Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Augsburg. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.
Im Bereich des Amtsgericht Augsburg sind derzeit 18 aktive Verfahren eingelesen, davon überwiegend Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) und Doppelhaushälfte.
Median-Verkehrswert
340.500 €
aus 18 Verfahren mit Wert
Mittelwert (Ø)
477.978 €
aus 18 Verfahren mit Wert
Niedrigster Verkehrswert
98.000 €
aus 18 Verfahren mit Wert
Höchster Verkehrswert
1.555.000 €
aus 18 Verfahren mit Wert
Verkehrswerte nach Objektart
Median und Mittelwert stehen nebeneinander, weil einzelne teure Objekte den Mittelwert anheben, ohne den typischen Fall zu verändern. Liegen beide Werte weit auseinander, ist die Objektart von Ausreißern geprägt — dann trägt der Median weiter.
Ausgewertet sind 47 Verfahren an diesem Gericht — 18 laufende und 29 bereits terminierte. Termine von 27.04.2026 bis 30.10.2026. Die Zahlen beschreiben den Bestand dieses Gerichts, nicht ein einzelnes Objekt.
Montag
Termine meistens
51 % der Termine liegen auf einem Montag.
22Monate
Eingang bis Termin
Mittlere Hälfte 15–25 · bundesweit 17
321.000 €
Median-Verkehrswert
47 von 47 mit Wert
47
Verfahren ausgewertet
18 laufend · 29 beendet
1
Ohne Wertgrenzen
0 laufend · zweiter Anlauf
Jeder Punkt ein Verfahren47 Verfahren mit Verkehrswert
10 Tsd. €100 Tsd. €1 Mio. €10 Mio. €
Gefüllt = laufendes Verfahren, offen = Termin vorbei. Einen Punkt wählen — mit der Maus, dem Finger oder der Tabulatortaste. Bei laufenden Verfahren führt von dort ein Link auf das Objekt.
Kein Punkt gewählt. Die Achse ist logarithmisch — von 10 Tsd. € bis 10 Mio. € verzehnfacht sich der Wert mit jeder Marke.
Objektarten an diesem Gericht
Eigentumswohnung16
Einfamilienhaus7
Mehrfamilienhaus6
Reihen- Doppelhaushälfte5
Grundstück4
Gewerbe2
Zweifamilienhaus2
Landwirtschaft1
Sonstige4
Die Laufzeit ist der Abstand zwischen dem Jahrgang des Aktenzeichens und dem Versteigerungstermin, gerechnet ab Jahresmitte (47 Verfahren). Der Termin ist nicht das Ende des Verfahrens, und Wiederholungstermine sind enthalten — die Zahl beschreibt den Weg bis zum Termin, nicht die Verfahrensdauer. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte zum jeweiligen Termin — keine erzielten Zuschlagspreise. Das Ergebnis eines Termins wird nicht veröffentlicht und ist hier deshalb nicht enthalten.
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.
Archiv
Historische Statistiken
Rückblick auf 25 archivierte Verfahren am Amtsgericht Augsburg: je Quartal die Anzahl der Zwangsversteigerungstermine sowie Median, Durchschnitt, niedrigster und höchster Verkehrswert. Datenbasis ist unser Auktionsarchiv (erfasst seit Q2 2026) — es wächst mit jedem abgeschlossenen Termin.
Q3 2026laufendes Quartal
8 Verfahren
Median
298.675 €
Durchschnitt
366.981 €
Niedrigster Wert
159.000 €
Höchster Wert
770.000 €
Q2 2026
17 Verfahren
Median
321.000 €
Durchschnitt
562.603 €
Niedrigster Wert
17.000 €
Höchster Wert
3.900.000 €
Verkehrswerte sind gutachterliche Schätzwerte zum jeweiligen Termin — keine erzielten Verkaufspreise.
Orte
Orte aus aktuell eingelesenen Verfahren
Orte stammen aus den eingelesenen aktiven Verfahren, nicht aus einer offiziellen Gerichtsbezirksliste.
Für diese kreisfreien Städte liegen rund 60 amtliche Kennzahlen zu Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt vor — jede mit Bezugsjahr, Datenebene und Quelle.
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Augsburg: Gerichtsprofil
Das Amtsgericht Augsburg ist für den Gerichtsstandort Augsburg in Bayern eingeordnet und bildet den amtlichen Bezugspunkt der hier geführten Zwangsversteigerungsthemen. Das Profil verbindet den Standort mit amtlichem Kontaktbezug, regionalen Ortsbezügen und strukturierten Terminquellen des ZVG-Umfelds.
Amtsgericht im Überblick
Das Amtsgericht Augsburg ist im Bundesland Bayern am Gerichtsstandort Augsburg verortet und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Zwangsversteigerungsprofil steht der Bezug zwischen Gericht, Terminstruktur und regionaler Lage im Vordergrund. Die Seite ordnet die beim Gericht geführten Verfahren sachlich nach ihrem Amtsgerichtsbezug ein und trennt diesen Rahmen von allgemeinen Marktbetrachtungen. Dadurch bleibt das Profil auf den konkreten Gerichtsstandort und seine Rolle innerhalb der Landesjustiz ausgerichtet. Die Darstellung nutzt eine klare Trennung zwischen Gerichtsprofil, Kontaktbereich und Terminverknüpfung, damit der Standort im Portal dauerhaft nachvollziehbar bleibt.
Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten
Die amtliche Anschrift lautet Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg. Als Kommunikationswege sind zentrale Telefonangabe 0821 3105-0, E-Mail poststelle@ag-a.bayern.de hinterlegt. Für den Besuchs- und Servicekontakt sind die Zeiten mit „Öffnungszeiten: Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr“ aufgenommen. Die Darstellung trennt den allgemeinen Gerichtskontakt vom besonderen Terminbezug der Zwangsversteigerungssachen.
Zwangsversteigerungen und Terminbezug
Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Augsburg werden strukturell über den gerichtlichen Terminbezug und das amtliche ZVG-Portal eingeordnet. Die Terminquellen führen Gericht, Aktenzeichen, Objektort und Datum als Navigationspunkte zusammen, ohne einzelne Objekte zu bewerten. Für dieses Profil ist der Gerichtsname maßgeblich, damit Verfahren aus Bayern dem richtigen Amtsgericht zugeordnet werden. Ergänzende Links verweisen auf die offizielle Gerichtsseite und den amtlichen ZVG-Kontext.
Regionale Einordnung
Amtsgericht Augsburg steht im regionalen Umfeld von Augsburg und ist in die Justizstruktur des Landes Bayern eingebunden. Die Ortsbezüge des Profils umfassen unter anderem Affing, Augsburg, Diedorf, Emersacker, Friedberg. Damit entsteht eine gerichtskonkrete Verbindung zwischen Sitzstadt, umliegenden Orten und den im Portal geführten Zwangsversteigerungsthemen. Die regionale Einordnung bleibt sachlich und verzichtet auf Preis-, Gebots- oder Marktannahmen.
Orientierung
Hinweise für Bieter
Termin vor der Anreise prüfen
Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Augsburg tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.
Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.
Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.
Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.
Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.
Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Augsburg?▾
Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Augsburg im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.
Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Augsburg?▾
Aktuell sind Verfahren aus folgenden Orten eingelesen: Augsburg, Bobingen, Dasing, Denklingen, Eching am Ammersee, Friedberg und weiteren. Diese Liste ist aus den aktiven Verfahren abgeleitet und entspricht nicht zwingend dem vollständigen Gerichtsbezirk.
Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?▾
Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?▾
Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.
Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?▾
Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.