Interaktives Tool · Bewertung
Was zahlen Sie beim Zuschlag für das Gebäude?
Ein Einfamilienhaus mit 600.000 € Verkehrswert klingt nach einem soliden Objekt — bis man rechnet: Bei 500 m² Grundstück in einer Lage mit 500 €/m² Bodenrichtwert entfallen allein 250.000 € auf den Boden. Für das Gebäude bleiben rechnerisch 350.000 €. Bei manchen Objekten erreicht der Boden sogar den gesamten Verkehrswert: Dann kaufen Sie ein Grundstück mit einem Abrisskandidaten darauf. Dieser Rechner trennt beides und ordnet Ihr Objekt in den aktuellen Versteigerungsbestand ein.
Ergebnis
Boden und Gebäude etwa gleichgewichtig
42 %
- Bodenwert
- 250.000 €
- davon entfällt auf das Gebäude
- 350.000 €
- angerechnete Fläche
- 500 m²
73 weitere Fälle sind bewusst ausgeschlossen: Grundstücke über 2.000 m² ohne Miteigentumsanteil sowie rechnerisch defekte Werte. Bei ihnen deckt der Bodenrichtwert erfahrungsgemäß nicht die gesamte Fläche ab.
Alle Eingaben bleiben im Browser; es wird nichts gespeichert. Die Rechnung ist eine Überschlagsrechnung und ersetzt kein Gutachten: Der Sachverständige bewertet Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und Rechte am Grundstück, die ein Bodenrichtwert nicht abbildet.
Die zehn am günstigsten bewerteten Ein- und Reihenhäuser
- Verkehrswert 30.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 20.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 22.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 21.400 €, Details ansehen
- Verkehrswert 42.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 30.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 26.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 21.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 30.000 €, Details ansehen
- Verkehrswert 42.000 €, Details ansehen
Ein niedriger Preis je m² ist ein Anlass zur Prüfung, kein Qualitätsurteil: Er entsteht meist durch Lage, Zustand oder Sanierungsstau. 29 Objekte sind bewusst ausgeschlossen — Wohnflächen unter 40 oder über 400 m² sowie Verkehrswerte unter 20.000 € sind bei Ein- und Reihenhäusern fast immer Datenfehler oder Miteigentumsanteile und würden die Liste anführen, ohne echte Angebote zu sein.
Einfamilienhäuser in den Städten mit dem größten Bestand
558 m² · BJ 1930 · 16.09.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
BJ 1953 · 17.09.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
BJ 1936 · 22.09.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
141 m² · 4.397 €/m² · BJ 2014 · 24.09.2026
Boden 31 % (189.443 €) · Gebäude 69 % (430.557 €)
238 m² · 1.777 €/m² · BJ 1919 · 29.09.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
29.09.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
316 m² · 3.987 €/m² · BJ 1927 · 06.10.2026
Boden 67 % (841.500 €) · Gebäude 33 % (418.500 €)
114 m² · 10.437 €/m² · BJ 1980 · 07.10.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
136 m² · 3.404 €/m² · BJ 1936 · 08.10.2026
Boden 74 % (343.680 €) · Gebäude 26 % (119.320 €)
232 m² · 2.147 €/m² · BJ 1922 · 14.10.2026
Boden 90 % (447.580 €) · Gebäude 10 % (50.420 €)
87 m² · 5.402 €/m² · BJ 1926 · 15.10.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
110 m² · 2.461 €/m² · BJ 1936 · 20.10.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
149 m² · 3.213 €/m² · BJ 1965 · 22.10.2026
Boden 92 % (440.640 €) · Gebäude 8 % (39.360 €)
128 m² · 3.458 €/m² · BJ 1934 · 22.10.2026
Boden 71 % (313.600 €) · Gebäude 29 % (129.400 €)
BJ 1930 · 10.11.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
118 m² · 4.226 €/m² · BJ 2005 · 12.11.2026
Boden 39 % (196.080 €) · Gebäude 61 % (303.920 €)
127 m² · 3.260 €/m² · BJ 1979 · 12.11.2026
Boden 38 % (157.030 €) · Gebäude 62 % (256.970 €)
132 m² · 2.727 €/m² · BJ 1973 · 10.12.2026
Boden-/Gebäudeanteil nicht belastbar ermittelbar — entweder fehlt der Bodenrichtwert im Gutachten, oder er passt nicht zur ausgewiesenen Fläche.
Der Boden-/Gebäudeanteil wird nur dort gezeigt, wo das Gutachten einen Bodenrichtwert ausweist und die Grundstücksfläche zum Bauland-Wert passt. Ein Städte-Durchschnitt wäre irreführend, weil die Abdeckung stark schwankt. Die Aufteilung ist eine Überschlagsrechnung und ersetzt kein Gutachten.
Wie die Rechnung gemeint ist
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert. Was vom Verkehrswert übrig bleibt, ist der rechnerische Gebäudeanteil. Das ist eine Überschlagsrechnung, kein Gutachten: Der Sachverständige bewertet zusätzlich Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und Rechte am Grundstück — Dinge, die ein Bodenrichtwert nicht abbildet.
Warum das für Ein- und Reihenhäuser gebaut ist. Bei Eigentumswohnungen steht im Gutachten die Fläche des gesamten Grundstücks, obwohl Ihnen nur ein Bruchteil davon gehört. Wer das übersieht, errechnet einen Bodenwert weit über dem Verkehrswert. Bei Ein- und Reihenhäusern tritt dieser Fall selten auf — wo doch, tragen Sie den Miteigentumsanteil ein, und der Rechner berücksichtigt ihn.
Vorsicht bei großen Grundstücken. Der Bodenrichtwert ist ein Bauland-Wert. Bei Hofstellen oder Grundstücken mit Garten-, Wald- oder Ackerflächen gilt er nicht für die Gesamtfläche — das Gutachten setzt diese Teile deutlich niedriger an. Deshalb warnt der Rechner ab 2.000 m²: In unserer Auswertung ist genau das die häufigste Ursache unbrauchbarer Ergebnisse.
Wenn der Boden den Verkehrswert erreicht, ist das kein Schnäppchen-Signal, sondern ein Warnsignal. In unserem Bestand sind diese Objekte im Schnitt deutlich schlechter erhalten als der Rest. Rechnen Sie dann mit Abriss- oder Kernsanierungskosten — und prüfen Sie, ob das Grundstück allein den Preis rechtfertigt.