Interaktives Tool · Zustand und Energie

Zwangsversteigerungen mit gutem Zustand und guter Energieklasse

Zwei Eigenschaften entscheiden darüber, ob nach dem Zuschlag eine Baustelle oder ein Zuhause wartet: der bauliche Zustand und die energetische Qualität. Beide stehen in den Verkehrswertgutachten – verstreut über Fließtext, selten als Kennzahl. Dieses Werkzeug zieht sie heraus und macht sie antippbar. Tippen Sie an, was Ihr Objekt können soll; die Zahl an jedem Filter sagt Ihnen vorher, wie viele Objekte das erfüllen.

Neuwertig / kernsaniertGepflegt oder besserEnergieklasse C oder besserWärmepumpe & PhotovoltaikHäuser oder Wohnungen
Aus unserem BestandStand 29.07.2026

Tippen Sie an, was Ihr Objekt können soll

Die Grundmenge sind 87 Objekte, die mindestens eine belegte Qualität mitbringen: einen gepflegten Zustand oder eine Energieklasse C oder besser. Die Zahl an jedem Filter zeigt vorab, wie viele Objekte übrig bleiben.

Zustand
Energie
Objektart

87 Objekte

Bei 36 dieser Objekte liegt ein Foto aus dem Gutachten vor. Angemeldeten Nutzern zeigen wir es direkt auf der Karte; hier sehen Sie so lange ein Symbolbild. Anmelden

Die Energieklassen

A+ABCDEFGH

Skala des Energieausweises für Wohngebäude nach GEG. A+ steht für unter 30, C für unter 100 und H für ab 250 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.

Die Kennzeichen auf den Karten

  • Plusenergie / Passivhaus: Bauweise mit sehr geringem oder rechnerisch positivem Energiebedarf.
  • Wärmepumpe: Heizung auf Basis einer Wärmepumpe — erfüllt die 65-Prozent-Vorgabe des GEG für neue Heizungen.
  • Photovoltaik: Eine Photovoltaik- oder Solaranlage ist erwähnt. Ob sie zum Objekt gehört, klärt das Gutachten.
  • KfW-Effizienzhaus: Das Gutachten nennt einen KfW-Effizienzhaus-Standard — der stärkste Beleg für eine gute Gebäudehülle.
  • Energieausweis vorhanden: Ein Energieausweis liegt vor — bei Zwangsversteigerungen keineswegs selbstverständlich.
  • Energieklasse A: Der Energieausweis weist die beste bzw. zweitbeste Effizienzklasse aus.

Zustandsstufe, Energieklasse und Kennzeichen stammen aus einer KI-Auswertung der Verkehrswertgutachten. Steht die Klasse nicht ausdrücklich im Gutachten, errechnen wir sie aus dem dort genannten Endenergiewert — das ist als „errechnet" gekennzeichnet. Geschätzte Klassen und Angaben aus alten Exposés zählen ausdrücklich nicht. Nur 131 von 1.279 bewerteten Objekten lassen überhaupt eine Klasse zu; bei allen anderen fehlt die Angabe im Gutachten. Maßgeblich sind allein die Unterlagen des Amtsgerichts. Objektfotos stammen aus den Gutachten und werden nur angemeldeten Nutzern gezeigt; ohne Anmeldung steht auf der Karte ein Symbolbild, das nicht das Objekt zeigt.

Wie die Klasse zustande kommt

Zwei Wege, klar getrennt. Manche Gutachten nennen die Effizienzklasse direkt – dann steht sie hier als „laut Gutachten". Häufiger nennen sie nur den Endenergiewert in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr; daraus ergibt die Skala des Gebäudeenergiegesetzes die Klasse eindeutig. Solche Werte sind als „errechnet" gekennzeichnet. Was Sie sehen, ist also immer belegt – nur einmal wörtlich und einmal gerechnet.

Der Primärenergiewert zählt nicht mit. Viele Gutachten nennen beide Zahlen in einem Satz. Nur die Endenergie gehört auf die Ausweisskala; die Primärenergie liegt je nach Energieträger deutlich darüber und würde jedes Objekt schlechter aussehen lassen, als es ist.

Geschätzte Klassen sind keine Klassen. Formulierungen wie „geschätzte Effizienzklasse G aufgrund des Baujahres" oder eine Angabe aus einem alten Maklerexposé werden hier ausdrücklich verworfen. Ebenso Spannen wie „G bis H". Wo nichts Belastbares steht, bleibt das Feld leer – das ist die ehrlichere Auskunft.

Die Datenlage ist dünn, und das gehört zur Antwort. Bei der großen Mehrheit der Objekte fehlt jede energetische Angabe, weil dem Sachverständigen kein Energieausweis vorlag. Das ist bei Zwangsversteigerungen der Normalfall: Der Eigentümer wirkt oft nicht mit, und ein Ausweis wird für das Verfahren nicht gebraucht. Ein leeres Feld heißt deshalb nicht „schlecht", sondern „unbekannt".

Was der Filter Ihnen nicht abnimmt

Eine gute Klasse ist kein Nachweis. Sie stammt aus der Beschreibung im Gutachten, nicht aus einem Ausweis, den Sie in der Hand halten. Lassen Sie sich den Energieausweis vor dem Termin zeigen, wenn die Effizienz für Ihre Kalkulation oder eine Förderung zählt.

Zustand und Recht sind zwei Paar Schuhe. Ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder ein bestehenbleibendes Recht in Abteilung II bleibt auch am energetisch besten Haus bestehen – und kann den wirtschaftlichen Wert vollständig aufzehren. Das Grundbuch prüfen Sie getrennt.

Wo wenig zu tun ist, ist auch der Abschlag klein. Der Preisvorteil einer Zwangsversteigerung entsteht aus Risiko und Unsicherheit. Bei einem gepflegten Objekt mit guter Klasse sitzen Selbstnutzer im Saal, die den Verkehrswert überbieten. Setzen Sie Ihr Limit vorher – und rechnen Sie mit Wettbewerb.

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