangsversteigerungssachen.

Zwangsversteigerungen und Terminbezug

Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Leer werden strukturell über den gerichtlichen Terminbezug und das amtliche ZVG-Portal eingeordnet. Die Terminquellen führen Gericht, Aktenzeichen, Objektort und Datum als Navigationspunkte zusammen, ohne einzelne Objekte zu bewerten. Für dieses Profil ist der Gerichtsname maßgeblich, damit Verfahren aus Niedersachsen dem richtigen Amtsgericht zugeordnet werden. Ergänzende Links verweisen auf die offizielle Gerichtsseite und den amtlichen ZVG-Kontext.

Regionale Einordnung

Amtsgericht Leer steht im regionalen Umfeld von Leer (Ostfriesland) und ist in die Justizstruktur des Landes Niedersachsen eingebunden. Die Ortsbezüge des Profils umfassen unter anderem Ostrhauderfehn, Weener. Damit entsteht eine gerichtskonkrete Verbindung zwischen Sitzstadt, umliegenden Orten und den im Portal geführten Zwangsversteigerungsthemen. Die regionale Einordnung bleibt sachlich und verzichtet auf Preis-, Gebots- oder Marktannahmen.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Leer tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Leer?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Leer im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Leer?

Aktuell sind Verfahren aus folgenden Orten eingelesen: Detern, Leer, Rhauderfehn. Diese Liste ist aus den aktiven Verfahren abgeleitet und entspricht nicht zwingend dem vollständigen Gerichtsbezirk.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.